Japanische Wappen

Von Prof. Dr. phil. Rudolf Lange (1850–1933)

Berlin, 1903

Erstellt und um chronologische Daten und Anhang ergänzt von Oliver Rost
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Copyleft ©|© 2002–2004 ff.  Oliver Rost, Dortmund; Stefan Unterstein, München.
Gesetzt aus/für Georgia & Verdana

Inhalt

Einleitung

<63> Es dürfte kaum ein anderes Land geben, in welchem die Wappenbilder oder Familienzeichen im täglichen Leben so in die Augen fallen wie in Japan. Während in Deutschland und in anderen Ländern Europas die Sitte, die Kleider mit Wappenzeichen zu verzieren, einer längst vergangenen Zeit angehört und um die Mitte des 15. Jahrhunderts verschwindet, tragen in Japan noch heute, nach der Beseitigung des Feudalsystems und seiner Einrichtungen, Männer, Frauen und Kinder aller Stände auf den Kleidern, die man bei besonderen Gelegenheiten, wie Besuchen, Festen usw., anlegt, die Familienzeichen, was nicht wenig dazu beiträgt, der japanischen Kleidung ein eigenartiges Gepräge zu verleihen.

Eine Veröffentlichung solcher Wappenbilder und Betrachtung über ihren Ursprung, ihre Entwicklung und andere einschlägige Fragen ist demnach nicht nur ein Beitrag zur Heraldik und den dazu gehörigen Wissenschaften, der Geschichte, Genealogie und Rechtskunde, sondern auch zur Costüm- und Sittenkunde Japans, der um so interessanter sein dürfte, als wir es beim japanischen Wappenwesen mit einer von China durchaus unabhängigen, eigenen Einrichtung zu thun haben und sich viele Parallelen mit dem Wappenwesen vornehmlich unseres Mittelalters ergeben. Aber auch den zahlreichen Verehrern japanischer Kunst dürften die in den nachstehenden Seiten veröffentlichten, theils stilisirten, theils nach der Natur gezeichneten Erzeugnisse der japanischen Kunst willkommen sein.

Die nachstehende Sammlung von Wappenbildern ist dem Werke Hayabiki jōmon kan entnommen. Dasselbe ist von Mori Mototaske in Ōsaka herausgegeben worden. Das Jahr ist nicht angegeben, jedoch ist aus den Bemerkungen am Schluss des Buches zu entnehmen, dass es nach der Wiederherstellung des Kaiserthums, also nach 1868, erschienen ist. Der Titel des Buches bedeutet: „Spiegel der festgesetzten Wappen, d.h. der Familienwappen, zum schnellen Aufschlagen.“ Nach der Vorrede sind jedoch auch einige andere Wappenbilder, die unter Umständen an Stelle der Familienwappen getragen werden können, in die Sammlung aufgenommen worden (s.u. die verschiedenen Namen der Wappen). Neben jedem Wappenbild befindet sich in der populären Schrift, der häufig schwer zu lesenden Cursivschrift der chinesischen Zeichen, die mit der japanischen Silbenschrift, der Hiragana, abwechselt, die Blasonirung, welche entsprechend der viel einfacheren Gestalt der Wappenbilder <64> weniger complicirt als bei unseren Wappen ist, aber nicht der Eigenthümlichkeiten entbehrt und sich oft nur nach Betrachtung des Bildes selbst richtig übersetzen lässt.

Die Zahl der Wappenbilder ist 1314. Dies sind keineswegs alle der in Japan existirenden. Geordnet sind sie nach den Anfangssilben der Benennung des Bildes, zu der oft ein charakteristisches Merkmal, das das Bild von anderen unterscheidet, hinzutritt. Die Anordnung der Silben ist nach der in populären Werken üblichen Weise, nach dem sogenannten Iroha, getroffen.

Ähnliche Sammlungen von Wappenbildern giebt es in Japan mehr. Ich nenne unter Anderem die beiden nach demselben Princip geordneten: Shoke mon kan „Wappenspiegel der Familien“, verfasst und herausgegeben Miyata Tomekichi, 2. Auflage, Kyōto 1901, sowie Irohabiki jōmon taizen „Vollständige Sammlung von Familienwappen nach dem Iroha aufzuschlagen“ von Ayabe Otomatsu, 2. Auflage, Tōkyō 1900. Ersteres ist das reichhaltigste Wappenverzeichniss, das mir bekannt worden ist, und enthält 2332 verschiedene Wappen, das letztere dagegen nur 1512.

Auch das vortreffliche japanische Lexikon Kotoba no izumi „Wortquelle“ von Ochiai Naobumi enthält eine grosse Anzahl von Wappenbildern. Eine Anzahl von Wappen aus der Ashikaga-Zeit, etwas über 250, die manche Eigenthümlichkeiten haben und zum grössten Theil in den heutigen Wappenbüchern nicht mehr zu finden sind, führt der berühmte, in seinem siebenten Jahre erblindete Gelehrte Hanawa Hokiichi (1746–1821), im 424. Bande seines gelehrten Werkes Gunsho ruijū unter dem Titel Kemmon shoke mon „Familienwappen, die ich gesehen oder von denen ich gehört habe“ auf. Es werden hier öfter Varianten aus verschiedenen anderen Wappenwerken, unter Anderem einem 1539 erschienenen Werke von Sasaki, angeführt, die für das Studium der Entwicklung der Wappen in Japan von grossem Interesse sind.

Eine andere, ebenfalls viel alterthümliche Wappenbilder enthaltende Sammlung findet man in dem Werke Kohan mon chō „Wappenbuch aus alter Zeit“ (eigentlich: alter Druck), das ebenfalls nach dem Iroha geordnet ist. Leider kann ich aus dem antiquarischen Exemplar, welches ich besitze, nicht ersehen, aus welcher Zeit das Buch stammt und wer es verfasst hat. Jedenfalls geht aus den Abbildungen darin hervor, dass früher auch viele der alten Formen der chinesischen Zeichen, die sogenannten , die man heutzutage auf den sogenannten , dem Überwurf der arbeitenden Classen, sieht, sowie die , anstatt der entsprechenden Bilder als Wappen üblich waren, was heute nur noch selten vorzukommen pflegt. Man ersieht ferner aus dieser Sammlung <65> – und dies ist ganz besonders merkwürdig – , dass es einst Wappen gegeben hat, welche statt des Bildes die Blasonirung eines Wappenbildes mit lateinischen Buchstaben enthielten (s. Abb. S. 281). Solche Wappen werden in diesem Werke „holländische“, d.h. „ausländische Wappen“, genannt, eine Benennung, die erst seit der Bekanntschaft der Japaner mit den Holländern, also von Anfang des 17. Jahrhunderts, in Gebrauch gekommen sein kann. Es ist anzunehmen, dass diese Wappen nur kurze Zeit, bis zur Ausschliessung der Spanier und Portugiesen und der Abschliessung Japans gegen das Ausland, also gegen die Mitte des 17. Jahrhunderts, in Gebrauch waren, da es bei der bekannten Abneigung der japanischen Regierung gegen alles Europäische undenkbar ist, dass sie über diese Zeit hinaus öffentlich getragen wurden. Merkwürdig ist, dass diese Wappen in keinem der zahlreichen Werke, die Bemerkungen über das Wappenwesen enthalten, erwähnt werden.

Eine wichtige Quelle für die Wappen der Buke, der Daimyō und Samurai, des Krieger- und Beamtenstandes der Feudalzeit, sind auch die sogenannten Bukan, wörtl. Spiegel des Kriegerstandes. Dies sind private Veröffentlichungen – das in meinem Besitz befindliche, in der Periode Kayei (1848–1853) erschienene ist von der Buchhandlung Suwaraya verlegt – , die die Namen der Feudalfürsten und Beamten des Shōgunats verzeichnen und ausser vielen anderen kurzen nützlichen Notizen auch die oder das Wappen des Betreffenden angeben. Diese Verzeichnisse haben selbstverständlich schon die Aufmerksamkeit der Europäer auf sich gezogen und sind mehrfach benutzt worden. Das kleine praktische Buch von Appert und Kinoshita „Ancien Japon“ (Tōkyō 1888) ist weiter nichts als ein Auszug aus dem obengenannten Bukan und giebt nach einem Verzeichniss der früheren Feudalfürsten nebst einigen Angaben über ihr Einkommen, ihre Residenz usw. die Wappen derselben wieder, jedoch ohne die japanische Blasonirung.

Von anderen Arbeiten europäischer Autoren über das Wappenwesen ist vor Allem ein Aufsatz von Thomas R. H. McClatchie zu nennen, der im V. Bande der “Transactions of the Asiatic Society of Japan” 1876/77 (Nachdruck 1888) S. 1–23 erschienen ist und die wichtigsten Fragen der Heraldik, auch die der Flaggen und Orden berührt. Am Schluss desselben werden einige achtzig der charakteristischen Wappenbilder, aber ebenfalls ohne japanische Bezeichnung, wiedergegeben.

Ein ausführliches japanisches Werk über die Heraldik des Landes scheint nicht zu existiren, was um so sonderbarer ist, als das Interesse der Japaner für das Wappenwesen bei dem häufigen Gebrauch der Wappenbilder, wenn auch nicht mehr so wie in der Feudalzeit, doch noch immer ziemlich rege ist. Welche Wichtigkeit man früher dem Familienwappen beilegte, geht aus einem sprichwörtlichen Ausdrucke hervor, der uns in dem Werke Aoi go mon kō „Gedanken über das Malvenwappen (der Tokugawa-Shōgune)“ aufbewahrt ist: . „Wenn man darum <66> streitet, ob ein Kind ehelich oder unehelich geboren ist, so braucht man nur die Placenta auf Wasser zu legen und abzuwaschen, und es erscheint das Familienwappen auf derselben.“

Von zusammenhängenden Arbeiten japanischer Autoren über das Wappenwesen nenne ich einen kurzen Aufsatz von NN (1) in der bekannten Zeitschrift für Sittenkunde Fuzoku g(w)ahō, Jahrg. 1894 im Augustheft S. 20 u. 21, sowie einige Bemerkungen eines Malers Beisen in dem Buche Beisen g(w)adan.

Ausführlichere Angaben finden sich in der bekannten Encyklopädie Shak(w)aijii, 2. Aufl., unter dem Artikel . Sie enthält vielfach Citate aus bekannten Werken der Feudalzeit allgemeineren Inhaltes, in denen gelegentlich Fragen der Wappenkunde berührt werden, wie Teijō zakki, Shikigusa, beide von Ise Teijō (gestorben 1784), Hagurakō von Kada Azumamaro (1668–1736; sein ursprünglicher Name war Hagura), Shiojiri von Amano Nobukage (1661–1733), u.A.m.

Weit reichere Auszüge aus diesen und ähnlichen Werken sowie aus Genealogien bietet das grosse Sammelwerk Koji ruien in dem Bande über „Namen“ S. 501–574.

Monumentale Quellen, wie Grabdenkmäler, Siegel (Stempel), die bei uns eine so reiche Fundgrube für Wappen bilden, werden hier nur ganz vereinzelt erwähnt. Sehr werthvoll sind am Schluss einige Abbildungen von Mustern auf Kleidern, Wappen auf Schilden, Bannern und Vorhängen, alterthümlichen Wagen sowie von einigen wenigen einzelnen Wappenbildern.

Da diese Auszüge Werken der verschiedensten Zeit entstammen und in den verschiedensten Stilarten verfasst sind, so ist das Verständniss derselben, selbst für den Japaner, nicht immer leicht, zumal da man oft den Zusammenhang errathen muss. Für das bessere Verständnis mancher schwierigen Stelle bin ich Hrn. Lector Tsuji zu Dank verpflichtet. Auch Hrn. Redacteur Anklam statte ich an dieser Stelle meinen Dank ab für seine Rathschläge betreffs der Wahl einiger heraldischer Ausdrücke bei der Übersetzung der Blasonirung.

Namen für Wappen

Die gebräuchliche Bezeichnung für Wappen ist oder . Das chinesische Zeichen bedeutet eigentlich nur „Dessin, Muster“ (2) = , , und so wird das Wort auch im <67> Japanischen besonders in Zusammensetzungen noch gebraucht. So spricht man von , den Mustern in Stoffen, von „Kleidern mit kleinem Muster“, „Muster von kleinen Kirschblüthen“, „kleines Hagelmuster“ u.a. In älteren Werken, wie dem romanhaften Geschichtswerke Taiheki findet man häufig für in der Bedeutung „Wappen“ das Zeichen, das ebenfalls „Muster“ bedeutet. Das japanische Wort für „Wappen“ hat also einen ganz anderen Ursprung als das deutsche Wort „Wappen“, das bekanntlich nur die niederdeutsche Form des Wortes „Waffen“ ist. In der Litteratur findet man auch den Ausdruck , wörtl.: Wappenabzeichen, seltener „Wappenbild“. Auch das allgemeine Wort für „Abzeichen, Zeichen“ , wird im engeren Sinne bisweilen für „Wappen“ gebraucht. So in „Segelabzeichen“, „Bannerabzeichen“ (s.u.). Ausdrücke wie „Ärmelabzeichen“, „Hutabzeichen“ können eine allgemeine und speciellere Bedeutung haben. So wird von einem Yamanouchi erzählt, dass er drei Eichenblätter, die auf dem Esstischchen im Tempel der Sonnengöttin lagen, genommen und zum Hutabzeichen () gemacht habe. Da er darauf eine Schlacht gewonnen, habe er die drei Eichenblätter als Glück bringend zu seinem Wappen gewählt (s. Nr. 494). In dem Werke „Military Costumes in Old Japan“ wird jedoch bei der Abbildung eines Kriegers aus dem 14. Jahrhundert bemerkt, dass um diese Zeit und aufkamen. Es waren dies Streifen Tuch, die die Zugehörigkeit zu einer Abtheilung bezeichneten.

Nach ihrer Verwendung unterscheidet man hauptsächlich zwei Arten von Wappen.

1. Das , , wörtl. Haus- oder Familienwappen, auch „bestimmtes, festgesetztes Wappen“ genannt. Dieses Familienwappen vererbt sich von Generation zu Generation und kennzeichnet den Träger als Mitglied einer bestimmten Familie. Man besitzt jetzt in der Regel nur eines, doch kommt es in der Feudalzeit vor, dass mehrere in ein und derselben Familie existirten. Von der Familie Tamura wird z.B. im Shoke keizu san „Werk über Familienstammbäume“ gesagt, sie habe acht Familienwappen geführt, wovon zwei für natürliche Söhne, eines für verwandte Lehnsleute bestimmt war. Von einer Familie Satō heisst es im K(w)anyei shoke keizu den, einem ähnlichen Werke aus der Periode K(w)anyei (1621–1643): Das Familienwappen war „ein Rad“ oder „Regenschirm“. Die Daimyō-Familie So hatte drei Familienwappen: 1. (= , s. Nr. 564 ff.), 2. (s. Nr. 1203) und 3. zwei liegende Balken. <68>

Wenn sich von einem Stammhaus ein Nebenhaus oder abzweigt, so wird das Familienwappen oder ein nur wenig verändertes Wappen dem letzteren übertragen, so dass also, gerade wie bei uns, mehrere Familien gleichen Namens dasselbe oder ein ähnliches Wappen führen und dadurch als Mitglieder eines und desselben Geschlechtes kenntlich sind.

Die bekannte Daimyō-Familie Maeda, die in Kanazawa (in Kaga) residirte, hat das (s. Nr. 757), das nach dieser Familie genannt wird, als Familienwappen, und dasselbe Wappen führen die Zweigfamilien desselben Namens, die in Toyama (in Etchū) und Daishōji (in Kaga) residirten. Eine dritte Zweigfamilie in Nanukaichi in der Provinz Joshu führte aber als Wappen das einfache (s. Nr. 756). Auch Familien mit verschiedenen Namen können gleiche Wappen führen. Dies hat seinen Grund in gleicher Abstammung von einem Ahn und späterer Änderung des Familiennamens oder in der Verleihung eines Wappens, was, wie wir sehen werden, in der Feudalzeit häufig vorkam.

Die berühmte Familie Taira führte das Wappen „Schmetterling mit aufgerichteten Flügeln“ (s. Nr. 950); dasselbe Wappen findet sich bei den Daimyō-Familien Oda und Seki, die von dieser Familie abstammten. Nach Gunsho ruiju führten die Familien Kira, Shibukawa, Ishibashi, Shiba, Hosokawa, Hatakeyama, Ueno, Isshiki, Yamana, Nitta, Odate, Niki, Imagawa, Momoi und Yoshimi das Wappen (s. S. 67) und Paulownia (). Dies war das Wappen des berühmten Minamoto Hachimantaro (gestorben 1108), des gemeinsamen Ahnherrn dieser Familien.

Der Daimyō Uesugi Ujimori gab seinem zweiten Sohne, der von einer anderen Familie adoptirt wurde, also seinen Familiennamen wechselte, ein dem seinen ganz ähnliches Wappen mit, nämlich: „Bambus und Sperlinge im Fluge“, während sein eigenes Wappen „Bambus und sitzende Sperlinge“ war.

Einer Anzahl von Daimyō-Familien waren einerseits die kaiserlichen Wappen Chrysanthemum () und Paulownia (s.o.), andererseits das Wappen der Tokugawa, das Shōgun-Wappen, die dreiblätterige Malve verliehen worden. Eine Änderung des Familienwappens war und ist, wie oben angedeutet, nicht ausgeschlossen.

In der Litteratur finden sich noch andere Namen für das Familienwappen, so echtes, eigentliches, ursprüngliches Wappen, Vorder-, d.i. Hauptwappen. <69>

2. Ein oder mehrere Neben- oder Wechselwappen, gewöhnlich genannt. Entweder sind es Differenzirungen des Familienwappens oder es werden ganz andere Wappenbilder, bisweilen dieselben, welche von andern als Hauptwappen gebraucht werden, dazu verwendet. Es kommt auch vor, dass man das Familienwappen der Frau als Wechselwappen gebraucht.

Fast ein jeder hat ein oder mehrere solcher Nebenwappen, die bei nichtofficiellen Gelegenheiten getragen werden können. Jedoch werden dieselben auf den Kleidern jetzt sehr selten gebraucht, da man es heutzutage vorzieht, bei nichtofficiellen Gelegenheiten Kleider ohne Wappen zu tragen. In Teijō zakki wird aber ausdrücklich erwähnt, dass man auf den , , genannten Gewändern, die erst Anfang der siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts ausser Gebrauch kamen, sowohl das Familienwappen als auch andere Wappen verwendete, und im Aoi go mon kō wird dasselbe ausdrücklich auch von den Bannern und Vorhängen gesagt.

Wie ein einfacher, verständlicher Vorgang der Ursprung einer Sitte werden kann, die in späterer Zeit nicht zu verstehen ist, ergiebt sich aus einer Bemerkung von Yanagisawa Rikyō (1706–1758), einem berühmten Schriftsteller. Er sagt nämlich in dem Werke Umpyō zasshi: „Bis in meine Jugendzeit hinein gab es sogenannte , d.h. Schleich-Papierlaternen. Vornehme Leute nämlich brachten bei heimlichen, nächtlichen Ausflügen nach Theehäusern usw., um nicht erkannt zu werden, ein von ihrem Familienwappen verschiedenes Wappen an den Papierlaternen an. Diese Sitte verbreitete sich dann, und schliesslich gab es keinen einzigen, der nicht ein Wechselwappen auf den Laternen angebracht hätte.“

Eine wenn auch nur entfernte Analogie zu den Wechselwappen findet sich übrigens bei uns im Gebrauch der mittleren oder kleinen Landeswappen.

Ausser den obengenannten Namen findet man in der Litteratur auch die Bezeichnungen: besonderes Wappen, Beiwappen, geheimes Wappen und , wörtl. Hinterwappen.

Um von vielen Beispielen nur einige anzuführen, so trägt mein College Tsuji als Familienwappen das sogenannte , d.h. zwei wagerechte Balken, die nur an einer Seite den inneren Rand berühren (vergl. auch Nr. 1259 ff.), als Wechselwappen aber zwei Varianten des vorigen Wappens, sowie eine kleine Mondsichel, nämlich: <vier Abbildungen> <70>

Einer seiner Verwandten Namens Okuda hat als Familienwappen das „stehender Wasserwegerich“ (s. Nr. 334), als Nebenwappen eine Figur, die Nr. 341 sehr ähnlich ist. Die Daimyō-Familie Ogasawara hatte nach K(w)anyei shoke keizu den als das Zeichen 10, das die berühmte Daimyō-Familie Shimazu von Satsuma als Familienwappen führt (3). Von einer der zahlreichen Familien Matsudaira heisst es in demselben Werke, dass das Familienwappen die Malve, die Wechselwappen Sauerklee ( s. Nr. 442 ff.) und Paulownia waren. Der Grossvater des zur Zeit regierenden Fürsten, Namens Nobukazu, so wird hinzugefügt, war der Ansicht, dass es sich damals (d.h. wohl zur Zeit der Tokugawa-Herrschaft) nicht schicke, das Wappen der Tokugawa-Familie, die Malve, zu führen. Deshalb (muss man schliessen) brauchte man wohl häufiger das , den Sauerklee, dessen Blätter eine gewisse Ähnlichkeit mit denen der Malve haben. Derselbe Nobukazu hatte für die Eroberung des Schlosses Mitsukuri in der Provinz Ōmi von dem berühmten Fürsten Nobunaga, der seinerseits vom Shōgun das kaiserliche Wappen, die Paulownia, erhalten hatte, einen Überwurf () mit dem genannten kaiserlichen Wappen zur Belohnung erhalten, und dies wurde für ihn die Veranlassung, auch dieses Wappen zum Wechselwappen zu wählen.

Eine Familie Yamana hatte nach Shoke keizu san als Hauptwappen die erwähnte Paulownia und als : eine genannte Bambusart, siebenblätterig (vergl. Nr. 1066). Für die Annahme dieses giebt es zwei Versionen. Nach der einen soll ein Vorfahr der Familie das Wappen gewählt haben, als er von dem prachtliebenden Shōgun Ashikaga Yoshimitsu (reg. 1367–1395) ein Schwert, das mit der erwähnten Bambusart verziert war, als Geschenk erhalten hatte. Nach einer anderen soll der Vorfahr der Familie in der Periode Meitoku (1390–1394) dem Shōgun bei einem Aufstande eines Mitgliedes der Familie Yamana Hülfe geleistet und an seinem Banner Blätter von breitblätterigem Bambus () angebracht haben, um sein Familienwappen von dem des aufständischen Verwandten dadurch zu unterscheiden. Beiläufig sei bemerkt, dass dergleichen Erzählungen über den Ursprung von Wappen in Japan ebenso häufig sind wie bei uns und wegen ihres anekdotenhaften Charakters nicht viel Glauben verdienen (s.u.).

Unter allgemeingültige, , überflüssige Wappen versteht man Wappen, die jeder gebrauchen kann, die also nicht als Abzeichen einer bestimmten Familie gelten <71> sollen. Von den Wappen mit Blumen gehören hierher: , s. Nr. 417–422, von den Blättern Gingko biloba, s. Nr. 43–72, ferner Aprikosenblatt, Nr. 1182–1186. Es kommt z.B. vor, dass arme Leute, die keinen Überwurf () besitzen, sich für bestimmte Zwecke, z.B. Begräbnisse, beim , dem Begräbnissunternehmer, einen solchen leihen. Für solche Fälle gibt es Haori mit obigen Wappen.

Auf eine elegante, aussergewöhnliche Form beziehen sich Ausdrücke wie und . Ersteres bedeutet wörtlich: verrücktes, letzteres prunkhaftes Wappen. Nr. 745 unserer Sammlung wird z.B. wegen seiner eleganteren, zierlichen Form genannt. Auch die Bilder aus dem Thierkreise Nr. 1210–1219 gehören hierhier. Dergleichen Wappen werden selten als Familienwappen gebraucht.

bedeutet zwei mit einander verbundene Wappen Liebender und erinnert an unsere Ehe- oder Alliancewappen. Der Name kommt von dem , einem fabelhaften Vogel, der das männliche und weibliche Geschlecht in sich vereinigen soll und das Sinnbild zärtlicher Liebe ist. In dem Buche Dōbō goen ihon kōi wird erzählt, dass der Besitzer eines Theehauses in der Naka no machi (der Hauptstrasse in Yoshiwara in Tōkyō) Namens Ōmiya Hanshirō eine grosse zinnoberrothe Sake-Schale von einem berühmten Freudenmädchen Namens Takao geerbt hatte. An derselben befanden sich in Goldlack die beiden Wappen „drei Ahornblätter“ und das sogenannte (Nr. 146) mit einander vereinigt. Es wird hinzugefügt, dass dieses Kuyō das (4) eines Daimyō des Nordens war. In der That findet sich dasselbe unter den vier Wappen der berühmten Date von Sendai, die in den Bukan aufgeführt werden. Man sieht also, dass der Daimyō zu diesem profanen Zwecke nicht sein Familien-, sondern ein Wechselwappen verwendet hat.

nennt man Wappen, bei denen das entsprechende Bild mit fünf verschiedenen Farben aufgemalt ist. Dieser Brauch soll in der Provinz Kaga entstanden sein, in deren Hauptstadt Kanazawa ein Künstler lebte, der dergleichen Wappen sehr geschickt anfertigte. Von bunten Wappen wird auch aus älterer Zeit berichtet. Es wird im Muromachidono miyuki no ki aus dem Jahre 1437 erzählt, dass 15 Samurai auf den Hitatare genannten Kleidern sogenannte trugen. Dieses soll identisch mit <> sein; es waren phantastische, bunte Wappen, wie die späteren . Sehr verbreitet hat sich die Sitte, mehrfarbige Wappen zu tragen, nicht und es giebt viele Japaner, die noch nie ein gesehen haben. Doch soll es bei <72> Frauen öfter vorkommen. Beiläufig sei hier bemerkt, dass Frauen bisweilen besondere Wappen führen. Sie lieben mehr die zarteren Wappenbilder mit Blumen, wie Kirsche (), Nelke (), Platycodon grandiflorum () usw., während die Männer Wappen, wie Hirschgeweih (), Ring am Gebiss des Pferdes () usw. vorziehen.

In der Regel sind die Wappen einfarbig; auf dunklen Kleiderstoffen trägt man weisse, auf hellen schwarze, sehr selten blaue Wappen. Künstler, Jongleure, Schauspieler usw. lassen bisweilen den inneren Theil des Wappenbildes grün oder gelb färben, während das eigentliche Bild weiss bleibt. Auf Bannern, Segeln, Vorhängen, die in der Feudalzeit mit Wappen geschmückt waren, findet man oft dunkelblaue und zinnoberrothe auf weissem Grunde erwähnt (s.u.).

Man ersieht daraus, dass die Tincturen oder gar der Ersatz dafür, die Schraffirung, die in unserer Heraldik eine so grosse Rolle spielen, in der japanischen von keiner Bedeutung sind und dass Differenzirungen von Wappen durch Farben nur selten vorkommen.

Nach der Art der Anfertigung der Wappen unterscheidet man: oder . Es sind dies Wappen, bei denen die Figur beim Färben des Stoffes freigelassen wird und die Einzelheiten bei complicirten Bildern später von dem Färber eingemalt werden. Dies ist die Art und Weise, wie die Wappen heutzutage in der Regel auf Seidenstoffen angebracht werden. Bisweilen findet man auch aufgestickte Wappen, die sogenannten oder . So wird in dem bekannten Werke Gempei seisui ki erzählt, dass der berühmte Krieger Kumagaya Naozane (gestorben 1208) auf seinem Panzer und dem Hitatare das Familienwappen „Tauben und Mistel“ aufgestickt trug. Dieses Wappen führt das Gunsho ruijū (Bl. 25) auf. Es sind drei Tauben; zwei sitzen links und rechts an der Mistel, die dritte fliegt über die Mistel hinweg (s. S. 278).

In neuester Zeit sticken die Frauen bisweilen ihre Wappen mit weisser Seide auf (s. Tōkyō fūzoku shi, II. Band, S. 126). Ist es mit offener Seide () aufgestickt, so heisst es . Bei den aufgestickten Wappen unterscheidet man wieder solche mit erhabenem Muster () und solche, die flach aufliegen (). Es kommt auch vor, dass das Wappen aus Stoff ausgeschnitten und aufgenäht wurde, dies nannt man oder seltener . So wurden auch bei uns in den ältesten Zeiten die Bilder aus Leder oder Zeug ausgeschnitten und auf der Schildfläche befestigt. <73>

Eingewebte Wappen werden in früherer Zeit oft erwähnt. In dem Geschichtswerke wird aus dem Jahre 1324 erzählt, dass, als der Kaiser den Kamo-Tempel in Kyōto besuchte, Tokudaiji als Gesandter vorausging und als Familienwappen das Wappen auf seinem Gewande eingewebt trug.

Beiläufig sei erwähnt, dass man bisweilen auf dem Haori das Wappen in dünnem Metall anbrachte. Dies geht aus einer Bemerkung im Ryūtei ki hervor. Der Verfasser erzählt nämlich aus dem Jahre 7 der Periode Genroku (1694), dass ein – so nannte man in der Feudalzeit Leute von ritterlicher Gesinnung, die bereit waren, den Unterdrückten gegen die Unterdrücker beizustehen – auf seinem Gewande, das mit den kleinen Mustern eines wilden Pferdes besetzt war, sein Wappen (s. Nr. 819) aus Messing getragen habe. Aus einer anderen Stelle desselben Autors ergiebt sich, dass Frauen bisweilen das Wappen auf den Kleidern aus dünnem Silber trugen.

Ausser den Familien- und Wechselwappen kann jede Familie noch eine Hausmarke besitzen, die man mit dem allgemeinen Namen (s. S. 67) benennt. Sie unterscheiden sich eigentlich nicht von den Wappen und sind oft nur Varianten derselben. Sie werden auf den Kleidern, die Bedienstete oder Arbeiter tragen, den sogenannten und angebracht. Beide werden an Stelle der Haori von niederen Leuten getragen. Übrigens kann man an den auch das Familienwappen anbringen und dadurch die Zugehörigkeit der Bediensteten kenntlich machen. In den Bukan findet man bei jedem Daimyō eine Abbildung solcher , der Livreen mit dem betreffenden Abzeichen, das aber selten mit dem Familienwappen identisch ist. Es war Sitte, dass die niederen Chargen, die Diener, in einem grossen Daimyō-Zuge, der oft aus Hunderten von Leuten bestand (5), dergleichen Livreen trugen, so dass man schon hieraus erkennen konnte, welchem Daimyō sie dienten. Die folgende Figur ist das meines Collegen Tsuji, das auch als Wappen vorkommt. <Abbildung>

Charakter der japanischen Wappen

Die Definition, welche Carl Ritter von Mayer in seinem Heraldischen ABC-Buch (München 1857, S. 44) vom Wappen giebt, als dem bildlichen Zeichen eines Schildes für einzelne Personen und Geschlechter, für Corporationen, Ämter und Würden, für Länder, Stände, Besitzthümer und Rechte, die durch Erbschaft, Kauf oder auf andere Art übertragen werden, kann nicht auf die japanischen Wappen angewendet werden. Schild und, was später hinzukommt, Helm, Helmkleinod, Decke usw. sind keine Bestandtheile des japanischen Wappens. Der viereckige japanische Schild wurde zwar, wie wir sehen werden, bisweilen mit einem Wappenbilde bemalt, aber ein integrirender Bestandtheil des Wappens wie bei uns ist er nie geworden. <74>

Es giebt in Japan keine Corporations-, Amts- und Würdenwappen, ebensowenig giebt es ein Landeswappen, man müsste denn mit Beisen das Chrysanthemum, das eigentlich Wappen des Kaisers ist, als Landeswappen () betrachten. Dagegen finden sich Wappen sowohl bei Shintō- als auch Buddha-Tempeln (s.u.). Der Japaner betrachtet sie aber als Wappen des in dem Tempel verehrten Gottes selbst, der ebenso wie ein Mensch oder eine Familie ein Wappen besitzen kann. Es kann daher auch in diesem Falle nicht von einem eigentlichen Kloster- oder Stiftswappen gesprochen werden.

Wie es in Japan im Mittelalter keine Turniere gab, so fehlen auch die Herolds- oder Wappendichtungen. Ebenso fehlt ein eigentliches Amt, das sich mit der Prüfung von Wappen beschäftigt. Es giebt im Hausministerium eine Abtheilung für Adels- und Rangangelegenheiten, aber nicht für Wappen (6). Von einer Art Herolde spricht McClatchie in seinem oben erwähnten Aufsatze S. 7. Er sagt dort: “in the case of a daimyō, these distinguishing marks (d.h. die Wappenbilder) were noted down with such accuracy in the lists of the nobles, that by the insignia of a train or retinue on any of the highroads, the name and the rank of their lord could at once be determined. Of so great importance was this deemed in a country where etiquette required the observance of various details of ceremony when two nobles and their followers met on the road (7), that there were generally placed in the van of every procession two or three well informed retainers – a kind of Heralds as it were – whose special duty it was to take note of the insignia of any train coming from an opposite direction and pass word down their own ranks as to the due ceremony to be observed under the circumstances. These Heralds had by no means an easy duty to perform, for they fell into great disgraces, if they failed in wht was required to them.”

Dass man in Japan je ein Wappen durch Kauf an sich bringen konnte, dafür habe ich nirgends einen Beleg gefunden. In Japan wird das Wappen jetzt durch Erbschaft vom Vater zum Sohn, früher wurde es auch durch Verleihung von hochgestellten Personen übertragen.

Das japanische Wappen besteht aus dem Bild einer oder zweier, selten mehrerer (vergl. Nr. 892), verschiedener, zu einem ganzen vereinigten, „gemeinen“ Figuren, entweder natürlichen (z.B. aus dem Thierreich, Pflanzenreich, sowie der Natur überhaupt) oder künstlichen (Gegenstände des Handwerks, der Kunst, der Wissenschaft) oder Phantasiegestalten (wie Drachen, Phönix). Diese Figuren finden sich bald einzeln, bald vervielfacht, verschieden gewendet, verschieden gruppirt, freistehend, in Kreisen (einfachen , doppelten , seltener <>), in <75> Vierecken (), Sechsecken () usw. und erscheinen auf den verschiedensten Besitzgegenständen einer Familie, um dieselben von denen anderer zu unterscheiden. Auch in Japan herrscht das Bestreben vor, diesen Figuren einen mehr oder weniger ornamentalen, stylisirten Charakter zu geben. Da manche Wappen sich sehr änlich sind, so findet man in einigen Sammlungen, z.B. in dem obenerwähnten , eine Zusammenstellung der leicht zu verwechselnden Wappen. Die japanischen Wappenbilder entsprechen nach dem Vorhergesagten den einfacheren Wappenbildern der ersten Periode unserer Heraldik, die von der Mitte des 12. Jahrhunderts bis zum Anfang des 13. Jahrhunderts währte, wo man noch das schlichte Verfahren kannte, „Ochsen, Esel, Schweine oder die alltäglichen Geräthschaften des Hauses und der Wirthschaft in die Wappenschilde zu setzen.“

Eine Vergleichung der jetzt üblichen japanischen Wappenbilder mit denen der älteren Zeit, z.B. im Gunsho ruijū oder in dem erwähnten Kohan mon chō zeigt eine umgekehrte Entwickelung wie bei uns. Denn während bei uns die complicirten Wappen mit der Zeit zunehmen, hat man in Japan allmählich von den zusammengesetzteren abgesehen und gebraucht jetzt mehr die einfacheren. Die japanischen Wappen zeigen nie eine Überhäufung von Figuren, wie dies bei modernen europäischen Wappen der Fall ist. Während bei uns die Zahl der Felder mit der Entartung der Heraldik zunimmt, zeigen die japanischen Wappen nur ein Feld und „zu der Zeit der reinen, edeln und unverfälschten Heraldik war jedes Wappen mit einem Felde das erfreulichste und beste.“ Auch findet man in Japan nie die Tendenz, die bei uns in neuerer Zeit voherrscht, die einfachen Bilder vornehmer zu machen, z.B. eine Rübe (Nr. 614, 615) in ein Füllhorn mit Blumen zu verwandeln.

Es fehlen fast ganz Anspielungen auf den Stand des Besitzers (vergl. das von Göthe entworfene Zelter’sche Wappen, Velhagen & Klasing, 1903, Heft 7), auch fehlen die eigentlichen Devisen. Die einzigen Fälle, die man hierher rechnen könnte, sind folgende: Der Priester eines Hachiman-Tempels Namens Miyazaki hatte als Wappen „Tauben auf einem Torii“ (8). Die Tauben sind dem Gotte Hachiman geweiht und das Torii ist das Eingangsthor eines Shintō-Tempels (vergl. Nr. 1077, wo aber das Torii undeutlich dargestellt ist). Als Devise kann der Ausdruck „immer der erste voran“ aufgefasst werden, der das Wappen der Familie Kuge ist (s. S. 279). Im Taiheiki wird erzählt, dass der Vorfahr dieser Familie Namens Kuge Jirō Hidemitsu, als Minamoto-no-Yoritomo (1148–1199) in Sugiyama die Kriegsfahne erhob, als der erste herbeigeeilt sei, um ihm zu Hülfe zu kommen, was Yoritomo sehr gerührt und zu dem Versprechen bewogen habe, seiner zuerst zu gedenken, wenn er die Regierung über das Reich erhalten würde. <76> Dies wurde die Veranlassung, dass der Ahn die Worte <> zum Familienwappen wählte. Dass dies ein seltener Brauch war, geht daraus hervor, dass Shōgun Ashikaga Takauji (reg. 1338–1358) Mitte des 14. Jahrhunderts, als er einen Nachkommen jener Familie mit diesem Wappen auf dem Banner und Hute sah, höchlich verwunderte und nach der Veranlassung fragte.

Eigenthümlich ist ferner, dass sich auf keinem japanischen Wappen die Abbildung eines menschlichen Körpertheils vorfindet. Als einzige Ausnahme könnte der menschlich gezeichnete Teufelskopf gelten (Nr. 172).

Beizeichen, wie Bastardfäden, fehlen in Japan ebenfalls. Natürlichen Kindern () (9) scheint man bisweilen, was auch bei uns vorgekommen ist (s. Felix Hauptmann, Das Wappenrecht, Bonn 1896, S. 343), ein neues Wappen gegeben zu haben. Zwei Fälle wenigstens von Bastardwappen habe ich in der Litteratur gefunden. Im Shoke keizu san heisst es von der Familie Tamura, sie habe als Familienwappen die beiden kaiserlichen Wappen, die Paulownia und das Chrysanthemum, ferner eine Pflanze Namens (Plantago asiatica), den zusammengerollten Drachen (), das nach links gewundene dreifache (Nr. 224), sowie Schmetterling () und (Nr. 756) geführt. Die beiden letzteren, die sich auch sonst oft als Wappenbilder finden, werden ausdrücklich als Wappen von natürlichen Söhnen bezeichnet (s. auch S. 67). Ein zweites Beispiel findet sich im Gunsho ruijū Bl. 23, wo ein ganz eigenthümliches Wappen „fliegender Kranich in einer Glocke mit Henkel“ abgebildet und als Wappen des Nagashio eines natürlichen Sohnes des Ōmori, bezeichnet wird.

Redende Wappen

Redende Wappen, d.h. Wappen, die Anspielungen auf den Namen des Trägers, entweder auf den ganzen oder nur auf einen Theil desselben enthalten, finden sich auch in Japan. So hatte die berühmte Familie Tachibana die genannte kleine Orange (Nr. 623), der Daimyō Torii ein Torii (s.o.) als Wappen. Die berühmte Familie Fujiwara hatte die Glycinie () und eine Familie Satō das Zeichen in einem Rund von Glycinien. in Namen, das die chinesische Aussprachen des Zeichens <> ist, hatten viele Familien als den Bestandtheil ihres Namens zur Erinnerung daran, dass sie von den Fujiwara abstammten, und eben wegen dieser Abstammung findet man oft auch die Glycinie im Wappen dieser Familien, so noch bei den Familien Naitō, Katō (das Wappen enthält in zwei aufsteigenden Fujiblüthen das Zeichen ), Andō, Sutō, Itō. Eins der Wappen des Daimyō Kuroda ist ein ausgefüllter Kreis, wahrscheinlich eine Anspielung <77> auf „schwarz“ im Namen desselben. Das darin ursprünglich viele schwarze Kranich, die sogenannten , gewesen seien, wie McClatchie S. 12 sagt, habe ich nirgend bestätigt gefunden. Matsuda hatte sechs Kiefern () über einander im Rund.

Familien, die Berg, klein, gross, Ursprung, Brunnen als Bestandtheil ihres Namens hatten, führten oft die entsprechenden chinesischen Zeichen (und zwar, wie in solchen Fällen meist üblich, in Umrissen gezeichnet) im Wappen. So hatten das Zeichen die Daimyō-Familie Masuyama (Ancien Japon Nr. 259), die Familie Suyama, und zwar zweimal unter der genannten Figur (Nr. 1303), die Daimyō-Familie Aoyama als Wappen an der Sänfte (10). Die Daimyō-Familie Koide hatte „klein“ im Sechseck (Nr. 1169); das Zeichen „gross“ kommt im Wappen des Daimyō Ōkubo (Nr. 914) vor, ferner bildete dieses Zeichen das Wappen der Familie Takahashi, die von der Familie Ōyake abstammte (s. Gunsho ruijū Bl. 8). Eigenthümlich ist das Wappen der Familie Yagi, wo das Zeichen fünf Mal wiederholt ist und in der Mitte „mitten“ steht (S. 277). Überhaupt findet sich das Zeichen öfter, auch ohne dass die Beziehung zum Namen deutlich ist (s. auch Nr. 456 unserer Sammlung). Das Zeichen findet sich als Wappen der berühmten Daimyō-Familie Honda (Ancien Japon Nr. 251–252). Die Brunnenform (Nr. 1–23), die in den verschiedensten Variationen bald als Schriftzeichen, bald als Figur auftritt, führen z.B. die Daimyō-Familien Ii (11), Sakai, Inoue, ferner die Familien Fukui, Nagai. Letztere hat die Brunnenform auf einer Glocke (s. S. 277). Die Familie Ishii hatte zwei Brunnenformen unter einem Rund (s. Gunsho ruijū Bl. 37). Der Daimyō Kuki (wörtl. Neunteufel) führte das Zeichen , der Daimyō Miura drei wagerechte weisse Balken auf dunkelem Grunde im Rund; dieselben sind, wie viele andere Zeichen, in älterer Zeit, ohne Rund, und <78> zwar kommen die Striche auch senkrecht vor. Eine Familie Murakami führte das Zeichen (s. Gunsho ruijū Bl. 13), die Familie Miyoshi das Zeichen <> über zwei Ringen (s. S. 279). Dasselbe Zeichen rechts von drei Sternen wird auf Bl. 9 als Wappen von Mōri in der Provinz Aki gegeben, was jetzt jedoch nicht mehr Wappen der Familie ist. Eine Familie Abe führte das kaiserliche Wappen. Statt der sieben Blüthenstengel in der Mitte finden sich nur fünf, darunter steht das Zeichen (s. S. 278). Hikida hatte das Zeichen <> (s. S. 279), die Daimyō-Familie Tozawa das Zeichen <> (Ancien Japon Nr. 248) im Wappen. Bisweilen deutete das Schriftzeichen im Wappen auf eine andere Familie, von der der Träger abstammte, wie wir oben in einem Falle gesehen haben. So führten die Yakushiji, die von den Tachibana abstammten, drei kleine Orangen am Stil im Rund (vergl. auch Nr. 625 und 640). In jeder der Orangen befand sich das Kana-Zeichen . Iwata, der seinen Ursprung von der Familie Tanji herleitete, führte über dem chinesischen Zahlzeichen 1 das Zeichen <> im Rund.

Ursprung und Zeit der Entstehung

Über den Ursprung und die Zeit der Entstehung der Wappen herrscht in Japan diesselbe Ungewissheit wie bei uns. Man nimmt allgemein an, dass die Wappen aus den Mustern auf den Gewändern entstanden sind, und führt als ein Argument dafür an, dass das Wort für Wappen, wie wir gesehen haben, ursprünglich „Muster“ bedeutet. Im Hagurakō heisst es, das es schon zur Zeit des Kaisers Ichijō (reg. 987–1011) um das Jahr 1000 die Kosode genannten Kleider, die bei der Hoftracht als Unterkleider getragen wurden, gegeben habe, aber es werde nicht berichtet, dass damals schon Wappen darauf getragen wurden. Auf den übrigen zur Hoftracht gehörigen Gewändern, dem , usw., habe es bereits damals eingewebte Muster von Thieren, Pflanzen usw. gegeben, doch seien dieselben nicht auf eine Familie beschränkt gewesen.

Wir wissen, dass dieselben Muster, wenn auch nicht ausschliesslich, so doch meist von bestimmten Familien, die zum Hofe in Beziehungen standen, entweder stets oder bei bestimmten Anlässen auf der Hoftracht getragen wurden. So hatten die genannten Familien, aus denen die Regenten, K(w)ambaku usw. gewählt werden konnten, auf dem Hō genannten Gewand das Gentianenmuster (). Wenn der K(w)ambaku, also den Titel Taikō annahm, trug er ein Hō mit dem Muster von Wolken und Kranichen (). Die Hofadeligen Saionji, Tokudaiji, K(w)azanin, Shijō u.A. hatten auf dem Hō das nebst „Ring am Gebiss des Pferdes und Ranken“. (Über <79> die Muster auf dem Hō der kaiserlichen Familie s.u.). Es sind dies dieselben Gegenstände, die wir bei den Wappenbildern wiederfinden.

Nimmt man nun an, dass die Wappen von den Mustern auf den Kleidern herstammen, so bleibt es auffällig, dass nach der Angabe aller japanischen Schriftsteller die Wappen gerade auf den Kleidern selbst erst später auftauchen (nach Hanawa sogar erst um die Zeit des Shōgun Ashikaga Yoshimitsu, reg. 1367–1395), die ersten Familienwappen dagegen auf den alterthümlichen Wagen des kaiserlichen Hofes in Kyōto und dann später auf Vorhängen und Bannern geführt sein sollen.

Was die Zeit der Entstehung der Wappen anlangt, so wird zwar vom (Nr. 756) als dem Wappen des gelehrten Ministers Sugawara-no-Michizane (845–903) und dem angebundenen Pferde (Ancien Japon Nr. 301) als dem Wappen des Sōma Masakado, auch Taira-no-Masakado oder Heishinnō genannt (gestorben 940), gesprochen, und man könnte daraus den Schluss ziehen, dass die Wappen bereits um das Jahr 900 in Gebrauch waren. Aber es scheint mir eine sehr richtige Bemerkung des Verfassers des Artikels über Wappen im Fūzoku g(w)ahō zu sein, dass man manchen Personen früherer Zeit aus irgend einem Grunde Wappen zuertheilt habe, die dieselben bei ihren Lebzeiten nicht getragen haben. Weil es von Sugawara bekannt war, dass er die Pflaumenblüthe sehr geliebt habe, so gaben ihm die Maler später bei den Darstellungen seiner Person ein Wappen, das die Pflaume darstellte. Da die Nachkommen des Masakado ein angebundenes Pferd als Wappen trugen, so legte man dem Vorfahren der Familie ebenfalls in späterer Zeit dieses Wappen bei.

Dieselben Schwierigkeiten, die sich bei uns der Auffindung des ersten wirklichen Wappens entgegenstellen, finden sich auch in Japan wieder. Es dürfte unmöglich sein, festzustellen, wann ein Muster, das ursprünglich von mehreren getragen wurde, das Unterscheidungszeichen der Mitglieder eines Hauses geworden ist.

Zahlreicher und bestimmter werden die Nachrichten über das Vorhandensein von Familienwappen erst um die Mitte des 11. Jahrhunderts, also zu einer Zeit, in welcher das Feudalwesen in der Entwickelung begriffen war. Die japanischen Wappen finden sich demnach etwas früher als bei uns, wo sich die ersten Wappen auf Siegeln und in der Litteratur um das Jahr 1170 zeigen. In der Periode Tengi (1053–1058) soll der Kaiser Go-Reizei (reg. 1046–1068) dem berühmten Hachimantarō das kaiserliche Wappen, die Paulownia, für seine Siege im Norden der Hauptinsel über die Rebellen verliehen haben (Gunsho ruijū Bl. 1), und aus derselben Zeit muss der Schild stammen, der im Koji ruien S. 576 abgebildet ist und der drei Glycinienranken im Rund trägt. Denn Munetō, der als Besitzer bezeichnet wird, gehörte zur Familie Abe, die sich gegen den Kaiser Go-Reizei empört hatte. <80>

Über die Entstehung einzelner Familienwappen giebt es, wie bei uns, auch in Japan angeblich historische Überlieferungen, denen man aber wegen ihres legendenhaften Inhalts, wie schon früher bemerkt, wenig Glauben schenken darf. Hier einige Beispiele:

Nambu Moriyuki hielt vor Beginn einer Schlacht, die er dem Daimyō Akita liefern wollte, auf dem Schlachtfelde ein Gelage ab, bei dem selbstverständlich auch Sake getrunken wurde. Plötzlich flogen zwei Kraniche über ihn hinweg, die sich in dem Sake seines Schälchens spiegelten. Da der Sieg in der darauffolgenden Schlacht auf seiner Seite war, so wählte er die beiden Kraniche als ein Glück verheissendes Zeichen zum Familienwappen (s. Nr. 693) und gab sein altes Wappen „getheilte Raute“ (vergl. Nr. 1233) auf. Ein ähnliches Geschichtchen wird von dem Ursprung des Wappens der Familie Kasai erzählt. Als ein Mitglied derselben mitten in einem Gelage auf freiem Felde war, flogen plötzlich drei Eichenblätter aus der Luft herab und spiegelten sich in dem Sake. Man nahm die Blätter dann auf und legte sie unter das Sake-Schälchen. Zur Erinnerung an dieses Ereignis wurden die drei Eichenblätter zum Familienwappen gewählt.

Bekannter als diese Geschichten ist die vom angeblichen Ursprung des Wappens des berühmten Kumagaya Naozane (gestorben 1208). Als der berühmte Minamoto-no-Yoritomo (1148–1199) – so wird im Shoke keizu san erzählt – in der Schlacht von Ishibashiyama (1180) besiegt worden war, verbarg er sich vor den ihn verfolgenden Feinden in einem hohlen, an der Erde liegenden Baumstamme. Naozane, der ihn begleitete, nahm einen Epheuzweig und bedeckte ihn damit. Als die Feinde sich näherten, flogen plötzlich Tauben aus dem hohlen Baum empor. Jene schlossen daraus, dass niemand darin verborgen sein könne, und kehrten zurück. Yoritomo bewunderte die Treue seines Vasallen und machte den Epheu zu dessen Wappen, das dieser neben dem anderen bereits erwähnten Familienwappen „Tauben und Mistel“ geführt zu haben scheint. Diese Anekdote könnte man aber ebensogut zur Erklärung des eben genannten Wappens des Kumagaya verwenden, um die Tauben in demselben zu erklären. In der That existirt auch diese Variante der Geschichte und ist so von McClatchie S. 4 ff. wiedergegeben worden. Bemerkt sei nebenbei, dass es ein Wappen giebt, das Tauben, die aus einem verfaulten Baum herausfliegen, darstellt (genannt , s. Shoke mon kan Bl. 13).

Noch viel anekdotenhafter klingt folgende Geschichte, die erfunden zu sein scheint, um die Abänderung des bisherigen Wappens „Rund aus der Sonne“ in „Pflaumenblüthe“ und „Schmetterling“ zu erklären. Es wird in Kanyei shoke keizu san von einem gewissen Ōshima Folgendes erzählt: Er beschäftigte sich schon in seiner Jugend gern mit der Dichtkunst. Der damalige Kaiser hörte davon und lud ihn eines Tages zu sich in den Palast. Plötzlich kamen drei Schmetterlinge und liessen sich auf einer Pflaumenblüthe im Garten nieder. Als der Kaiser fragen liess, was das sei, antwortete Jener prompt: Das sind Schmetterlinge (). <81> Der Kaiser wollte seine Geistesgegenwart auf die Probe stellen und fragte im Scherz, wie es käme, dass eine Zahl von dreien, die man doch (d.i. ungerade) nennen müsse, (gerade, Wortspiel mit Schmetterling) genannt werde. Da antwortete Jener sofort mit folgendem Gedicht:





„Wenn man einen Vogel Tausendvogel (Name für Strandläufer) nennt, dürfte man auch drei Dinge gerade nennen.“

Der Kaiser, erstaunt über diese schlagfertige Antwort in poetischer Form, soll darauf verfügt haben, dass Jener die Pflaume und drei Schmetterlinge zu seinem Familienwappen mache.

Von dem jedem Japaner bekannten Wappen (Chrysanthemum-Wasser) des berühmten Kusunoki Masashige (1294–1336) (vergl. Nr. 1108, das Wappen des Kusunoki ist jedoch ohne Blatt) wird behauptet, dass die Blume nicht das Chrysanthemum, sondern die Goldnessel () gewesen und von einem Ahn der Familie angenommen worden sei, weil er die Goldnesseln am Flusse Tamagawa bei Ide in der Provinz Yamashiro sehr geliebt habe. Im Taiheiki jedoch, dessen Verfasser noch zu Lebzeiten des Kusunoki Masashige und seines ebenso berühmten Sohnes Masatsura (1324–1348) lebte, wird behauptet, dass Kusunoki das Wappen auf seinem Banner angebracht habe, als ihm der Kaiser Go-Daigo (reg. 1319–1338) ein Sake-Schälchen geschenkt und ein Chrysanthemum mit den Worten: „Das Chrysanthemum hat die Wirkung, das Leben um tausend Jahre zu verlängern“, auf den Sake gelegt habe. Nach dieser Version wäre also die Welle ursprünglich nicht Wasser, sondern Sake gewesen. Im Gunsho ruijū wird das Wappen jedoch, wie beiläufig bemerkt sei, in abweichender Form dargestellt. Man sieht dort drei vollständige Chrysanthemen. Dasselbe Wappen wird daselbst auch einer Familie Wada zugeschrieben (s. S. 280). Interessant ist auch das Wappen der Familie Ōkumo das ausser den drei Chrysanthemen und den Wellen zwei darüber fliegende Wildgänse zeigt.

Die berühmte Familie Hōjō, die die Geschicke Japans als Shikken von Beginn des 13. bis 14. Jahrhunderts lenkte, führte drei Drachenschuppen ( Nr. 790, s. auch Nr. 320) im Wappen. Die Legende erzählt, ein Drache sei dem ersten Regenten aus dieser Dynastie Hōjō Tokimasa (1138–1215) im Traume erschienen und habe ihm die Schuppen zurückgelassen. Diese Scene ist oft von den Malern gezeichnet worden, so von dem bekannten Katsushika Hokusai (1760–1849) im .

Hierher gehören auch die Geschichten über die angebliche Entstehung des Malvenwappens, den drei mit den Spitzen einander zugekehrten Malvenblättern, <82> das die Tokugawa-Familie führte. Gerade über den Ursprung dieses Wappens, das man so häufig in Japan sieht, herrscht Dunkel, worüber schon der Verfasser des schon öfter citirten Aoi go mon kō klagt. In dem bekannten Werke des Arai Hakuseki (1657–1725) Namens , einer Geschichte der Daimyō des 17. Jahrhunderts aus dem Anfang des 18. Jahrhunderts, wird erzählt, dass der Grossvater des ersten Shōgun Tokugawa Ieyasu (reg. 1603–1605) Namens Kiyoyasu (1511–1536), auch Jirō saburō genannt, einst nach gewonnenem Siege von Honda Masatada, einem seiner Parteigänger, in dessen Schlosse von Ina bewirthet worden sei. Dieser soll damals den Fisch, mit dem er ihn bewirthete, auf Malvenblätter aus einem Teiche gelegt haben. Kiyoyasu freute sich darüber und sagte: „Das Wappen (Nr. 975 und 980) ist Euer, des Masatada Wappen. Dadurch, dass Ihr als der erste auf meine Seite getreten seid, habe ich jüngst über meine Feinde gesiegt. Ich bitte Euch, mir als ein günstiges Zeichen Euer Wappen zu schenken.“ Von der Zeit an soll er die drei Malvenblätter, allerdings in einer etwas anderen Gruppirung, geführt haben. Eine andere Version erzählt der Verfasser des Aoi go mon kō. Danach stammt das Shōgun-Wappen erst aus der Zeit von Ieyasu selbst. Letzterer soll sich das schon erwähnte Wappen der Familie Honda gewünscht haben, da diese sich oft im Kriege ausgezeichnet habe. Als ihm nun Honda das Wappen mit den Worten gab: „es steht dem nichts im Wege, Sie brauchen sich nicht zu geniren“, soll er gesagt haben: „Dann nehme ich nur die Blätter ().“ Dass diese Geschichten erst später erfunden sind, geht daraus hervor, dass Ieyasu selbst betont hat, er habe das Malvenwappen von seinem Ahnen ererbt (s.u.).

Das Wappen einer Familie Tagaya war die Melone. Ein Vorfahr hatte einen Feind erschlagen, nach früherer Sitte den Kopf abgeschnitten und diesen dann auf Papier gelegt. Als er den Kopf fortnahm, soll die Figur, die durch das herabtriefende Blut entstanden war, einer Melone ähnlich gewesen sein.

Eine gewisse Ähnlichkeit hat eine der Geschichten, die McClatchie von dem angeblichen Ursprung des Wappens der Familie Niwa erzählt, das aus zwei sich kreuzenden Balken, genannt, besteht. Einer der Vorfahren soll so viele Feinde getödtet haben, dass sich, als er das Schwert auf dem linken Knie abgewischt hatte, zwei breite Blutstreifen in der angegebenen Form auf seinen Hosen befanden.

Von dem Wappen eines der Vasallen dieser Familie Namens Narita wird folgendes erzählt. Er litt vor dem Beginn einer Schlacht grossen Hunger und sah zufällig vor einem kleinen Götterschrein ein Schälchen mit Reis als Opfer und zwei Essstäbchen daneben liegen. Er ass dies und nahm, als er in der darauffolgenden Schlacht den Sieg errungen, Beides als Wappen an. Dasselbe besteht aus einem Ring, auf dem zwei Balken, die über denselben hinausragen, ruhen (). Matsudaira Sakyō <83> Taiyū erhielt von Ieyasu ein Wappen, das wie drei Geweihe aussah und am Helme getragen wurde. Als Ieyasu – so wird diese Wahl begründet – sich einst mit dem berühmten Oda Nobunaga (1534–1582) und Taikō Toyotomi Hideyoshi (1536–1598) über Reichsangelegenheiten berathen, habe jeder von ihnen einen Helm, der mit dieser Zierde geschmückt war, getragen.

Ichibashi führte als Familienwappen runde Mochi (, aus Klebreis geformte Stücke), oder , drei rautenförmige Mochi, weil er ein Schloss, das er lange belagert, endlich am ersten Tag des neuen Jahres erobert und zur Feier dieses Ereignisses rautenförmige Mochi auf runde, die sogenannten Spiegelmochi () gelegt hatte.

Es mag sein, dass manches Wappen einen historischen Ursprung hat, in vielen Fällen wird man einfach das Bild irgend eines Gegenstandes aus der Natur oder der Umgebung gewählt haben, für den man eine Vorliebe hatte. Manche Wappen dürften auch aus einfachen geometrischen Figuren, wie Strichen, Kreisen, Dreiecken, entstanden sein und haben erst später, als der Ursprung verdunkelt war, wegen ihrer Ähnlichkeit mit einem anderen Gegenstande einen anderen Namen erhalten. Letzteres steht z.B. fest von dem Wappen der Familie Shimazu, das, wie wir gesehen haben, das chinesische Zahlzeichen für 10 darstellte. Später kam das Rund hinzu, und nun wurde es wegen der Ähnlichkeit mit dem Ring am Gebiss des Pferdes (Nr. 827) genannt.

Weiterbildungen von Wappen haben in der allerneuesten Zeit, soviel mir bekannt geworden, nicht stattgefunden. Man bleibt vielmehr in dem Kreise der alten Vorstellungen. Einzelne Japaner sollen, wie McClatchie (S. 22) erwähnt, in Nachahmung europäischer Wappen Schildhalter für ihre Wappen gebrauchen, obgleich, wie wir wissen, das Schild kein Bestandtheil des japanischen Wappens ist. Soviel ich erfahren habe, hat sich diese Sitte nicht verbreitet.

Über die Veränderungen, die manche Wappenbilder im Laufe der Zeit durchgemacht haben, ist schon gelegentlich die Rede gewesen. So zeigt die älteste Form des -Wappen des Kusunoki Masashige (1294–1336) drei vollständige Chrysanthemen, während die spätere nur eine unvollständige Blüthe hat. Das bekannte Wappen des ehemaligen Fürsten Yamanouchi von Tosa, jetzt zwei übereinanderliegende wagerechte, breite Striche, von denen der untere schwarz, der obere nur im Umriss gezeichnet ist, bestand früher aus nur einem Striche. Das bekannte Kuyō, das aus acht kleineren, die um einen neunten Kreis gruppirt sind, gebildet ist, ist nach Shiojiri vielleicht aus neun Lotosblättern entstanden. In dieser Form findet es sich z.B. auf einem der alterthümlichen Wagen.

Das Rund (, seltener <>), dem man als Umrahmung der Wappenbilder so oft begegnet und das auch allein als Wappenbild vorkommt (Nr. 860), war in älterer Zeit viel seltener. Unter den mehr als 250 Wappen im Gunsho ruijū finden sich nur wenige im Rund, so ist z.B. das Wappen der Familie Shimazu, das jetzt im Rund ist, dort ohne dasselbe <84> abgebildet (s. S. 70 und die Abbildung des Banners Koji ruien Nr. 577). Auch das Wappen der Familie Miura, das auf Bl. 5 abgebildet ist und aus drei senkrechten Balken () besteht, von denen der mittlere schmaler als die beiden anderen ist, ist hier ohne Rund gezeichnet. Später findet es sich mit Rund, und zwar sind die drei Balken wagerecht (s. S. 77 ff.). Auch das Paulownia-Wappen der Ashikaga-Shōgune, die man nach ihrem Wohnsitze in Kyōto auch Muromachidono nennt, war ursprünglich ohne Rund. In dem in der Periode Eishō (1504–1520) erschienenen Wappenbuche von Rissetsu Sai kommen diese oft neben dem Wappenbilde vor. Es scheint auch dies zeitweise Mode gewesen zu sein (s. auch S. 279).

Wappenfähigkeit

Hauptmann sagt in seinem vortrefflichen Wappenrechte S. 50: „Von der ersten Zeit seines Bestehens an bis hinab in unsere Tage finden wir das Wappen bei einem bestimmten Stande. Wir finden es indess nicht bei ihm ausschliesslich. Steht es ihm auch vornehmlich zu, so ist es im Laufe der Zeit doch auch auf einige bestimmte andere Stände übergegangen, die nunmehr auch als wappenfähig erscheinen.“ Aus den wenigen spärlichen Nachrichten in der japanischen Litteratur über die Wappenfähigkeit ergiebt sich, dass die Verhältnisse ungefähr wie bei uns lagen. Vom ersten Bestehen des Wappenwesens bis zum Ende der Feudalzeit finden wir das Familienzeichen als Vorrecht gewisser Stände, nämlich des Hofadels, der Kuge und der Feudalfürsten nebst ihren Lehnsleuten, d.h. den Berufskriegern und Beamten, die man mit dem Namen Buke bezeichnet. Es konnte aber auch als besondere Gunstbezeugung Angehörigen der bürgerlichen Stände, Bauern, Handwerkern und Kaufleuten, übertragen werden und dehnt dann, wie es scheint, im 18. Jahrhundert seinen Kreis auch auf diese aus. Wir finden daher öfters die Bemerkung, dass Wappen von Hoch und Niedrig getragen werden (12).

Von besonderer Wichtigkeit ist eine Bemerkung von Yanagisawa Rikyō im Umpyō zasshi (s. S. 69). Es heisst daselbst: , d.h. „selbst Bauern und Kaufleute (eigentlich Städter) haben jetzt Wappen und wetteifern um den Besitz von Familienzeichen, obwohl eigentlich Bauern und Kaufleute keine Wappen haben sollten“. Aus der ganzen Form dieser Bemerkung ist deutlich zu erkennen, dass es vor dieser Zeit bei den Bauern und Städtern nicht allgemein Brauch gewesen ist, Wappen zu haben. Ein Bericht, nach welchem einem Theehausbesitzer erlaubt wurde, Gewänder mit dem Familienwappen zu tragen, findet sich im Tōse buya zokudan. Dort wird erzählt, dass ein Theehausbesitzer in Honjō (in Yedo), gegenüber <85> von Ryōgokubashi, der zur Zeit des Shōgun Tokugawa Tsunayoshi (reg. 1680–1709) ein Amt bei der Feuerwehr bekleidete, bei dem Beamten Yanagisawa Matsudaira Kai no kami so in Gunst gestanden habe, dass dieser ihm das Tragen des Kosode und Kamishimo mit dem Familienwappen (Nr. 94) erlaubt habe.

Schauspielern stand damals ebenfalls das Recht zu, Wappen zu tragen. Im Shizu no odamaki wird von einer sonderbaren Lotterie aus der Tokugawa-Zeit erzählt, die man nannte. Es gab Leute, die die Wappen von Schauspielern auf einen Bogen Papier drucken liessen und jedes einzelne mit einem Preise versahen. Eins dieser Wappenbilder wurde in einem umgefalteten Papier, so dass das Bild nicht zu sehen war, besonders angeklebt. Die Leute gingen damit von Thür zu Thür und liessen auf die Wappenbilder setzen. Wer auf dasjenige setzte, das sich auf dem umgeschlagenen Papier befand, bekam einen Gewinn, der in Tabakpfeifen, Etuis, Tuchstücken, Haarnadeln usw. bestand. Es sei hier auch bemerkt, dass Frauen silberne Hutnadeln mit dem Wappen derjenigen Schauspieler trugen, die sie besonders bevorzugten. Aus wissen wir ferner, dass es sogar Zahnbürsten mit den Wappen von Schauspielern gab.

Die Geisha, die in dem Stadttheil Fukagawa wohnten, trugen zwar zur Tokugawa-Zeit auf den Kleidern wie die gewöhnlichen Frauen Wappen, doch nie auf den Haori. Daher sagte man damals sprichwörtlich, wenn Jemand kein Geld hatte, mit einem Wortspiel: „er ist der Überwurf einer Geisha und hat kein “. Dieses bedeutet nämlich ausser Wappen auch eine kleine Münze. Seit der Wiederherstellung des Kaiserthums trugen die Geisha aber auch auf den Haori bald ein, bald drei kleine Wappen und seit etwa 1885 auch grosse wie die Männer. Die Wappenfähigkeit aller Stände ist auch nach der Beseitigung des Feudalsystems geblieben. Jedermann, welchem Stande er angehöre, kann ein Wappen tragen.

Änderung von Familienwappen

Das Aufgeben eines Familienwappens und die Annahme eines neuen, z.B. in Folge eines frohen, Glück bringenden Ereignisses oder um Verwechslungen mit anderen, sehr ähnlichen Wappen zu vermeiden, war und ist gestattet. Bekanntlich ist dies in einigen Ländern Europas, wie Frankreich, verboten. Es herrscht aber noch jetzt der Aberglaube, dass die willkürliche Abänderung eines Wappens Unglück bringt und den Untergang des Hauses herbeiführt.

Die Litteratur weist eine Anzahl von Wappenänderungen auf. Hierher gehört die auf S. 80 erzählte Geschichte von Nambu Moriyuki, der sein bisheriges Wappen „die getheilte Raute“ in „zwei tanzende Kraniche“ änderte. Später scheint die Familie aber das alte Wappen wieder in Gebrauch genommen und neben dem neuen verwendet zu haben, da die Bukan unter den vier Wappen der Nambu als erstes die erwähnten Kraniche und als zweites die getheilte Raute aufführen. Auch <86> bei uns kam es öfter vor, dass man das alte Wappen neben dem neuen weiterführte (s. Hauptmann, Wappenrecht S. 286).

Das Familienwappen der berühmten Familie Oda war ursprünglich der Schmetterling mit aufgerichteten Flügeln (, Nr. 950), ursprünglich das Wappen der Familien Taira und Shiba. Der Sohn des berühmten Oda Nobunaga (1534–1582) Namens Nobuhide änderte es in das Mokkō-Wappen (Nr. 1278) um. Von den vier Familien Oda, die die Bukan aufführen, einem Haupthaus und drei Zweigfamilien, haben alle diese Mokkō, zwei davon, das Haupthaus und ein Zweighaus, das Paulownia-Wappen, das der letzte Ashikaga-Shōgun Yoshiaki (reg. 1568–1573) der Familie verliehen hatte, und zwar hatte das Haupthaus das Wappen mit fünf- und siebentheiligen Blüthen (Nr. 1116), während das Nebenhaus die Variante mit drei- und fünftheiligen Blüthen führte (Nr. 1128). Die beiden anderen Zweighäuser hatten statt dessen das Wappen , das man einst aufgegeben haben soll.

Die berühmte Familie Date führte zuerst das Wappen der Fujiwara-Familie, nämlich „drei aufrechtstehende Balken“ im Rund (wahrscheinlich identisch mit Nr. 1260), bis ein Mitglied der Familie Namens Harumune dieses Wappen in das bekannte Wappen „Bambus und Sperlinge“ (s. Nr. 1072) umänderte. Nach den Bukan jedoch führten die drei Familien Date (in Sendai, Uwajima und Yoshida) später dieses Wappen wieder neben dem neuen.

Die bekannte Daimyō-Familie Hachisuka führte das Wappen (Nr. 469), bis es Hachisuka Yoshishige (1586–1620) in die -Figur umänderte (s. Nr. 862–869). Aber auch in diesem Fall führte die Familie nach den Bukan beide Wappen neben einander.

Auch dafür, dass Wappen zur Vermeidung von Verwechselungen geändert wurden, giebt es in der Litteratur Beispiele. Ein Mitglied der Familie Yura, die ein ähnliches Wappen wie die Tokugawa-Familie, nämlich , führte, wurde, als es sich zum ersten Male zum Dienst auf das Schloss in Yedo begab, wegen dieses Wappens von den übrigen Beamten für den Shōgun Ieyasu selbst gehalten, weshalb sie vor ihm vom Pferde abstiegen. Auf den Rath einiger Freunde änderte dieser Yura deshalb sein bisheriges Wappen in (Monochoria vaginalis) um. Der Daimyō Date von Uwajima (s.o.) änderte im Jahre 1668 sein Schiffsabzeichen (, s.u.) „Sonnenrund“ in „Neungestirn-Rund“ um, weil jenes das Schiffsabzeichen des Shōgun war. In Japan giebt es Beispiele dafür, dass man bei Abänderungen eines Wappens zwei, z.B. das des leiblichen Vaters und das des Adoptivvaters, zu einem Wappen vereinigte. So machte Kuwashima aus dem Wappen seines leiblichen Vaters: <87> „Bambus und Sperlinge“ und dem seines Adoptivvaters: „getheilte Raute und Brunnenrahmen“ ein neues Wappen: „Bambus im Rund und getheilte Raute“.

Um ein Beispiel aus neuester Zeit anzuführen, so änderte mein früherer College Iwaya sein Wappen (s. Nr. 1119), das ihm zu gewöhnlich schien, in um (s. Nr. 1118).

Wappenverleihungen

Wappenverleihungen von hochgestellten Persönlichkeiten, wie den Kaisern, Shōgunen und Feudalfürsten an Untergebene als Gnadenbeweis und Belohnung für hervorragende Dienste kamen in Japan ebenso wie bei uns vor, und zwar verlieh man sowohl das eigene als auch ein neugebildetes Wappen. Die Kaiser verliehen entweder die beiden Wappen, das Chrysanthemum und die Paulownia, oder nur eins von beiden, bisweilen auch in etwas abweichender Form.

Die älteste Verleihung des kaiserlichen Wappens, der Paulownia, die mir bekannt geworden, fand in der Mitte des 11. Jahrhunderts in der Periode Tengi (1053–1058) an Hachimantarō (s. S. 68 u. 79) statt, für dessen glänzende Siege über die Widersacher des Kaisers im Norden der Hauptinsel.

Im 13. Jahrhundert, in der Periode Bunyei (1264–1275), verlieh der damalige Kaiser dem Yasuda Muneshige ausser einer Rangerhöhung das „das sechzehnblätterige Chrysanthemum in abweichender Form“, weil er beim Brande des kaiserlichen Palastes schnelle Hülfe geleistet hatte. Die Bezeichnung , eigentlich , findet sich so öfter bei Wappen zur Bezeichnung einer vom ursprünglichen Wappen abweichenden Form (vergl. Nr. 12 u.A.).

Fürst Mōri Motonari (1497–1571) erhielt 1561 vom Kaiser Ōgimachi (reg. 1558–1586), der in der Zeit des tiefsten Verfalls des kaiserlichen Ansehens lebte, die Erlaubniss, das Chrysanthemum und die Paulownia als Wappen zu tragen, zur Belohnung dafür, dass er dem Kaiser bei seiner Thronbesteigung ein Geschenk (wahrscheinlich in Geld bestehend) gemacht hatte. Das bezügliche Schreiben ist, wie ausdrücklich gesagt wird, nicht mehr vorhanden, doch wird als Beweis für die Richtigkeit der obigen Behauptung angegeben, dass sich in der Familie des Mōri verschiedene Lackkästen mit den kaiserlichen Wappen befänden und dass am Thore des Quartiers eines der Mitglieder der Familie die kaiserlichen Wappen zu sehen waren. Nach den Bukan führte die Mōri später in der That neben dem Familienwappen „drei Sterne unter dem chinesischen Zeichen <>“ (s. Nr. 153), sowie dem Wasserwegerich beide kaiserliche Wappen. (Von den drei Zweighäusern führten zwei auch das eine der kaiserlichen Wappen, die Paulownia.) Zwei andere Personen, Yakata Shigeharu und Hikami Munetaka erhielten von dem erwähnten Kaiser bei derselben Gelegenheit ein Banner mit dem Paulownia-Wappen.

Auch der Familie der Ashikaga, die die Geschicke Japans von der Mitte des 14. bis 16. Jahrhunderts lenkte, waren beide Wappen verliehen worden. <88>

Aus der Litteratur ist ein Fall bekannt, in welchem eine solche Gunstbezeugung abgelehnt wurde. Als der berühmte Gründer der letzten Shōgun-Dynastie Tokugawa Ieyasu (oft mit dem Ehrennamen , „Götterherr, grosser Götterherr“ genannt) vom Kaiser Go-Yōzei (reg. 1587–1611) mit dem hohen Titel belehnt und ihm die kaiserlichen Wappen verliehen werden sollten, lehnte er Beides ab, und zwar unter Zustimmung des Kaisers selbst, das Erstere mit der Begründung, es sei ein Hofamt, das Zweite, es sei keine Ehre für seine Vorfahren, die Nitta, auch stehe er dann hinter den Ashikaga-Shōgunen zurück, die auch die beiden kaiserlichen Wappen erhalten und lange getragen hätten; es genüge ihm das von seinen Vorfahren ererbte Wappen, die Malve. Dagegen bat er den Kaiser, die seinem Ahn Nitta Yoshishige (1135–1202) und seinem Vater Matsudaira Hirotada (1526–1549) zugedachten Titel und zu verleihen.

Doch auch andere neugebildete Wappen verliehen die Kaiser. Zwei besonders interessante Beispiele dafür mögen genügen.

Der berühmte Krieger Nawa Nagatoshi (gestorben 1336) erhielt vom Kaiser Go-Daigo (reg. 1319–1338) das Bild eines Segelschiffes als Wappen, weil er dem Kaiser auf einer Meeresfahrt Hilfe geleistet hatte. Das Portrait dieses Mannes befindet sich im Museum zu Tōkyō, eine Abbildung desselben in dem Geschichtswerke K(w)ōkoku shiyō, wo dieses Wappen auf dem Kleide zu sehen ist. Einem gewissen Takaichi soll derselbe Kaiser die drei Zahlzeichen 8, 10 und 3 als Wappen verliehen haben, weil Jener sich einst mit 83 Reitern an die Spitze des kaiserlichen Zuges gestellt und den Kaiser begleitet hatte. Takaichi soll dieses Wappen an seinem Lagervorhang angebracht haben. In den jetzigen Wappensammlungen ist dies nicht mehr zu finden. Dagegen findet sich ein Wappen, das die Zahlen 2 und 8 in einem Rahmen zeigt (s. Nr. 439 u. S. 129).

Diese so verliehenen Wappen vererbten sich dann auch auf die Nachkommen, was aus den Bukan hervorgeht. Eigenthümlich ist, dass diese Wappen von den damit Beliehenen wieder anderen ertheilt werden konnten. Jedenfalls haben wir dafür zwei Belege. So erhielt Yakushiji Yoji vom Shōgun in einem Belobigungsschreiben () das Paulownia-Wappen, weil er in unruhigen Zeiten während der Periode Ōnin (1467–1469) demselben treu zur Seite gestanden und sogar seinen aufständischen Bruder Yoichi getödtet hatte. 1568 wird dasselbe Wappen (nebst einem anderen) vom letzten Ashikaga-Shōgun Yoshiaki (reg. 1568–1573) dem berühmten Nobunaga für seine Tapferkeit und Loyalität verliehen. Der Wortlaut dieses Schreibens ist noch erhalten. Es lautet: „Wir verleihen jetzt für grosse Treue das Wappen der Paulownia <89> und das Wappen (13) und bitten, es als eine Belohnung für kriegerische Verdienste anzunehmen. Zugleich fügen wir unseren Glückwunsch hinzu.“ Ein gewisser Yoshida, dessen Familienwappen „drei Schuppen“ (s. Nr. 789) war, erhielt von seinem Verwandten Sasaki das (Nr. 573). Das jüngste Beispiel einer solchen Verleihung stammt aus dem Jahre 1866, dem zweiten Jahre der Periode Keiō. Es wird nämlich im Kotonari kyōki erzählt, dass Takata Izumo no jō von seinem Fürsten dessen Familienwappen erhalten habe.

Bisweilen wurde statt des Wappens allein dem Betreffenden ein Haori, das mit dem Wappen versehen war, verliehen. So wurde häufig vom Kaiser ein solches Gewand mit dem kaiserlichen Wappen geschenkt, und wir wissen aus einer Verordnung (s. S. 91), dass dieses Wappen von dem Empfänger nur getragen werden durfte, so lange er das Kleid besass.

Wir haben ferner zahlreiche Beispiele, dass das Tokugawa- und die Daimyō-Wappen auf diese Weise übertragen wurden. Die Shōgune und ebenso die Lehnsfürsten pflegten zu diesem Zwecke Kleider mit grösseren Wappen, als sie selbst trugen, anfertigen zu lassen. Eine grössere Ehre war es jedoch, wenn Jemand ein Gewand mit Wappen erhielt, das der Fürst selbst getragen hatte. Übrigens konnten die so Beschenkten bei Kleidern, die sie neu machen liessen, das Wappen des Fürsten anbringen lassen. Auch war es Sitte, auf den Kleidern und dem Überwurf verschiedene Wappen zu tragen. Trug man auf jenen das Wappen des Fürsten, so musste man auf diesem das eigene Familienwappen führen und umgekehrt.

Dass schon damals Zweifel entstanden, ob das Wappen in diesem Falle nur von dem Empfänger zu tragen sei, beweisen die verschiedenen Anfragen an höhere Beamte, die aus der Feudalzeit berichtet werden. So fragt Jemand an, ob in dem Falle, dass ein (hohe Beamte des Shōgunats, die ein Einkommen von 300–10000 Koku hatten) ein Gewand mit dem Wappen vom Shōgun erhalten, dieses auch sein ältester Sohn und Enkel, sowie Eltern und Frau tragen dürften. Dies wird bejaht, aber es wird ausdrücklich hinzugefügt, dass der zweite und dritte Sohn es nicht tragen dürften. In einer Verordnung vom Jahre 1723 wird gesagt, dass auch die Frauen und Kinder desjenigen, der ein Gewand mit dem Wappen des Shōgun von demselben erhalten hatte, dies tragen durften. Im ersten Jahre Bunk(w)a 1804 wird jedoch auf eine Anfrage von Hagura Gonkurō an Ōkōchi Zenjūrō, ob nur der älteste Sohn das Wappen, das der Vater erhalten, tragen dürfe, oder ob auch dieser nicht dazu befügt sei, wenn er nicht, wie sein Vater, selbst ein solches Haori mit Wappen erhalten habe, die <90> Antwort ertheilt, auch der älteste Sohn habe sich des Tragens des Wappens zu enthalten. Die Praxis war demnach verschieden.

Eine andere Anfrage bezieht sich darauf, ob die Daimyō und andere hohe Beamte, deren Einkommen unter 10000 Koku sei, und die ein sogenanntes (14) vom Shōgun erhalten, beim Erscheinen am Hofe dieses Gewand tragen dürften. Dies wurde bejaht, da es bisher so Brauch gewesen sei.

Das unbefugte Tragen des Wappens eines Fürsten konnte mit dem Tode bestraft werden. So wird im Date Narizane ki erzählt, dass ein gewisser Yamori Sagami nebst Weib und Kind mit dem Tode bestraft wurde, weil er das Wappen des Fürsten Date auf dem (s. S. 107), dem Abzeichen, das man auf dem Rücken trug, an seinem gebraucht hatte.

Kaiserliche Wappen

Das Kaiserhaus führt die beiden bereits öfter erwähnten Wappen, das Chrysanthemum (auch genannt) und die Paulownia Imperialis. Erstere wird mit 16 Blüthenblättern dargestellt und heisst daher gewöhnlich (s. Nr. 1094), auch ; letztere besteht aus drei grossen herabhängenden geäderten Blättern, mit zwei fünftheiligen und einer siebentheiligen Blüthe in der Mitte. Sie heisst zum Unterschied von anderen, die weniger Blüthenblätter haben, (s. Nr. 1116).

Merkwürdig ist es nun, dass beide Wappen bisweilen verschieden dargestellt werden und zwar auch in solchen Fällen, in denen an eine nachlässige Darstellung nicht zu denken ist. Auf den Flaggen des Kaisers, der Kaiserin, des Kronprinzen und der kaiserlichen Prinzen (s. die Abbildungen in Teikoku kokki oyobi gunkan ki von Okuda) ist das Chrysanthemum als , d.h. die gefüllte sechzehnblätterige , in Gold auf rothem bez. weissem Grunde abgebildet. Zwischen den Blüthenblättern sieht man nämlich die Spitzen von sechzehn anderen.

Bei dem im Jahre 1875 gestifteten Orden , dem Orden der Morgensonne, der in acht Klassen zerfällt und im Wesentlichen aus der durch einen Rubin dargestellten rothen Sonne, 32 weissen Strahlen, darüber das Paulownia-Wappen in Grün, besteht, zeigen die höheren Classen fünf- und siebentheilige, die niederen, von der dritten Classe an, drei- und fünftheilige Blüthen. Die siebente und achte Classe zeigen die Paulownia allein, ohne die Sonne.

Auf den ovalen, viereckigen, seltener runden Münzen der Feudalzeit, die seit dem Ende des 16. Jahrhunderts, der Periode Tenshō (1573–1586), auftreten und auf dem die Paulownia viel häufiger als das Chrysanthemum vorkommt, haben beide Wappen oft auch eine andere Form. Während das Chrysanthemum bisweilen sogar 19 Blätter aufweist <91> oder auch als Sternblume stilisirt dargestellt wird – so auf dem Sagami no kuni kiku koban gin, vergl. Kingin zuroku Bd. 4 von Kondō Morishige (1771–1829) – wird die Paulownia stets mit drei- und fünftheiligen Blättern abgebildet. Auch auf neueren Münzen findet man diese Darstellungsweise der Paulownia. Auf einer Silbermünze vom Jahre 1871 im Werthe von fünf Sen befindet sich in der Mitte die Sonne, am Rande das sechzehnblätterige Chrysanthemum und zu beiden Seiten derselben das Paulownia-Wappen mit drei- und fünftheiligen Blüthen. Eine andere Münze im Werthe von fünfzig Sen aus dem Jahre 1870 zeigt aber richtig fünf- und siebentheilige Blüthen. Auf späteren Münzen (aus den Jahren 1880, 1885 und 1889) ist nur das Chrysanthemum-Wappen in der Mitte zwischen zwei Chrysanthemum- und Paulownia-Zweigen, von denen der letztere in eine Blüthe ausgeht. In dem oben erwähnten Kohan mon chō sind am Anfang beide Wappen abgebildet. Das Paulownia-Wappen aber zeigt nur drei- und fünftheilige Blüthen.

Als Decoration findet man das Chrysanthemum-Wappen auch sonst vielfach verwendet, z.B. über dem Eingangsthore der Reichsdruckerei (), in Büchern, Diplomen usw. (s. S. 93).

Über das unbefugte Tragen der kaiserlichen Wappen existiren verschiedene Verordnungen (), die für die Geschichte der japanischen Wappen von grossem Interesse sind. Die älteste, mir bekannt gewordene, ist vom 3. Tage des 8. Monats des 4. Jahres der Periode Bunroku (6. September 1595) und befand sich an einer Wand des Schlosses von Ōsaka, das zum grossen Theile 1868 in Flammen aufgegangen ist. Sie lautet: „Das Chrysanthemum- und Paulownia-Wappen darf nicht auf Kleidern getragen werden, es sei denn mit ausdrücklicher Genehmigung. Wer ein damit verziertes Gewand erhalten hat, darf die Wappen nur tragen, so lange er das Kleid besitzt. Es ist verboten, es umfärben oder das kaiserliche Wappen auf anderen Kleidern anbringen zu lassen. Wer diesem Verbot zuwiderhandelt, wird mit einer schweren Strafe belegt.“

Unterzeichnet ist dieses Verbot von fünf Fürsten, welche damals hohe Ämter unter Taikō bekleideten, nämlich: Kobayakawa Takakage (1532–1596), Mōri Terumoto (1553–1625), Maeda Toshiie (1538–1599), Ukita Hideie (1573–1655), Tokugawa Ieyasu (1542–1616).

Im ersten Jahre Meiji erschien am 28. Tage des 3. Monats (22. April 1868), nachdem kurz vorher das Chrysanthemum noch einmal als kaiserliches Wappen proklamirt und das Führen desselben verboten war, folgende Bekanntmachung: „Mit welcher Berechtigung wird an Papierlaternen, irdenen Geräthen und anderen Verkaufsgegenständen das kaiserliche Wappen angebracht? In Zukunft ist das unbefugte Anbringen desselben an derlei Gegenständen auf das Strengste verboten, was wir hiermit Allen zu wissen thun. Selbst diejenigen, welchen bislang erlaubt war, das Wappen zu führen, da sie mit Aufträgen vom kaiserlichen Hofe beehrt wurden, sollen ihre Berechtigung noch einmal prüfen lassen. Dieser Befehl soll allen unseren <92> Unterthanen ohne Ausnahme kundgethan werden.“ Im Jahre darauf, am 25. Tage des 8. Monats (30. September 1869), erschienen zwei neue Verordnungen, die sich auf die Wappen der kaiserlichen Prinzen und der Tempel bezogen. Sie lauten:

1. „Wir verkünden hiermit, dass den kaiserlichen Prinzen, die bisher das Chrysanthemum als Wappen geführt, von nun an der Gebrauch des sechzehnblätterigen Chrysanthemum untersagt sein soll und dass sie dafür ein fünfzehn-, vierzehnblätteriges und darunter oder das umgekehrte Chrysanthemum () gebrauchen sollen, damit keine Verwechselungen mit dem kaiserlichen Wappen stattfinden.“

2. „Es giebt bisher ziemlich viele Shintō- und Buddha-Tempel, die das kaiserliche Wappen gebrauchen. Dies wird gegenwärtig abgeändert. Von den Shintō-Tempeln soll dies fürder nur denen von Ise, von Yawata (bei Kyōto) und dem Kami- und Shimogamo (bei Kyōto), von den Buddha-Tempeln nur dem Senyūji (in Kyōto) (15) und dem Hanjūin gestattet sein. Allen anderen wird es hiermit untersagt. Diejenigen Tempel, welche jedoch ein verbrieftes Recht darauf haben, sollen die betreffende Urkunde einreichen und ihre Berechtigung noch einmal nachsuchen.“

Am 17. Tage des 6. Monats des 4. Jahres Meiji (4. August 1871) erschienen wiederum zwei Verordnungen, die den Missbrauch des kaiserlichen Wappens noch einmal untersagten und das Wappen der kaiserlichen Prinzen endgültig regelten.

Die erste lautete: „Wir haben schon früher Verbote gegen den Gebrauch des Chrysanthemum-Wappens erlassen. Es wird hiermit noch einmal Allen, gleichgültig, ob sie dazu Recht haben oder nicht, verboten, dieses Wappen zu führen, ausgenommen sind nur die kaiserlichen Prinzen. Selbstverständlich wird es auch untersagt, ein Wappen zu führen, das mit dem kaiserlichen Wappen verwechselt werden kann. In solchen Fällen ist dieses Wappen zu ändern. Bei denjenigen Tempeln jedoch, die bislang das Wappen geführt haben, sollen die Provinzialbeamten ihre Berechtigung noch einmal prüfen.“

Die zweite Verordnung enthält ein Modell für das Wappen der kaiserlichen Prinzen, das folgendermassen bezeichnet wird: , d.h. „einfaches, umgekehrtes Chrysanthemum mit 14 Blättern“.

Vom 5. April 1880 datirt folgende Verordnung: „Das (Ministerium) hat bereits in den Jahren 1868 und 1871 Verordnungen über das Verbot des Chrysanthemum-Wappens, sowie über das Vermeiden von Wappen, die damit leicht zu verwechseln sind, erlassen, aber in neuester Zeit scheint wiederum die Neigung zu herrschen, <93> dieses Wappen an Verkaufsgegenständen anzubringen. Wir befehlen daher den Behörden, hierauf noch mehr ihr Augenmerk zu richten. Dies thun wir hiermit kund und zu wissen.“

Die letzte Verordnung ist vom Polizeipräsidenten von Tōkyō im Jahre 1900 erlassen worden. Es wird darin zuerst bemerkt, dass trotz der früheren Verbote das Chrysanthemum-Wappen in jüngster Zeit wieder von Privatleuten gebraucht werde. In folgenden Fällen wird nun die Verwendung dieses oder eines ähnlichen Wappens verboten: an Waaren, Gefässen, Umschlägen, Geschäftsanzeigen und Annoncen, Schildern und Gebäuden, mag es gedruckt, gemalt oder sonstwie angebracht sein. Auch darf man dergleichen Waaren nicht verkaufen, anzeigen oder zur Ansicht ausstellen. Man darf ferner nicht, falls man Medaillen, Anerkennungs- und Belobigungsschreiben, Diplome u. dergl., die von dem kaiserlichen Hause oder der Regierung verliehen sind, verkleinert und vervielfältigt, das Chrysanthemum-Wappen, das sich auf denselben befindet, abnehmen und auf den oben genannten Waaren anbringen. Die Namen der begutachtenden Commissionsmitglieder dürfen aber darauf angebracht werden. Erlaubt ist das Chrysanthemum-Wappen z.B. in Veröffentlichungen, auf Photographien u. dergl. von solchen Gegenständen, die dem kaiserlichen Hause oder der Regierung gehören oder von beiden verliehen sind, und an denen sich das Chrysanthemum-Wappen befindet. So darf man es auch verwenden, wenn man z.B. die am 20. September 1890 vom Kaiser erlassene Instruction über die Erziehung veröffentlicht.

Über die Entstehung der beiden kaiserlichen Wappen finden wir einige Bemerkungen im Hagurakō. Danach ist das Chrysanthemum ursprünglich die Blume derjenigen Kaiser, die dem Throne entsagt und sich nach buddhistischer Sitte aus der Welt zurückgezogen hatten (). Man findet nämlich auf dem Hō genannten Gewande von rother Farbe, das zur Hoftracht gehört und gewöhnlich von dem Kaiser, der abgedankt hat, getragen wird, vor Allem das achtblätterige Chrysanthemum in einer genannten Einfassung nebst Chrysanthemen mit Ranken und Blättern (s. Shōzoku zush’ki Bl. 11). Der Grund hierfür soll darin zu suchen sein, dass man dem Chrysanthemum übernatürliche, das Leben verlängernde Kräfte zuschrieb. In dem Werke Jiga wird es u.A. „Lebenselixir“ (wörtl. die Jahre verlängernd) genannt (vergl. hierzu auch S. 81). Die Kaiser aber, welche sich vor dem Geräusch der Welt in die Einsamkeit zurückgezogen haben, werden mit den , den Eremiten, denen man übernatürliche Kräfte und Unsterblichkeit zusprach, verglichen und daher auch (Eremit, Höhle, Grotte) genannt. So sei es gekommen, dass das Chrysanthemum die Blume dieser Kaiser wurde und später dann auch von den Kaisern, die noch auf dem Throne sassen, angenommen wurde. Vielleicht wählte man im letzteren Falle zur besseren Unterscheidung statt der acht Blätter die doppelte Anzahl. <94> In der Abbildung des erwähnten Hō von Kaiser Go-Yōzei (reg. 1587–1611) im Koji ruien S. 575 sieht man das sechzehnblätterige Chrysanthemum von acht kleinen, die nur zwölf Blüthenblätter haben, umgeben.

Das zweite Wappen, die Paulownia, soll seinen Ursprung in einem Muster auf dem Gewande der Kaiser haben. Auf dem (16) sieht man zwei fliegende Phönixe, das Sinnbild der kaiserlichen Macht, nebst Bambus und Paulownia-Blättern. Letztere sind genau so dargestellt wie in dem Wappen. Der Phönix steht zur Paulownia und zum Bambus in einer gewissen Beziehung. Er soll nämlich auf der Paulownia nisten und die Früchte des Bambus verzehren. Am Fusse des Bambus sieht man auf dem erwähnten Kleide zwei , das bekannte fabelhafte Thier, das ebenfalls Symbol der kaiserlichen Macht ist. Es giebt übrigens auch ein Wappenbild, das den Phönix mit der Paulownia darstellt (s. Shoke mon kan Bl. 22).

Tokugawa-Wappen

Das Hauptwappen der Tokugawa-Familie, die von 1603–1868 Japan regierte, besteht aus drei stilisirten Malvenblättern, die mit den Spitzen gegeneinandergekehrt sind, ohne sich gegenseitig zu berühren. Das Rund, in dem sich die drei Blätter befinden, soll erst von Ieyasu hinzugefügt worden sein. Officiell heisst es das (s. die Abbildung im Koji ruien S. 582), und ist häufig an den Bauwerken, die die Tokugawa errichtet haben, z.B. den Mausoleen der Shōgune in Shiba, Ueno in Tōkyō, sowie Nikkō u.a.O., zu erblicken. Dieses Wappen führten auch viele andere Daimyō, die mit den Shōgunen verwandt waren oder denen es speciell vom Shōgun ertheilt war, so die Fürsten von Owari, Kishiū, Mito, die Familie Hitotsubashi, ferner viele Matsudaira, z.B. Matsudaira Sanuki no kami, Matsudaira Echigo no kami, Matsudaira Echizen no kami, Matsudaira Dewa no kami, Matsudaira Higo no kami usw. Varianten dieses Wappens sind die drei Malvenblätter im einfachen Ring mit -Blüthen herum (wie bei Matsudaira Settsu no kami) oder im Achteck (bald gleichschenkelig, bald mit abgestumpften Ecken), s. auch die Abbildung Koji ruien S. 582. Ein zweites Wappen, das die Zweiglinien in Owari, Kishiū und Mito führten, waren sechs Malvenblätter, die im Kreise mit den Blätterstielen nach innen standen und sich dort berührten. Als Wechselwappen der Familie Tokugawa wird das „Gingko mit altjapanischen Schwertern“ bezeichnet. Dasselbe soll sich z.B. am Mausoleum des Vaters des Ieyasu befinden.

Über das Malven-Wappen giebt es ein besonders Werk, das Aoi go mon kō, das schon öfter citiert worden ist, und in diesem werden verschiedene Ansichten über den angeblichen Ursprung dieses Wappens ausgesprochen. Zwei Anekdoten, die die Annahme des Wappens einerseits dem Grossvater <95> des Ieyasu, andererseits diesem selbst zuschreiben, habe ich bereits früher mitgetheilt. Danach soll das Wappen von dem der Honda (s. S. 82), einem Parteigänger der Tokugawa-Familie, stammen. Wir wissen jedoch bereits, dass Ieyasu selbst gesagt, dass er dieses Wappen von seinen Vorfahren ererbt habe (s. S. 88). Einer dieser Vorfahren war der berühmte Nitta Yoshisada (1301–1338), von dem ausdrücklich erzählt wird, dass er drei Malvenblätter als Wappen an seinem Helme getragen habe.

Über die Frage, ob das Tokugawa-Wappen, das Jemand durch Verleihung eines Haori erhielt, auch von anderen Mitgliedern der Familie getragen werden durfte, ist bereits S. 90 gesprochen worden.

Auch über das Verbot des Tokugawa-Wappens in der Feudalzeit existiren eine Anzahl von Verordnungen. Jetzt ist es nicht mehr verboten, dieses Wappen zu führen. Die älteste Verordnung, die ich gefunden habe, ist aus dem 12. Jahre der Periode Kambun (1672). Dieselbe hat folgenden eigenthümlichen Inhalt: „Es wird hiermit verboten, Brieftaschen (17), Riechbeutel und ähnliche Dinge, die mit dem Malvenwappen der Shōgune versehen sind, im Strassen- oder Hausirhandel zu verkaufen. Anders ist es, wenn Jemand, der die Erlaubniss besitzt, das Wappen zu tragen, dergleichen auf Bestellung anfertigen lässt.“

Eine aus der folgenden Periode Empō (1673–1680) stammende Verordnung ist vermuthlich von der Daimyō-Familie Maeda, die das führte (s. S. 68), erlassen worden. Es heisst darin: „Es wird hiermit verboten, das Malven- und das (18)-Wappen auf dem (19) genannten Gewande zu tragen.“

Aus dem 5. Jahre Meiwa (1768) besitzen wir eine Verordnung für die genannten hohen Beamten des Shōgunats, die dieselben denjenigen Daimyō mittheilen sollten, die das Recht hatten, das Malvenwappen zu führen. „Zu den Festen der Shintō- und Buddha-Götter, zur Eröffnung des Allerheiligsten usw. sowie zu gewöhnlichen Zeiten dürfen in Zukunft keine Gegenstände, die mit dem Malvenwappen versehen sind, gestiftet werden. Nur bei den Begräbnissstätten () der betreffenden Familien ist dies gestattet.“

Zu derselben Zeit erging an die , einer hohen Behörde, die, wie der Name besagt, hauptsächlich die Tempelangelegenheiten zu besorgen hatte, folgende allen Priestern mitzutheilenden Bekanntmachung: <96> „In Zukunft sollen auch von den Hofdamen nicht mehr Gegenstände mit dem Malvenwappen zu den Festen der Shintō- und Buddha-Tempel, zur Eröffnung des Allerheiligsten usw. sowie zu gewöhnlichen Zeiten gespendet werden. Auch ist es nicht nur den hohen drei Familien (denen von Owari, Kishiū und Mito), sondern auch allen Daimyō untersagt, dergleichen Tempeln – es seien denn diejenigen, in denen ihre Familienbegräbnissplätze sind – Geschenke mit dem Malvenwappen zu machen. Was bisher geweiht worden ist, soll als Reliquie dort bleiben und darf weder für gewöhnlich, noch bei den oben erwähnten festlichen Gelegenheiten gebraucht werden. Doch steht nichts im Wege, dass diejenigen, welche das Malvenwappen führen, Essgeräthschaften, Altardecken u. dergl., welche an die Tempel, in denen sich die Täfelchen mit den Namen der Verstorbenen befinden, geschenkt sind, bei Messen gebrauchen.“

Eine merkwürdige Verordnung an dieselbe Behörde ist aus dem 9. Jahre der Periode Anyei (1780): „Bezüglich des Gebrauches des Malvenwappens haben wir vor Kurzem aus einem Schreiben ersehen, dass man im Tempel Isshinin der Jōdō-Sekte in Higashiyama in Yamashiro vor der Hauptstatue des Haupttempels eine Tafel aufgehängt hat, auf deren Rahmen sich das Malven- und Chrysanthemum-Wappen befindet, und dass der Kyōto machibugyō verordnet habe, dies zu den Reliquien zu legen. Kuze Izumo no kami hat dagegen geltend gemacht, der besagte Tempel sei die Begräbnissstätte des Chionin no Miya (20) und die Schriftzeichen auf der Tafel seien die des ehemaligen Oberpriesters, des Prinzen Takatane, und dieser habe auch die Tafel gestiftet. Sie habe bereits Jahre Jahre lang dort gehangen, und wenn man sie jetzt entferne, so zeuge dies von geringer Ehrerbietung gegen das Autogramm. Er bitte deshalb, es so wie bisher zu lassen. Wir wünschen nun, dass man dem Izumo no kami anzeige, dass es so wie bisher bleiben soll. Doch darf dies nicht als ein Präcedenzfall angesehen werden weder beim besagten Tempel, noch in andern Fällen.“

Aus dem 16. Jahre der Periode Genroku (1703) stammt eine eigenthümliche Kleiderverordnung, die jedoch nach ihrer Ausdrucksweise nicht ganz klar ist. Sie lautet: „Was die Kleidung anlangt, so kann man die vorhandenen [mit dem Malvenwappen versehenen ?] gebrauchen. Leute von niederem Stande dürften des Noshime (s. S. 95) oder des Familienwappens entrathen (21). Untervasallen sollen dementsprechend handeln. Diese Vorschrift soll streng beobachtet werden.“ <97>

Im 8. Jahre der Periode Kyōhō (1723) erging folgende Bekanntmachung: „Ein Rōnin Namens Yamana Sanai hat auf Kleidern das Malvenwappen aufsticken lassen und überdies verschiedene Gegenstände betrügerischer Weise an sich gebracht. Deshalb ist er am Ende des vorigen Jahres mit dem Tode bestraft worden. Was die Kleider mit dem Malvenwappen anlangt, so giebt es Männer und Frauen aus den niederen Ständen, die dergleichen noch heute tragen, vielleicht ohne zu wissen, dass es straffällig ist. Dies wird hiermit untersagt. Von nun an darf Niemand mehr dergleichen tragen, es seien denn die Frauen und Kinder derjenigen, welche ein Gewand mit dem Wappen vom Shōgun erhalten haben. Auch soll es von nun an streng verboten sein, das Malvenwappen gefärbt, gestickt auf Geweben oder als Goldlackmuster auf Geräthen anbringen zu lassen, es sei denn zum Gebrauche des Shōguns. Dies soll Allen in der Stadt verkündigt werden. Ausgenommen sind natürlich Bestellungen der drei hohen Familien (s.o.) und derjenigen Daimyō, denen es erlaubt ist, das Malvenwappen zu gebrauchen.“

Im 3. Jahre Tenna (1683) erging an diejenigen Kaufleute, die für den Hof von Yedo Lieferungen hatten, das Verbot, das Malvenwappen zu gebrauchen: „Die Kaufleute, welche Lieferungen für den Hof haben, pflegen das Malvenwappen an Papierlaternen und verschiedenen Kästen (, und ) (22) anzubringen. In Zukunft soll dies verboten sein, und anstatt dessen sollen die Worte „im Auftrage der Regierung“ geschrieben werden.“

Aus dem 2. Jahre Bunsei (1819) existirt eine Verordnung an die oben genannten , die verbietet, Kaufleuten Papierlaternen mit dem Malvenwappen einzuhändigen: „Wir haben vernommen, dass Kaufleute, die in solchen Häusern, denen das Malvenwappen zu tragen erlaubt ist, in Geschäften ein- und ausgehen, von diesen Papierlaternen mit dem Malvenwappen empfangen haben und dieselben unbefugter Weise bei ausserordentlichen Gelegenheiten brauchen. Dergleichen Laternen mit dem Malvenwappen dürfen nicht mehr eingehändigt werden und, falls dies bereits geschehen ist, von nun an nicht mehr gebraucht werden. Dies soll allen denjenigen mitgetheilt werden, die das Malvenwappen gebrauchen.“

An demselben Tage erschien folgende Bekanntmachung an dieselbe Behörde: „Wir haben vernommen, dass in jüngster Zeit Kaufleute bei Bränden Laternen mit dem Malvenwappen tragen und beim Löschen nur hinderlich sind. Die Laternen, welche man Kaufleuten einhändigt, die Lieferungen <98> für den Hof haben, sind nur dazu da, um bei ausserordentlichen Gelegenheiten, wie beim Wegräumen der Geräthschaften des Hofes usw., gebraucht zu werden; zu gewöhnlichen Zeiten dürfen sie nur im Dienste des Shōguns getragen werden. Dieselben zu eigenen Zwecken zu gebrauchen, ist ungesetzlich. Sollte es in Zukunft dergleichen Leute geben, die dies thun, so sind sie festzunehmen, es ist eine Untersuchung einzuleiten und dieselben sind strenge zu tadeln.“

Eine ganz ähnliche Verordnung erging sechs Jahre später, als es wieder vorgekommen war, dass Leute sowohl tragbare Papierlaternen mit dem Malvenwappen, als auch andere Laternen (z.B. ) bei Festen mit der Aufschrift „im Auftrage der Regierung“ an den Vordächern der Häuser befestigt hatten.

Die letzte mir bekannt gewordene Bekanntmachung über das Malvenwappen entstammt dem Jahre 1832 (Tempō 3. Jahr) und lautet: „Wir haben bereits in früheren Jahren bekannt machen lassen, dass man Papierlaternen mit dem Malvenwappen nicht unbefugt gebrauchen darf. Wir haben nun vernommen, dass Samurai und Diener mit Laternen, an denen das Malvenwappen ist, herumgehen. Dies ist ungesetzlich. Sollte sich wiederum ein so ungesetzlicher Fall ereignen und Jemand mit Papierlaternen, an denen das Malvenwappen sich befindet, herumgehen, so ist er ohne Verzug festzunehmen und den genannten Beamten zu übergeben. Diejenigen Familien, die das Malvenwappen gebrauchen, haben nun an ihren Papierlaternen ein in die Augen fallendes Zeichen () angebracht, damit dieselben nicht mit denjenigen des Shōguns verwechselt werden können. Diese Zeichen sollen sie vorher den einreichen. Den Familien aber, die mit dem Shōgun-Hause in verwandtschaftlicher Beziehung stehen, soll es streng verboten sein, dergleichen Laternen mit dem Malvenwappen an die Kaufleute zu geben.“

Es gab auch genaue Bestimmungen für den Fall, dass Jemand einen mit dem Malvenwappen versehenen Gegenstand gefunden hatte. Der Finder hatte den Gegenstand drei Tage zu behalten und, wenn sich bis dahin der Eigenthümer nicht gemeldet hatte, am vierten Tage eine Anzeige bei den zu machen. Kam der Eigenthümer auch in den nächsten dreissig Tagen nicht, so sollte der Finder den Gegenstand verbrennen, und zwar, wie ausdrücklich hervorgehoben wird, ohne Beisein der , einer Art Unterbeamten.

Daimyō-Wappen

Fast bei allen Lehnsfürsten findet man in den Bukan mehrere, oft vier Wappenbilder verzeichnet. Familien, die in den Bukan nur ein Wappen haben, sind sehr selten: so haben die zwei Zweigfamilien der Hauptlinie Sakai in Himeji nur das Wappen „Sauerklee im Rund“ (s. Nr. 445). Obwohl es zwar nicht an Beispielen dafür fehlt, dass es mehrere Familienwappen in einer Familie gab (s. S. 67), ist doch das erste der in den Bukan aufgeführten Wappen als das Familienwappen zu betrachten. <99> Nur dieses wird z.B. in den Bukan als Wappen des ältesten Sohnes und Erben eines Daimyō aufgeführt und im 3. Bande der Bukan, in welchem die Beamten des Shōgunats aufgezählt werden, wird bei den Daimyō, die zugleich Beamte waren, nur das erste Wappen aufgeführt. Bestätigt wird diese Annahme durch die Litteratur, in der öfter das an zweiter oder dritter Stelle aufgeführte Wappen geradezu als , oder , auch als Banner- und Vorhangwappen bezeichnet wird. So heisst es im Shoke keizu san ausdrücklich, dass das zweite Wappen der Hauptfamilie Sakai in Tsurugaoka „der Wasserwegerich“ (s. S. 333 ff.) sei. Als Wappen der bekannten Fürstenfamilie Ii werden in den Bukan angegeben: 1. die kleine Orange () im Rund (s. Nr. 622 ff.); 2. Brunnenrahmen (), vergl. Nr. 2. In dem oben erwähnten genealogischen Werke wird das zweite aber als Banner- und Vorhangwappen bezeichnet, während das erstere hauptsächlich als Kleiderwappen getragen wurde. Über die Wappen der einzelnen Lehnsfürsten siehe ausser den Bukan auch Ancien Japon, wo die Wappen aber nicht in derselben Reihenfolge wie in den Bukan aufgeführt sind.

Eine interessante Rechtsfrage wird im Teijo zakki aufgeworfen. Es heisst daselbst: Wenn ein Lehnsfürst, dem es gestattet ist, das Shōgun-Wappen zu tragen, einem anderen seinen Namen giebt (also wohl adoptiert), darf 1. der Letztere dann ebenfalls das Wappen tragen, oder bedarf es 2. erst der Erlaubniss dessen, der ihm den Namen gegeben hat, oder ist 3. erst die Erlaubniss der Behörde dazu einzuholen?

Götterwappen

Ebenso wie die Menschen Wappen führen, so auch die Shintō- und Buddha-Götter. Die Annahme, dass auch diese Wappen haben, wird selbst von japanischen Autoren als sonderbar erklärt und zokusets’ „volksthümliche Ansicht“ genannt. In den Geschichtswerken, älteren Verordnungen usw. ist darüber nichts zu finden. Wenn man aber den Shintō-Göttern Wappen zuschreibt, die eigentlich buddhistischen Ursprungs sind, wie das (s. Nr. 315 ff.) und die -Figur (s. Nr. 862 ff.), so kommt dies aus der Vermischung des Buddhismus und Shintōismus, die bekanntlich bis zur Wiederherstellung des Kaiserreiches unter dem Namen bestanden hat.

Wir haben bereits früher gesehen, dass gewissen Gottheiten und demnach auch den Tempeln das Chrysanthemum-Wappen zu führen erlaubt wurde. So u.A. dem berühmten Tempel in Ise, der eigentlich aus zwei Tempeln besteht, dem , in dem speciell die Sonnengöttin, und dem , in welchem die Gottheit Toyoukehime no kami verehrt wird. Als besondere Wappen beider Gottheiten wird noch das (Hausform) und das Wagenrad angegeben.

Die meisten Shintō-Gottheiten und -Tempel brauchen das sogenannte (s. Nr. 203 ff.), jene eigenthümliche Figur, die auch Wappen verschiedener Familien ist, wie Saionji (s. S. 104), Okabe, Itakura, Kuki, Hijikata usw. Eigenthümlich <100> ist das Wappen der Familie Yamada, das neun ein Dreieck bildende zeigt (s. Gunsho ruijū Bl. 12). Man braucht diese Figur sehr häufig z.B. an den , den Sänften, in denen die Shintō-Götter bei festlichen Gelegenheiten ihren Umzug halten, ferner an Vorhängen, Papierlaternen, die bei den Festen gebraucht werden und u.A. von den Pfarrkindern an den Vordächern des Hauses aufgehängt werden, auf Trommeln in den Shintō-Tempeln, ferner auf den sogenannten , d.h. den Metallbuckeln oben an den Pfosten zur Bedeckung der Nägel, an den Metallbeschlägen der Firste, an Ziegeln, Weihgeschenken usw.

Über den Ursprung und die Bedeutung des Tomoe sind die verschiedensten Ansichten aufgestellt worden; meiner Ansicht nach ist aber hierüber nicht bis zu völliger Gewissheit zu gelangen.

Die Hauptfrage ist: Ist das einfache Tomoe (s. Nr. 204 ff.) das ursprüngliche und sind die zusammengesetzten Formen und nur davon abgeleitet, oder ist das Umgekehrte der Fall? Aston ist letzterer Ansicht und hält das für die Darstellung des hellen und dunkeln Princips der chinesischen Philosophie, des Yin () und Yang (). Vergleicht man die Figur des mit der des Yin und Yang (s. Davis, The Chinese Bd. II, S. 147; und McClatchie, Confucian Cosmogony S. 135), die sich auch auf der koreanischen Nationalflagge findet, so muss man zugeben, dass diese Annahme eine grosse Wahrscheinlichkeit hat und dass das aus der chinesischen Figur entstanden sein kann. Schwierigkeiten scheint mir jedoch die Annahme desselben Gelehrten zu bieten, dass das die Darstellung des Yin, Yang und Taiki () sei. Denn, soviel mir bekannt ist, liegt das Taiki als Urprincip dem Yin und Yang zu Grunde und ist, wenn es besonders dargestellt wird, ein einfacher Kreis (vergl. Confucian Cosmogony S. 135). Der Sinologe Hirth hält dagegen in den Chinesischen Studien S. 238 (Über den Mäander und das Triquetrum) die Ähnlichkeit des mit der Figur des Yin und Yang nur für eine oberflächliche und geht auf das als das Ursprüngliche zurück. Er leitet diese Figur aus einer alten Form des Zeichens für Donner, einer Spirale, die nach alter chinesischer Auffassung ursprünglich Symbol des Donners ist. Auf S. 236 ist diese Spirale abgebildet, die wohl nichts weiter als die Abrundung der stilisirten Blitzform (s. Nr. 24–27 unserer Sammlung) ist. Dass diese Blitzform mit der von Hirth S. 236 erwähnten Hieroglyphe identisch ist oder ihr zu Grunde liegt, unterliegt keinem Zweifel (vergl. auch die Abbildung des Donnergottes mit Blitz bei Dresser, Japan, its architecture etc.; London 1882, S. 277). Auf S. 237 giebt dann Hirth Abbildungen aus einem japanischen Werke, in dem sich eine Anzahl von Darstellungen des Tomoe nebst einigen Figuren aus China befindet, welche er als die ältesten Formen des Triquetrum – so nennt er das – bezeichnet. Wer diese chinesischen Figuren jedoch unbefangen betrachtet, der wird zugeben müssen, dass dieselben auch etwas Anderes vorstellen können, als Hirth annimmt: so Ranken (vergl. Nr. 23 <101> und 26 daselbst mit Nr. 394 ff. unserer Sammlung) oder Wellen (Nr. 25 und 27 daselbst; vergl. hierzu Nr. 724–729 unserer Sammlung). Auf S. 240 giebt dann Hirth zur Bestätigung seiner Ansicht eine in Japan häufig vorkommende Abbildung des Donnergottes, der von Trommeln, auf denen sich das befindet, umgeben ist. Doch dürfte dies kaum ein Argument für seine Ansicht sein, da sich das als allgemeines Wappen der Shintō-Götter häufig auch auf Trommeln in Shintō-Tempeln findet, ohne jede Beziehung zum Donnergott.

Auch die Ansichten der Japaner gehen weit auseinander. Jedoch sind alle darin einig, dass das die ursprüngliche Figur ist. Manche, wie der Verfasser des Artikels im Fūzoku g(w)ahō, halten das für die Wellenform, für die man wegen der grossen Ähnlichkeit das chinesische Zeichen , das eigentlich die Windungen eines Flusses bedeutet und im Japanischen auch „das fliessende “ ( ist die chinesisch-japanische Aussprache des Zeichens ) heisst, oder das Bild eines kommaähnlichen, aus weissem Hirschleder gefertigten Lederschutzes für den linken Arm, das (23), gesetzt habe. Diese Figuren habe man wegen ihrer Beziehung zum Wasser zur Abwehr des Feuers z.B. an den Firstziegeln der Tempel angebracht, und so sei es gekommen, dass man sie für das Wappen der Götter und Tempel selbst gehalten habe. Andere behaupten, dass die Figur nur eine Abbildung des oben erwähnten ledernen Schutzes sei und sich deshalb, allerdings in der dreifachen Form, auch auf dem von den Kaisern an den Tempel der Sonnengöttin in Ise geschenkten befunden habe. Wieder Andere halten es für die Darstellung der kommaähnlichen , die man als Schmuck im alten Japan gebrauchte.

Aus keiner dieser Erklärungen ist ersichtlich, warum gerade das Wappen der Shintō-Gottheiten geworden ist.

Von den wichtigeren Shintō-Tempeln hatten manche speciellere Wappen; so war das des Kamo-Tempels in Kyōto die Malve; das des Tenjin oder Temmangū (unter diesem Namen wird Sugawara-no-Michizane (845–903) verehrt; s. S. 79) das (s. auch S. 68 und 95); die Gottheit Tōshō daigongen (unter diesem Namen wird bekanntlich Tokugawa Ieyasu verehrt) führte die drei Malvenblätter (s. S. 94 ff.); die zahlreichen Inari-Tempel hatten das (s. Nr. 86); der Schutzgott von Sakai, der mit der Gottheit von Sumiyoshi identisch ist, das „drei gebogene Zweige der Eierpflanze“; der Glücksgott Ebisu (s. Nr. 465); der Gott Kotohira oder Kompira das chinesische Zeichen <> im Rund oder einen Federfächer (s. Nr. 785). <102>

Der berühmte Tempel Gion no yashiro in Kyōto führte das sogenannte Mokkō (gewöhnlich <> geschrieben), ursprünglich das Wappen des Fürsten Oda Nobunaga (1534–1582). Dieser soll dem Tempel viele Geräthe geschenkt haben, die mit diesem Wappen versehen waren, und so soll es gekommen sein, dass man das Mokkō für das Wappen des Gottes selbst hielt.

Über die Bedeutung des Wortes giebt es ebenfalls verschiedene Ansichten. Gewöhnlich hält man es nach den chinesischen Zeichen, die Baummelone bedeuten, aber eigentlich gelesen werden müssten, für die Darstellung des Durchschnitts einer Melone. Daher soll es kommen, dass die Pfarrkinder des Gion-Tempels keine Melonen essen. Andere verwerfen diese Ansicht, wie der Verfasser des Werkes Fude no ma ni ma ni. Es soll vielmehr mit den Zeichen <> geschrieben und ursprünglich (24) gelesen werden. Dieses aber bedeutet: 1. einen langen Streifen an einem genannten Vorhang, auf dem meist schwarze Wappen in Nestform angebracht waren; 2. das Wappen selbst. Das Zeichen soll (für ) „Phönixnest“ gelesen werden (s. auch S. 93). Als Beweis für die Richtigkeit dieser Erklärung wird angegeben, dass Minamoto-no-Yoritomo (1148–1199) dem Asaka einst als Wappen ein ein „ein Wappen am Vorhang“ gegeben und dieser darauf die Figur zu seinem Wappen gewählt habe.

Die buddhistischen Gottheiten und Tempel brauchen überwiegend die genannte Figur (s. Nr. 862 ff.): so die Gottheit K(w)annon, Jizō u.A.m. Es ist dies das bekannte Hakenkreuz, auch Hammer des Thor oder Svastika genannt, das sich von China bis Westafrika findet und als ein Zeichen des Glücks gilt. Es findet sich öfter auf der Brust von Buddha-Statuen und wird von buddhistischen Priestern auf die Stirn Verstorbener oder auch auf den Deckel des Sargs geschrieben. Übrigens ist auch dieses Zeichen Wappen vieler Privatpersonen, wie der Tsugaru, Hachisuka u.A.

Manche buddhistische Gottheiten haben jedoch ihre speciellen Wappen, so Bishamon den Tausendfuss (); die Benten die drei Schuppen (; s. Nr. 789); der Gott Taishaku den Blitz (s. Nr. 24 ff.); der Gott Shōden, der die Bitten um Reichthum erhört, zwei sich gegenüberstehende Rüben (, s. Nr. 614 und 615); die Göttin Kich(sh)imojin die Granate (, vielleicht mit Anspielung auf die vielen Kinder, die dieser Göttin zugeschrieben werden; endlich die sehr populäre Gottheit Fudō das (s. Nr. 310). Dies soll ursprünglich eine indische Waffe gewesen sein, wird jetzt aber, wie das , das sogenannte Scepter <103> des Indra, von einigen buddhistischen Secten beim Beten gebraucht. Es herrscht der Glaube, dass dadurch der richtige Kreislauf bei der Wiedergeburt erzeugt wird. Die genannten Wanderpriester trugen auf der genannten Schärpe das aus Metall (s. auch Fūzoku g(w)ahō Nr. 4). Ebenso sieht man auf dem genannten Geräth dieser Priester dieses Rimbō (s. Fūzoku g(w)ahō Nr. 7). Auch dieses Wappen trugen Privatpersonen, so Miake (s. Nr. 305), Kanō.

Anwendung der Wappen

Die Wappen werden angebracht:

I. An den Transportmitteln, die im Besitze einer Familie sind. Hierzu gehören die und die nach europäischer Art gebauten Wagen.

Europäische Wagen kamen erst im Jahre 1869 in Japan auf, aber im Allgemeinen ist ihr Gebrauch noch heute viel beschränkter als bei uns, und nur die Reichen und Vornehmen erlauben sich diesen Luxus. Man unterscheidet die , geschlossene „Kastenwagen“, und , offene, mit einem Verdeck versehene.

Viel häufiger ist die Jinrik’sha, die ebenfalls erst jüngeren Datums ist und im Jahre 1870 von drei Leuten, Izumi Yōsuke (geboren 1829), Suzuki Tokujirō und Takayama Kōsuke, in’s Leben gerufen sein soll. Sie vertritt unsere Droschke und hat den früher üblichen Kago, die Sänfte, ganz verdrängt. Es ist Brauch, bei den im Privatbesitz befindlichen dunkel lackierten Jinrik’sha auf der Rückseite das Familienwappen mit Goldlack anbringen zu lassen.

Der Hof und die zu demselben gehörenden Hofadligen in Kyōto bedienten sich früher schwerfälliger, hausförmiger Wagen auf zwei Rädern, die entweder von Ochsen () (25) oder von Dienern gezogen worden. Die letzteren hiessen (26). Nach dem Werke Shūsai kango durften hauptsächlich nur die Hofadligen vom 5. Range an aufwärts sich dieser Wagen bedienen. Nach Hagurakō gab es bereits zur Zeit des Kaisers Go-Ichijō (reg. 1017–1036) um das Jahr 1000 Wappen an derlei Wagen. Abbildungen findet man in der Encyklopädie Shak(w)aijii unter . Man sieht dort auf dem einen Wagen an der Seite eine dem Kuyō ähnliche Figur, nämlich acht kleine Kreise um einen grösseren. Diese Wagen führten den Namen , und es scheinen die acht kleinen Kreise aus Lotosblättern entstanden zu sein. Eines solchen Wagens bedienten sich hauptsächlich die Kaiser. Auf dem andern Wagen sieht man an allen Seiten und auf dem Dache sechs kleinere Kreise um einen grösseren häufig wiederholt, das sogenannte . <104> Auch im Koji ruien wird S. 579 die Abbildung eines Wagens mit der Bezeichnung „Ministerwagen“ gegeben, und zwar gehörte er der bekannten Familie Saionji. Das Wappen am Wagen ist das bekannte (s. S. 99), das mehrfach wiederholt ist.

In dem Werke Monshits’ yūshoku shō werden eine grosse Anzahl von Hofadligen und die Familienwappen, die dieselben am Wagen hatten, aufgezählt. Wir finden dort u.A. die (Pollia japonica), das Tomoe (s. S. 100), das „Rund aus breitblätterigem Bambus“, das „der grosse Sauerklee“, das „Aprikosenblatt“, das Chrysanthemum, das „Gewicht“ (sonst <> geschrieben), das Rund aus Mandarinenenten (), das Rund aus Hahnenkamm (), die Gentiane (), die Schwalbe (), auseinanderfliegende Schmetterlinge () u.a.m. Bisweilen waren auch die Wappen am Wagen eingeflochten.

Übrigens sind die Angaben in der Litteratur über die Stellen, an denen die Wappen angebracht wurden, nicht ganz klar. Vom Wagen des ehemaligen Kaisers () heisst es: „In der Mitte war das , die grossen acht Blätter oder Kreise (es gab auch kleine), an den Ärmeln (<>, damit sind vielleicht Vorsprünge an der Seite gemeint) Ranken (), oben war er weiss“.

Ausser den mit Rädern versehenen Transportmitteln gab es auch tragbare, Sänften, an denen meist das Familienwappen angebracht wurde und die in der Regel ebenfalls nur von Vornehmen benutzt wurden. Diese Sänften hiessen und hatten die Gestalt eines kleinen Hauses, das meist auf zwei Balken ruhte.

Bei ceremoniellen Anlässen, wie der Thronbesteigung, sowie besonderen Festen bedienten sich die Kaiser solcher mit dem Phönix darauf. Diese hiessen dann .

Die der Buke und buddhistischen Priester sollen sich von denen der Hofadligen dadurch unterschieden haben, dass sie am Dache keinen Vorsprung hatten. Aus dem Jahre 1423 wird berichtet, dass ein Ashikaga-Shōgun sich eines , d.h. eines mit vier geschwungenen Ecken am Dache, bediente und dass sich an demselben das Paulownia-Wappen befand.

Die schon öfter erwähnte Abbildung des Zuges des Daimyō Uesugi zeigt ein solches in der Mitte des Zuges. Dasselbe ist dunkel lackirt und es befindet sich daran das Familienwappen: Bambus nebst Sperlingen.

Es sei hier bemerkt, dass bessere Familien sich bei Begräbnissen eines bedienen, um den Sarg () darin zu transportieren. Auch in diesem Falle bringt man an demselben das Familienwappen an.

Eine der verschiedenen Arten Sänften waren die Kago, Körbe oder Kästen verschiedener Gestalt. Speciell bezeichnet man mit Kago auch <105> das sogenannte oder verkürzt : einen Kasten, der an einem Balken hing. Je höher die Familie war, desto länger der Balken.

In der Tokugawa-Zeit durften dergleichen mit einem langen Balken nur von denjenigen benutzt werden, die ein Einkommen von mehr als 10000 Koku hatten. Auch zeichneten sich die Sänften dieser Familien durch reichen Schmuck an Goldlack aus.

Heutzutage sieht man Kago von verschiedenen Formen noch im Theater und vereinzelt beim Transport von Kranken oder als Tragbahre für Todte bei den ärmeren Classen. Ein Arzt der chinesischen Heilkunde, Asada Sōhaku (1814–1894), der an den alten Gebräuchen hing, war dadurch in ganz Tōkyō bekannt, dass er sich stets des alten bediente. So kam das Sprichwort auf: „Wer sich im Kago fortbewegt, das sind die Todten und Asada Sōhaku“. Mit seinem vor einigen Jahren erfolgten Tode ist auch dieser Überrest der alten Zeit verschwunden.

Man findet nun in den Bukan bei den Daimyō stets eine Bemerkung über die Gestalt und Farbe des Wappens am Kago, meist ist dasselbe auch abgebildet. Diese Wappen sind aber fast immer entweder ganz oder doch zum grossen Theil von den in den Bukan aufgeführten Wappen der Daimyō verschieden.

Um nur einige Beispiele anzuführen, so führte der Daimyō Tsuchiya, der in der Stadt Tsuchiura residirte, das Wappen (s. Nr. 818), und zwar weiss auf schwarzem Grunde an der Sänfte, während in den Bukan als seine Wappen (s. Nr. 140) und die drei Steinplatten (s. Nr. 79) aufgeführt werden.

Die sämmtlichen Zweige der Familie Doi hatten als Wappen an der Sänfte die Figur <> (auch verdoppelt kam es vor), die wohl mit dem <> des Namens Doi identisch ist, während die in den Bukan verzeichneten Wappen verschieden sind. Der Daimyō Nakagawa gebrauchte Nr. 803 ohne Rund am Kago, mit Rund als Familienwappen.

Bisweilen wird bei einem Daimyō ausdrücklich angegeben, dass die Zahl der Wappen an der Sänfte fünf betrug, so beim Daimyō Arima, der an der Sänfte einen Theil seines Namens, das chinesische Zeichen , hatte, während er sonst andere Wappen führte.

In einzelnen Fällen wird auch bemerkt, dass die Sänften , d.h. „ohne Wappen“ waren.

II. An den Vorhängen (, auch ) (27), die in früheren Zeiten auch zur Umfriedigung des Lagers dienten, in neuerer Zeit bei Tempel- und Gartenfesten usw. zur Abgrenzung eines Bezirks gebraucht werden. <106>

Der Brauch, an den Maku im Kriege Wappen anzubringen, um so Freund und Feind zu unterscheiden, soll aus der Periode Kenkyū (1190–1196) stammen. Von dem Maku de berühmten Minamoto-no-Yoritomo (1148–1199) wird jedoch berichtet, dass es ohne Wappen gewesen sei.

Noch bis in die Zeit der Abfassung des Hagurakō nannte man die Wappen überhaupt .

Abbildungen solcher Maku, die aus mehreren schmalen Streifen bestanden, findet man u.A. im Shak(w)aijii unter und im Koji ruien S. 576.

Über die Wappen auf den Maku ( genannt) der Daimyō in früherer Zeit sind wir durch die Bukan genau unterrichtet. Es wird nämlich dort angegeben, welches oder welche ihrer Wappen auf demselben angebracht wurden. Anders als bei den Sänften sind es stets ein oder zwei der auch sonst in den Bukan aufgeführten Wappen, die auf dem Maku erscheinen. Der Daimyō Nakagawa führte z.B. seine beiden Wappen (s. Nr. 803 und 496) zugleich auf demselben, und zwar weiss auf dunkelblauem Grunde. Der Daimyō Itakura, der als Hauptwappen das gebrauchte, hatte auf seinem Maku dasselbe Wappen in dunkelblauer Farbe.

Von anderen Familien wissen wir bisweilen aus der sonstigen Litteratur, welches Wappen sie auf den Maku führten. So existirt eine ausführliche Beschreibung eines Lagers, in dem die einzelnen Abtheilungen der Führer durch Maku abgegrenzt waren und das Wappen an jedem vermerkt ist, aus dem Jahre 1435 in dem Werke Nagakura tsuibats’ ki. Vom Daimyō Ōta, der nach den Bukan zwei gekreuzte Pfeile als Hauptwappen (vergl. auch Nr. 849) führte, wird im Kanyei shoke keizu den erzählt, dass sein Maku-Wappen , ein Pfeil mit einer rübenartigen Spitze, war (s. Nr. 840). Einer seiner Ahnen, der berühmte Yorimasa, hatte ein genanntes Thier (28), das den Kaiser nächtlicher Weise erschreckt hatte, mit einem Pfeil erschossen und zum Lohn für diese tapfere That einen Pfeil erhalten, dessen Bild er zum Maku-Wappen wählte.

Bisweilen unterschied man die Maku nur dadurch, dass man einen oder mehrere Querstreifen, aus denen sie bestanden, dunkel färbte.

An den Vorhängen, die bei Tempelfesten gebraucht werden, befindet sich selbstverständlich das Wappen des Gottes, bei Shintō-Götterfesten meist also das . Dies kann man auf dem Vorhange, der im Koji ruien S. 578 abgebildet ist, und auf vielen Abbildungen von Tempelfesten in japanischen Werken sehen.

III. An den Bannern und Fahnen der Führer im Kriege.

Der allgemeine Name für dergleichen Feldzeichen ist . Die ältesten waren unseren Bannern ähnlich. Man sehe die Abbildungen in den Bukan, dem Koji ruien S. 577 usw. <107>

Im Koji ruien sind auf dem Banner des Kikuchi Jirō Takefusa zwei Falkenfedern (s. Nr. 602), auf dem Banner des Satsuma no kokushu Shimotsuke no kami Hisachika das bekannte Wappen der Fürsten von Satsuma: das Zeichen <> (ohne Rund) unter einem anderen Wappen, das jedoch nicht zu erkennen ist.

In den Unruhen der Periode Ōnin (1467–1468) kam eine andere Form der Fahne auf, das sogenannte , meist aus schmaler, langer Leinwand bestehend. An der Längs- und oberen Querseite derselben befanden sich Löcher, durch die die verticale und eine damit rechtwinklige, oben befindliche Fahnenstange gesteckt wurde. Hatakeyama Masanaga (gestorben 1493) soll dieselben zuerst verwendet haben. Heutzutage kann man sie noch bei Tempelfesten, dem Knabenfeste () usw. sehen.

Auch wimpelartige Zeichen gab es früher. Sie bestanden aus einer Stange mit einem ganzen oder halben Ringe an der Spitze, von dem lange, im Winde flatternde Streifen aus Leinwand oder auch Papier herabhingen. Man nannte sie oder . Unter verstand man kleine, meist aus Seide verfertigte Fahnen (oft von der Form des ) oder sonstige Abzeichen, die die Samurai als Wahrzeichen auf dem Rücken in einer am Panzer befestigten Röhre trugen und die entweder mit dem Familienwappen oder anderen beliebigen Zeichen versehen waren. Diese sollen nicht vor der Periode Tenshō (1573–1591) existirt haben (29).

Im Hōjō godai ki findet sich eine eigenthümliche Bemerkung über die Abzeichen auf den . Es wird dort erzählt, dass zur Zeit des Hōjō Ujinao (1562–1591), des letzten der sogenannten Odawara Hōjō, der gegen Ende des 16. Jahrhunderts von Toyotomi Hideyoshi (1536–1598) besiegt wurde, die Samurai in den acht Provinzen des K(w)antō auf den Bannern zwar ihre von Alters her überlieferten Familienwappen, auf den aber ganz verschiedene, beliebige Wappen trugen, dass man es aber vermied, Wappen zu wählen, die den Familienwappen Anderer ähnlich waren oder die nicht dem Stande des Betreffenden entsprachen.

Aus der Geschichte Date Narizane ki wissen wir, dass ein gewisser Yamori Sagami sich das Wappen, das Fürst Date Masamune (1566–1636) auf dem trug, zu eigen gemacht hatte und dafür nebst seiner ganzen Familie mit dem Tode bestraft wurde (s. S. 90).

Wurden Banner oder ähnliche Abzeichen auf den Schiffen, die einem Daimyō gehörten, aufgepflanzt, so hiessen sie „Schiffszeichen“. <108>

Die der Daimyō werden ebenfalls häufig in den Bukan angegeben, und zwar haben sie bald die Form des Banners, bald die des Nobori, das entweder schmal und lang oder quadratisch ist. Auch die früher erwähnten Wimpel und andere seltsamere Formen, wie ein schwarzer Haarbüschel auf einer Stange, kamen vor, so beim Daimyō Matsumae.

Manche Daimyō führten zwei solcher von verschiedenen Formen: so der schon öfter erwähnte Daimyō Nakagawa, der sowohl ein Banner als auch ein Nobori führte. Auf beiden befand sich das Familienwappen (s. Nr. 496). Das eine Wappen war dunkelblau, das andere zinnoberroth auf weissem Grunde. Die Spitzen waren mit einem Büschel von schwarzen Pferdehaaren geschmückt.

Beim Daimyō Abe werden zwei quadratische Nobori als aufgeführt, von denen das eine das Familienwappen, zwei Falkenfedern im Rund, das andere das zweite Wappen des Daimyō, einen schwarzen Kreis, ähnlich dem Wappen des Daimyō Kuroda, hatte. Über beiden Wappen befanden sich zwei verticale breite Streifen, die wie die Wappen dunkelblau waren. Bei dem zweiten wird bemerkt, dass es das seiner Vasallen war. Das der Tokugawa-Shōgune war die rothe Sonne im Rund, die später als Bild der Landesflagge gewählt wurde (s.u.). In dem Werke On ie kyūki wird aus dem Jahre 1668 berichtet, dass der Fürst Date sein , das identisch mit dem des Shōgun war (s. S. 86), in umänderte.

In der Litteratur wird der Bannerwappen öfter Erwähnung gethan. Nach Shoke keizu san führte der Fürst Ii als Familienwappen die kleine Orange im Rund, als Maku- und Bannerwappen aber das , das wohl nach dem Zeichen <> in seinem Namen gebildet ist (s. S. 77).

Nach derselben Quelle führte der Daimyō Torii als Bannerwappen das Bild des Torii (s. S. 75 und 76), während sein Maku-Wappen Bambus und Sperlinge war. Letzteres wird in den Bukan als Familienwappen angegeben.

Das bekannte Wappen (s. S. 81) soll Kusunoki nur als Bannerwappen getragen haben. Das Banner erhielt davon den Namen .

Ein gewisser Takenouchi Yasutada, ein Vasall des Fürsten Tokugawa Ieyasu, war einer der tüchtigsten Bogenschützen seiner Zeit und hatte in seine Pfeile seinen Namen geschnitzt. Die Feinde, voller Bewunderung über seine Kunst, sammelten eine grosse Anzahl, im Ganzen dreiundsechzig Pfeile, schrieben die Namen der durch dieselben getödteten oder verwundeten Krieger darauf und sandten sie diese in’s Lager zurück. Der Fürst Ieyasu bewunderte seine Tapferkeit und gab ihm zur Belohnung das eine Zeichen seines Vornamens . Von dieser Zeit an brauchte Takenouchi die Zahl 63 als Bannerwappen.

Der Herr des Castells von Amanawa Namens Tsunanari, ebenfalls ein tapferer Krieger, der in dem Rufe stand, dass er <109> bei jedem Angriffe siegte, soll ein quadratisches Banner mit dem Namen des Kriegsgottes Hachiman geführt haben. Er hiess deshalb allgemein: Ki Hachiman „der gelbe Hachiman“.

Im Ōu eikei gunki heisst es bei Gelegenheit der Schlacht von Miharu: Date Masamune (1566–1636), der sehr besorgt war, sandte Spione aus. Diese erblickten drei Ri von Miharu das Lager des Fürsten Sōma Yoshitane (1548–1635); denn an den Maku befand sich ein angebundenes Pferd als Wappen. Auch flatterten viele grosse und kleine Banner im Winde usw.

Im Taiheiki (Bd. 7) heisst es bei Gelegenheit der Schlacht beim Schlosse Chihaya: „Am Vorderthore des Schlosses war ein Banner mit dem Wappen , drei Regenschirme (s. Nr. 545 bis 547 und 550); auch war ein Maku mit demselben Wappen aufgespannt.“ Dies war das Wappen des Nagoshi usw.

In demselben Werke heisst es im 16. Bande: „Von Suma und Hiyodorogoe kamen 500–600 Banner mit den verschiedensten Wappen, (s. S. 67), (s. S. 67); usw. wie eine Wolke heran“, und im 7. Bande: „Einer aus der Sippe des Nagatoshi Namens Nawa Shichirō war in Kriegslisten sehr erfinderisch. Er verfertigte daher eine Anzahl Banner und malte mit dem Russ verbrannter Kiefernadeln die Wappen der Samurai der umliegenden Provinzen darauf. Diese Banner pflanzte er hier und dort auf Bäumen und Bergeshöhen auf [so dass es aussah, als ob sehr viel Truppen dort ständen].“

Im 16. Bande heisst es: „Als Kusunoki Masashige (1294–1336) bereits geschlagen war, vereinigte sich der Shōgun Ashikaga Takauji (reg. 1338–1358) mit seinem Bruder Tadayoshi (1306–1352), um gegen Nitta Sachūjō (1301–1338) (30) zu ziehen. Letzterer erkannte die von Westen heranrückenden Feinde an den Wappen der Banner und sah, dass es Feinde des Kaisers seien, die er jetzt schlagen müsse, wenn der Kaiser nicht ewig von Feinden bedrängt werden solle. Den Heereshaufen, der vom Minatogawa heranzog, erkannte er als den von Takauji und Tadayoshi. „Das sind die Feinde, die ich mir wünsche“, sagte er zu sich. Er stellte darauf über 22000 Reiter links und rechts auf und es kam so zu einem Zusammenstoss mit den 30000 Reitern des Shōgun. Die Truppen kreuzten die Klingen und achteten ihr Leben nicht mehr als die Federn einer Wildgans. Beide Seiten sahen ein, dass jetzt der Entscheidungskampf nahe, und so kämpften die vier Heereshaufen Mann gegen Mann. Die Banner mit den Wappen (Wappen des Nitta; s. S. 128), , usw. flatterten lustig nach Osten und kreuzten sich in dem vom Isoyama her wehenden Winde, so dass man nicht erkennen konnte, wer zur kaiserlichen Partei gehöre. Es schien, <110> dass sich jetzt der Kampf um die Herrschaft zwischen Nitta und Takauji entscheide.“

Im 17. Bande heisst es weiter: „Wenn man von der Mauer über das Land sah, so erkannte man das Lager des Generals Nitta Yoshisada (1301–1338). Wie sich Schlangen winden, so wehten dort über dreissig Banner mit dem Wappen im Winde, der vom Berge herab kam. Darunter war das Lager aufgeschlagen, um das man ein geöltes Maku gezogen hatte. 20000–30000 Reiter standen dort in prächtiger Rüstung, die Rosse hinter sich, ein Heereshaufe neben dem anderen. Am Fusse des Berges Mudōji hielten in der Richtung nach Shiratori hinauf die Truppen von Chiba, Utsunomiya, Doi, Tokuno, von Shikoku und Chūgoku den Ort besetzt, und es flatterten über den Bäumen mehr als sechzig Banner mit den Wappen , , (Mond und Sterne) usw. Unter diesen flatternden Bannern standen über 30000 Reiter, die das Helmband geschlossen hatten (d.h. zum Kampfe bereit waren), mit den Gebissringen der Pferde in der Hand, um den Feinden in die Flanke zu fallen. Auf dem See erblickte man über 300 Banner mit den Familienwappen (Sechseck; s. Nr. 1171), (aneinandergereihte Münzen), (drei Sterne; s. Nr. 139), usw.

Im Ōtō monogatari wird erzählt: „Murakami Mitsunobu führte im Jahre 1400 die ausgehobenen Truppen mit fliegenden Bannern in den Kampf. Zu seiner Gefolgschaft gehörten: Senda Sanuki no kami, Iinuma Shirō u.A. Im Ganzen waren es über 500 Reiter. Sie nahmen das Schloss Deyayo ein und schlugen ihr Lager bei Sasaioka auf, und zwar jeder der elf Heereshaufen, in die sie sich getheilt hatten, für sich. Die Banner, die Hutabzeichen, die Wappen an den Maku waren hübsch anzuschauen. Da waren (das Zahlzeichen 1), (das Zahlzeichen 2), (s. S. 67), (drei Balken), (s. S. 102; hier sonderbarerweise <> geschrieben), (verschlungene Ringe; s. Nr. 369), (Rautenform), (s.o.), (s.o.), (Rund aus Schmetterling; vergl. Nr. 967 u.a.), (Rund aus Kranich; s. Nr. 688–690), (drei Eichenblätter; s. Nr. 465), (zwei Regenschirme; vergl. Nr. 546), (drei Kiefern; vergl. Nr. 885, 888 usw.), (Seidenschirm mit langem Stiel) usw. Der Sturm wehte die Banner hin und her und Alles erglänzte in der Abendsonne. Es war gerade so, wie wenn Glockenblumen (), (Anthistiria arguens) <111> und (Patrinia scabiosaefolia) im Winde auf dem Felde hin und her wogten.

Dass die Familie Taira eine rothe, die Familie Minamoto eine weisse Flagge ohne jedes Wappen trug, ist bekannt.

Eine Beschreibung sämmtlicher moderner Flaggen in Japan liegt ausserhalb des Rahmens dieser Abhandlung. Dass die kaiserliche Familie auf ihren Flaggen das Chrysanthemum führt, ist schon früher (S. 90) bemerkt worden. Die rothe Sonne mit 16 breiten Strahlen ist seit 1889 Kriegsflagge.

Erwähnt sei hier noch, dass die Landesflagge mit der rothen Sonne auf weissem Grunde schon vom Shōgunat im Jahre 1854 als Flagge für grosse Schiffe bestimmt wurde, nachdem der Fürst Shimazu Nariakira (1809–1858) die Wahl dieses Flaggenbildes, das schon, wie wir gesehen haben, früher das der Tokugawa-Shōgune gewesen, vorgeschlagen hatte. Durch kaiserliche Verordnung vom Jahre 1870 ist die Flagge mit der rothen Sonne auf weissem Grunde dann Nationalflagge geworden.

IV. Auf dem sogenannten oder .

Dies waren Standarten der Führer, an deren Spitze eins ihrer Wappen oder ein anderes Abzeichen aus Metall, oft Gold oder Silber, befestigt war und bisweilen lange Streifen in Puschelform herabhingen. Sie sollen erst gegen Ende des 16. Jahrhunderts aufgekommen sein und dienten dazu, den Standort des Anführers zu bezeichnen. Abbildungen findet man vielfach in den Bukan (s. auch Fūzoku g(w)ahō Nr. 5) (31)

Von Kikkawa Shichiroei wird erzählt, er habe in einer Schlacht einen Eichenbaum als Matoi gebraucht und auf Befehl des Kaisers darauf einen abgebrochenen Eichenzweig zum Familienwappen gewählt. Der Daimyō von Mito hatte über dem goldenen Malvenwappen noch das Zeichen <> im Rund. Der Daimyō Doi trug auf seinem Matoi sein Familienwappen, die acht Hämmer um ein Rad (s. Nr. 679). Matsudaira Izumi no kami, der in Nishio residirte, hatte sein Nebenwappen auf dem Matoi, ein aufrechtstehendes Malvenblatt im Rund, darüber befand sich ein Epheublatt, das seinem Familienwappen sehr ähnlich war (vergl. Nr. 651).

V. An den Segeln der grösseren Schiffe fanden sich ebenfalls die Wappen. Wie aus dem , so konnte man auch aus den Abzeichen der Segel erkennen, in wessen Besitz das Schiff war. Auch diese sogenannten sind uns bei vielen Daimyō in den Bukan überliefert.

Der Fürst Hosokawa führte auf seinem Segel das Familienwappen weiss auf blauem Grunde, während das ein Banner <112> mit zwei blauen Querstreifen war, der Daimyō Arima (in Kurume) ein dunkelblaues (Nr. 819) auf weissem Segel. Dasselbe Abzeichen zeigt sich auch auf dem Maku, dem Nobori und dem Matoi. Bisweilen war nur ein kleiner Unterschied zwischen dem eigentlichen Wappen und dem Segelabzeichen; so fehlte z.B. bisweilen das Rund. Nicht selten zeigten die Segel aber ganz andere Erkennungszeichen, z.B. mehrere dunkelblaue oder schwarze Längs- und Querstreifen.

VI. An den verschiedenen Waffentheilen der Samurai, und zwar:

a) Am viereckigen Schilde (), das, ziemlich hoch, aus Holz (meist „Celtis“ oder „Kampferholz“) oder Eisen gefertigt war und auf den Boden zum Schutz des Fusssoldaten gegen die Pfeile oder Steine gestellt wurde. Man findet auch zusammengebundene Bambusbündel, die ebenfalls aufgestellt wurden, um als Schutz zu dienen (). Auch tragbare schmale und lange Schilde der Fusssoldaten ( oder oder <>) kamen vor.

In der Litteratur habe ich der Wappen auf derlei Schilden nirgend Erwähnung gefunden, wohl aber finden sich solche auf den Abbildungen im Koji ruien S. 576. Der eine Schild, der als der von Munetō (s. S. 79) im Kriege gebrauchte Schild bezeichnet wird, hat drei „sich verfolgende Glycinienranken“, der andere, als Schild des Mitsusada bezeichnet, drei Eichenblättern mit Eicheln. Darüber befinden sich zwei dunkle horizontale Streifen. Runde oder dreieckige Schilde, die in unserer Heraldik als Bestandtheil eines Wappens eine so grosse Rolle spielen, sind in Japan unbekannt.

b) An den Schwertscheiden (), dem Stichblatt () sowie den Verzierungen am Schwertgriff (). So wird verschiedentlich das des Shōgun an seinem Schwerte erwähnt. Es stellte die Paulownia im Rund dar und war mit Silber plattirt.

c) An den Scheiden der Lanzen () und der , einer Lanze mit langem Stiel, die als Hieb- und Stichwaffe benutzt wurde und auch von Frauen und buddhistischen Priestern geführt wurde.

d) An den Gewehrkolben ().

VII. An der Rüstung der Samurai und dem, was dazu gehörte.

a) An demjenigen Theil des Panzers, der den Rumpf oder die Arme bedeckte. Ursprünglich wurden verschiedene metallene Figuren, wie Chrysanthemum, Schmetterling, Löwe usw., auf dem Panzer angebracht; der Gebrauch der Familienwappen darauf soll erst aus dem Anfang des 14. Jahrhunderts datiren. McClatchie erwähnt, dass der Panzer des Toyotomi Hideyoshi (1536–1598) im Museum zu Tōkyō auf dem Rumpf elf verschiedene Wappen zeigt, u.A. das , Chrysanthemum, Paulownia usw.

b) Auf dem Jimbaori, einem Kleide ohne Ärmel, das über der Rüstung getragen wurde. Es ist möglicher Weise erst in der Periode Tembun (1532–1554) aufgekommen. <113>

c) Vorn am Helme () an den genannten geweihähnlichen, hochstehenden Verzierungen. So wird Nitta Yoshisada (1301–1338) im Meiryō Kōhan erzählt, er habe am Helme drei Malvenblätter getragen.

d) An den genannten flachen Hüten aus dünnem Eisenblech, lackirtem Holze oder lackirter Pappe, die meist von den gemeinen Soldaten () getragen wurden. In der Tokugawa-Zeit gebrauchte man sie auch bei Bränden und anderen ausserordentlichen Gelegenheiten. Der ist bereits S. 67 Erwähnung gethan. Kuge Yasaburō trug nach dem Taiheiki Bd. 9 die Devise (s. auch S. 75) nicht nur auf dem Banner, sondern auch als . Übrigens finden sich die Jingasa selbst bisweilen als Wappenbilder (s. Shoke mon kan unter ).

e) Am Reitzeug () der höheren Classen, denen allein in der Feudalzeit das Reiten gestattet war; denn der gewöhnliche Mann, der Bauer, Handwerker, Kaufmann usw., erhielt erst Anfang der siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts die Erlaubniss dazu. Das Wappen wurde angebracht an dem hölzernen Sitz des Sattels (; s. die Abbildung im Shak(w)aijii und Kotoba no izumi unter ), dem Steigbügel (), der eine schuh- oder zungenförmige Gestalt hatte (32), und schliesslich der Satteldecke (), einer zu beiden Seiten des Sattels herabhängenden Decke aus Leder oder Fell (z.B. vom Bären; s. Abbildung im Kotoba no izumi). In der schon öfter erwähnten Abbildung des Zuges des Daimyō Uesugi sieht man drei Pferde des Daimyō führen. Bei dem ersten war der Sattel mit gelbbraunem Lack verziert, worauf das Wappen „Bambus und Sperlinge“ war, das zweite Pferd hatte auf dem Sattel die Wappen „Chrysanthemum und Paulownia“. Bei dem dritten Pferde ist das Wappen, das man auf der Satteldecke sieht, nicht beschrieben. Auch bei uns fanden sich bekanntlich die Wappen am Sattelbogen, an der Perdedecke usw.

In der Litteratur wird u.A. an einer Stelle des Taiheiki im 9. Buche des Familienwappens des Nagoshi Takaie Owari no kami, eines jungen Kriegers, erwähnt, der auf dem Sattel das Familienwappen „drei Schirme“ trug.

f) Auch auf den genannten Fächern, mit denen die Generäle das Commando führten, konnte sich das Wappen derselben befinden. Nach dem Lexikon Kotoba no izumi waren darauf Sonne, Mond, Sterne und andere Bilder; ich habe jedoch einen solchen mit dem Shōgun-Wappen gesehen. Nr. 769, 783 u.a. unserer Sammlung zeigen einen solchen Fächer als Wappenbild.

VIII. Auf den Kleidern (s. S. 63). Man spricht daher von , , den Kleidern und dem Überwurf mit dem <114> Familienwappen. Als Stoff für Kleider mit Wappen benutzt man meist dunklen Krepp oder glatte Seide, im Sommer sehr dünne Stoffe, wie , usw.

Weisse Kleider, wie sie die Frau bei der eigentlichen Hochzeitsceremonie, die Hauptleidtragenden bei einem Begräbnisse tragen oder wie sie früher beim Harakiri in Gebrauch waren, haben keine Wappen. Mit dem Wappen der Familie versehene Kleider gehören zur Ausstattung; andererseits lässt der junge Ehemann vor der Ankunft der jungen Frau in seinem Hause ein Kleid meist mit drei seiner Familienwappen (zwei am Ärmel, eins auf dem Rücken) anfertigen und schenkt es ihr nach der Hochzeit. Dieses Gewand, das den Namen „das zu Erwartende“ führt, trägt die junge Frau beim ersten Besuch bei den Verwandten des Mannes.

Zahl und Grösse der Wappen auf den Kleidern unterliegen der Mode. Vor einigen Jahren waren drei Wappen, eines auf dem Rücken und je eines auf den Ärmeln, Mode. So ist es noch jetzt zum grossen Theil bei den Frauen; die Männer tragen jedoch meist fünf, ausser den oben angeführten noch je zwei auf der Brust. Ein Wappen ist jetzt kaum zu sehen, doch kam es früher vor. Augenblicklich liebt man wieder grössere Wappen, bei Männern ein japanisches Zoll (1 Zoll () entspricht 3 cm) und zwei bis drei Strich, bei Frauen neun Strich bis ein Zoll im Durchmesser. Dass die Frauen bisweilen mit Seide aufgestickte Wappen tragen, ist schon früher bemerkt worden.

In dem Buche Ifuku to ryūkō „Kleidung und Mode“ von Ōhashi Matatarō, wird die jetzige Mode bei Männern mit der unsrigen verglichen. Danach entspricht jetzt unserem Leibrock folgende Tracht: Überwurf aus schwarzer Seide () mit fünf Wappen. Darunter zieht man ein ebenfalls aus schwarzer Seide mit drei Wappen und unter dieses zwei aus mausgrauer Seide. Hierzu gehören die weiten Hosen, die , in diesem Falle aus gestreiftem , einem dicken Seidenstoffe, der von der Stadt Sendai, im Norden der Hauptinsel, seinen Namen hat.

Unserem Gehrock, in Japan mit dem Fremdworte genannt, entspricht ein Haori aus einem genannten schwarzen Seidenstoffe mit drei Wappen, darunter ein Kleid () von hellerer Farbe aus einem genannten Seidenstoffe ohne Wappen, darunter zwei aus einem oder genannten, dem Satin ähnlichen Stoffe.

Das Haori soll im 13. Jahrhundert aufgekommen sein und von den Hofadligen, die, durch die Unruhen in der Periode Shōkyu (1219–1222) verarmt, weder Wagen noch Reitpferde halten konnten und daher oft zu Fuss gehen mussten, als Überwurf über der Hoftracht getragen worden sein, um diese vor Staub zu schützen. Zur Tokugawa-Zeit wurde es als <115> Festkleid getragen. So sieht man in dem Zuge des Uesugi untergeordnete Samurai, die ein Haori aus dunkler Baumwolle tragen.

Ich übergehe hier die verschiedenen Arten und Benennungen der Haori als nicht hierher gehörig (über das Jimbaori s. S. 112), erwähne vielmehr nur das, was sich auf die Wappen auf denselben bezieht. Der schon öfter erwähnte Yanagisawa Rikyō (1706–1758) sagt, das Haori war eigentlich kein Festkleid, sondern ein Kleid, das man auf der Strasse trug; s.o. Daher hätte man eigentlich keine Wappen darauf anbringen sollen, aber so gehe es mit der Mode!

Wir wissen ferner aus der Litteratur, dass die Haori zur Tokugawa-Zeit bald lang, bald kurz getragen wurden und dass sich danach auch die Grösse und Art der Wappen richtete. Aus der Periode Empō (1677–1681) wird im Kiyū shōran berichtet, dass die grossen Wappen abkamen und möglichst kleine getragen wurden. Ja, es wurden in dieser Zeit sogar nur zwei Wappen getragen. Auch wurden aufgenähte Muster aus dem sogenannten -Stoff Mode. In der Periode Jōkyō (1684–1688) wurden die Wappen wieder gross, von drei japanischen Zoll im Durchmesser an. In den Perioden Enkyō (1744–1748) und K(w)anen (1748–1751) kam die Sitte auf, die Wappen zu verkürzen () und die in beliebiger Weise zu ändern. Es existirt aus dieser Zeit ein kurzes, darauf bezügliches Gedicht:

.

„Wer sein Vermögen verkürzt (Bankrott macht), der fängt damit beim Wappen an.“

In den Perioden Anei (1772–1780) und Temmei (1780–1788) waren die Wappen wieder zwei bis drei Zoll gross. Es gibt ein Witzwort aus jener Zeit, in dem zusammengestellt ist, was damals Mode war. Dies waren: drei Zoll grosse Wappen, fünf Zoll grosse Muster auf Sonnenschirmen, Speise aus einem Kohada () genannten Fische und Essig und schliesslich „Blumen zu drei Mon“. Zu erwähnen sei noch, dass auch auf den , dem Überwurf, der ursprünglich von den Löschbeamten bei Bränden getragen wurde und früher von Baumwolle, nach dem kolossalen Brande in der Periode Meireki (1657) meist von Leder war, grosse Wappen angebracht wurden.

Zur Tokugawa-Zeit war das wichtigste Festkleid das sogenannte Kamishimo. Es ist erst 1873 ausser Gebrauch gekommen, war aber noch bis vor 15–20 Jahren bei ausserordentlichen Gelegenheiten, z.B. Begräbnissen, zu sehen. Ursprünglich Vorrecht der Samurai, konnte es auch bei festlichen Gelegenheiten von Bürgerlichen getragen werden. Der Name bedeutet „oben“ und „unten“ und ist eine allgemeine Bezeichnung für ein Kleid mit den dazugehörigen Beinkleidern, die meist gleich gefärbt sind. Ursprünglich bezeichnete man mit Kamishimo das genannte <116> Gewand und die dazugehörigen langen Hosen , später das ärmellose , das „Schulterkleid“, mit den , den „Halbhosen“, beide meist aus Hanf. Das „Schulterkleid“ bedeckte nur den Rücken und die beiden Schultern. Die Schultertheile waren so mit Fischbein gesteift, dass sie weit abstanden, weshalb man dieses Oberkleid bisweilen das Flügelkleid der Samurai genannt hat. Nach vorn verengten sich die Schultertheile, und nur zwei schmale Streifen fielen auf die Brust herab, die in die Hosen gesteckt wurden. Die Wappen waren nun so angebracht, dass eines auf dem Rücken, zwei auf den schmalen Streifen auf der Brust waren. Ein viertes befand sich auf dem sogenannten , das den oberen Saum der Hosen hinten auf dem Rücken steif machte. Das Kamishimo, welches ich besitze, ist wasserfarben mit kleinen Mustern; die Wappen darauf haben eine Grösse von 4,5 cm. Man nennt diese Kleidung auch „Hanfkamishimo mit grossen Wappen“. Dass übrigens nicht immer Wappen auf dem Kataginu getragen wurden, geht aus einer Bemerkung im Sōgo issats’ hervor, wo es heisst: „Früher brachte man auf jeden Fall sein Wappen an, jetzt aber ist es anders“. Abbildungen von Kataginu findet man z.B. im Lexikon Kotoba no izumi sowie im Shak(w)aijii. Es ist in letzterem Werke das Kataginu abgebildet, das Taikō getragen hat. Nach einer Randbemerkung daselbst war auf dem Rücken das Wappenbild eines tanzenden Phönix.

Zu den Gewändern, die man unter dem Kamishimo trug, gehörte das schon S. 95 erwähnte Noshime, ein seidenes, kurzärmeliges Gewand ohne Muster, aber mit fünf Familienwappen, die besonders in älterer Zeit auch eingewebt wurden.

Eine eigenthümliche Sitte wird aus der Tokugawa-Zeit berichtet. Die Daimyō schenkten an den Hof des Shōgun unter Anderem solche Noshime, je nach der Jahreszeit aus verschiedenem Stoffe, mit grossen Malvenwappen, die man wohl wegen ihrer mit den (runden Formen aus Klebreis) übereinstimmenden Grösse spasshaft nannte.

Diese sogenannten „Zeitkleider“ wurden von den Shōgunen wieder an ihre Untergebenen, wie Hatamoto und Andere, verschenkt (s. auch S. 90). Gegen das Ende der Tokugawa-Regierung scheint diese Sitte jedoch ausser Brauch gekommen zu sein. Wenigstens existirt folgende Bekanntmachung aus dem zweiten Jahre der Periode Bunkyū (1862): „In Folge davon, dass alle ceremoniellen Gebräuche abgekürzt werden, sollen von nun an bei der Neujahrsgratulation nur Sake und Sake-Schälchen, dagegen keine Zeitkleider mehr verliehen werden (33).“ <117>

Auch auf dem bei ceremoniellen Gelegenheiten von den Samurai getragenen linnenen Kleide, dem Suō (s.o.) pflegte man die Familienwappen an drei oder fünf Stellen anzubringen, nämlich eines auf dem Rücken, zwei rechts und links auf den Nähten in der Mitte der Ärmel bez. zwei rechts und links auf den Nähten zwischen den Ärmeln und dem Vordertheile. Auch an den Nagabakama, den langen Hosen, die man dazu trug, befanden sich drei Wappen, eines am Koshiita und zwei an den Seiten ().

Solche Suō, bei denen die Familienwappen besonders gross waren, hiessen ; s. die Abbildung im Lexikon Kotoba no izumi und Shak(w)aijii und die Abbildung des Daimyō-Zuges von Uesugi (s. S. 73). Zu unterscheiden hiervon ist das sogenannte Daimon, das eigentlich , d.h. aus Linnen (s.u.) genannt wird und im Schnitt dem Suō gleich war. Auch hier war das Familienwappen sehr gross angebracht. Auf dem Kleide waren fünf, auf den dazugehörigen Nagabakama drei Wappen, zwei oberhalb der Schenkel und eines auf dem Gesäss. Auf dem Koshiita dagegen befand sich kein Wappen. Wie minutiös die Unterschiede zwischen den einzelnen Gewändern waren, ersieht man daraus, dass das Suō und Daimon nur dadurch unterschieden war, dass beim ersten das (Brustschnur) und (chrysanthemumähnliche Schleifen) von Leder, beim letzteren von (geflochtener Seide) waren. Auf dem , das in späterer Zeit hauptsächlich Staatskleid der Ärzte war und sich nur wenig vom Suō unterschied, waren ebenfalls wie auf diesem die Familienwappen. Doch gab es auch Jittoku ohne Wappen (s. die Abbildung im Shak(w)aijii). Dort wird aus einem älteren Werke Folgendes citirt: Wenn der Shōgun sich zum Besuche eines Shintō-Tempels begiebt, trägt er das Jittoku und die Kobakama (kleine Beinkleider), beides von purpurner Farbe, mit dem Paulownia-Wappen darauf. Auf den zur Hoftracht der Hofadligen gehörenden Hō, ferner dem Hitatare (s.o.), das auch die Samurai trugen, sowie den Gewändern, die darunter getragen wurden, wie die Kosode (s. S. 69; dieselben wurden auch unter dem Kamishimo getragen), Sht’agasane usw., konnte man die Familienwappen kennen.

Zum Schluss sei zu erwähnen, dass man wie an den Helmen und Jingasa auch an der alterthümlichen Kopfbedeckung, dem , das besonders bei der Hoftracht getragen wurde und von dem es eine grosse Anzahl verschiedener Arten gab (s. Shak(w)aijii und Nr. 1222, 1223 unserer Sammlung) das Familienwappen tragen konnte und dass heutzutage die Frauen auch auf den Kopftüchern () Wappen anbringen lassen.

IX. An Gebäuden und Hausgeräthen.

a) An den Speichern (). Nach K(w)ōto gosui waren an der Vorder- und Hinterseite der Speicher in Yedo auch die Familienwappen. <118>

b) An den schwarzen, runden Ziegeln am Vorsprung oder am First der Dächer, den „Blumenkopfziegeln“, auch „Röhrenziegel“ genannt, weil sie aussehen, als ob man eine Bambusröhre in zwei Stücke geschnitten hat. An der Oberfläche der Ziegel, die etwas nach unten geneigt nach der Strasse hin liegt, wurde ein Wappen des Besitzers angebracht. So erwähnt McClatchie in dem schon bereits erwähnten Aufsatze S. 12, dass das zweite Wappen des Daimyō Kuroda, das (Nr. 906) auf den Ziegeln des Chikuzen-yash’ki, das jetzt als Ministerium des Auswärtigen benutzt wird, angebracht ist. An einer anderen Stelle bemerkt er, dass diese Ziegel, im Falle der Daimyō seine Residenz verlegte, entfernt wurden oder dass das Wappen auf denselben ausgekratzt wurde, um einem neuen Platz zu machen. Sehr häufig befindet sich das Tomoe in seinen verschiedenen Gestalten an den Ziegeln der Tempel oder alten Yash’ki. Dergleichen Ziegel heissen deshalb .

An den Ziegeln zweier Shintō-Tempel, dem Shigagū und dem Heian jingū in der Provinz Yamashiro, soll sich das Chrysanthemum-Wappen befinden. Über das Mokkō an den Ziegeln des Gion-Tempels in Kyōto und den Fächer des Fürsten Satake an der Gabelung des Kamo no jinja in Hitachi s. S. 102.

c) Oben an den Thoren der Yash’ki sowie an den Torii mancher Shintō-Tempel. Bekanntlich wurde auch bei uns das Wappen oft über dem Thor oder der Thür angebracht (34).

d) Bisweilen an den Rändern der genannten, mit Papier beklebten Schiebethüren sowie auf den oder , den mit Tapetenpapier beklebten Schiebethüren. Eine Abbildung in einem Buche über Sehenswürdigkeiten in Kyōto zeigt im Tempel Chūgenji in Kyōto dergleichen Schmuck.

e) Als (s. S. 100).

f) An Papierlaternen (s. S. 91 u.a.) sowie den Kästen, in denen sie aufbewahrt wurden. Überhaupt:

g) An allen werthvolleren lackirten Kästen, wie den , in welchen man früher die Rüstungen aufbewahrte, den und , in denen hauptsächlich Kleider auf Reisen transportirt wurden. In den Bukan findet sich oft die kurze Bemerkung: „Goldwappen auf dem Hasamibako“. In dem Zuge des Daimyō Uesugi sieht man eine Anzahl solcher Hasamibako, auf denen die Wappen „Paulownia“ und „Bambus und Sperlinge“, beide in Gold, sind. Ferner findet man das Familienwappen <119> – selbstverständlich nur bei den höheren und begüterten Classen – an den , in denen man die Essstäbchen aufbewahrt, den , Kästen, die übereinander gesetzt werden, den Kästen zur Aufbewahrung von Documenten, Papier usw. (), Schreibkästen (), Weihrauchkästen (), den , d.h. Kästen mit den Rauchutensilien, Commoden () usw.

h) Auf Ess- und Toilettengeräthen der verschiedensten Art, so den lackirten Holzdeckeln von Schälchen oder Tassen, Spiegelständern (), lackirten Holzschüsseln zum Waschen (), an Sake-Schälchen, ferner Porzellanschälchen, in denen man der buddhistischen Gottheit Wasser vorsetzt, sowie überhaupt an Vasen.

i) Als Ornament auf Bücherdeckeln oder in Büchern überhaupt. So habe ich auf dem Deckel eines Buches, das die Lebensgeschichte des Priesters Nichiren (1222–1282) enthält, das Wappen desselben gefunden. Auf dem Umschlag des 68. Heftes der Zeitschrift Fūzokug(w)ahō, das über den Oberpriester der Shinshū-Secte Ōtani K(w)ōshō (1817–1894) handelt, sieht man seine beiden Wappen.

j) Auf Tüchern zum Einschlagen, den , die meist aus Seide oder Krepp, den , die meist aus Baumwolle sind. Ist das Wappen gross, ist es in der Mitte; sonst in der Ecke.

k) Auf japanischen Regen- oder Sonnenschirmen.

l) Am Fingerring der Damen.

m) An den genannten, schwarz lackirten Täfelchen, die meist den Todtennamen der Verstorbenen tragen und entweder im Buddha-Schrein oder im buddhistischen Tempel aufbewahrt werden.

Dass auf Schildern das Chrysanthemum-Wappen angebracht wurde, geht aus der Polizeiverordnung (s. S. 93) hervor.

Das ist eine lange hölzerne Tafel mit dem Namen eines Schauspielers und dem Familienwappen desselben über demselben. Auf der Abbildung eines solchen im Kotoba no izumi sieht man den Namen des berühmten Schauspielers Ichikawa Danjūro und darüber sein Wappen (s. S. 877).

X. An den Grabsteinen (), wie bei uns.

XI. An Weihgeschenken für Tempel, z.B. Stein- und Broncelaternen.

Gegenstände der Wappenbilder

Thiere

Zu den phantastischen Thiergestalten gehören der Drache Nr. 313–322, vergl. Nr. 1212 (Schuppen Nr. 320, 786 ff., Klauen Nr. 319, Horn Nr. 321), und der Phönix Nr. 193. Phönix und zwei senkrechte Stäbe () ist das Wappen der Familie Hatano (s. S. 279). Die Vorstellung von beiden Thieren kommt bekanntlich aus China, wo sie <120> in hohem Ansehen stehen und Symbole der kaiserlichen Macht sind.

Unter den natürlichen Thierfiguren sind die Bilder mit vierfüssigen Thieren im Allgemeinen selten. Häufiger sind die Vögel; es fehlt jedoch vor Allem der Adler. Thiere mit doppelten Köpfen oder Schwänzen (wie der bömische Löwe) finden sich nicht. Von den übrigen Thieren fehlen merkwürdigerweise die Fische ganz.

Es kommen vor:

Löwe in der conventionellen Verbindung mit der Päonie (). Dieses Wappenbild habe ich nur zweimal gefunden: als Wappen der Familie Tada und Yamaguchi; s. S. 278.

Der Tiger findet sich in der gleichfalls conventionellen Zusammenstellung mit Bambus ( „stehender Bambus und Tiger“, Wappen des Kobata. Vergl. auch Nr. 1210.

Der Hirsch ist ebenfalls sehr selten. So führt eine Familie Kondō das Rund aus Hirsch und getheiltem Horn. Das Horn allein findet sich Nr. 668–673.

Wildschwein, Affe, Rind, Schaf, Hund, Ratte kommen nur als Darstellungen der Figuren des Thierkreises vor (vergl. Nr. 1219, 1216, 1209, 1215, 1218, 1208).

Auch das Pferd, das sich in unseren Wappen so oft findet, ist in Japan nicht häufig. Es findet sich als Wappen der Familien Niekawa und Hirano; s. S. 277. Das Wappen des angebundenen Pferdes, das sich losreissen will, als Wappen der Daimyō-Familie Sōma, ist bereits öfter erwähnt. Vergl. auch die Darstellung des Pferdes im Thierkreis (s. Nr. 1214).

Hasen sind ebenfalls selten. Mond und Hase (nach allgemeiner Annahme sitzt im Mond ein Hase, der Klebreis in einem Mörser stösst) bilden das Wappen der Familie Inada. Vergl. auch Nr. 725 und 1211 (Hase im Thierkreis).

Von Vögeln kommen vor:

Wildgans Nr. 509–526, 746 u.ö. Merkwürdig ist das Wappen im Gunsho ruijū Bl. 9 „Wildgans im Dreifuss“, Wappen des Iio, ferner Bl. 26 „drei Wildgänse im Rund mit Chrysanthemum“, Wappen des Takamiya.

Falke, z.B. Wappen der Familie Hasegawa. Falkenfedern Nr. 589–613 u.a., fünf nebeneinander Wappen des Kuramitsu.

Kranich Nr. 688–705 u.a. Eigenthümlich sind zwei gegenüber im Fluge unter der Sonne in Wolken, Gunsho ruijū Bl. 17, Wappen des Sawaki; zwei sich gegenüber stehende unter zwei horizontalen Balken Bl. 20, Wappen des Yamato (s. S. 278); ein fliegender Kranich in einer glockenähnlichen Figur Bl. 23, Wappen des Nagashio (s. S. 76).

Reiher, vergl. Nr. 1120 und 1142 <121>

Strandläufer, s. auch S. 81. Welle und Strandläufer im Rund, Wappen der Familie Horikoshi.

Onagadori „Vogel mit langem Schwanz“, nach F. Brinkley: eastern blue magpie, nach Anderen = „Paradiesvogel“, im Wappen der Familie Ogawa.

Sperlinge und Tauben sind häufig (vergl. zu ersteren Nr. 1072–1075, 1078, 1079). Eigenthümlich ist die Figur , die oft auch als Verzierung gebraucht wird. Zwei sich gegenüberstehende Tauben sind Wappen der Familie Asuke, zwei Tauben, von denen die eine sich umschaut, Wappen der Familie Koshima. Über das Wappen des Kumagaya Naozane (gestorben 1208) s. S. 72 und 80, vergl. auch über das Wappen: Tauben auf dem Torii S. 75. Eine fliegende Taube neben dem Zeichen „300000“ ist das Wappen einer Taube mit Pfauenschwanz ().

Hahn, ein Rund bildend, Wappen einer Familie Kondō; vergl. auch Nr. 1217 (Darstellung des Hahnes im Thierkreis).

Küchlein, habe ich zweimal als Wappenbilder gefunden, die Schwalbe, einmal in Verbindung mit Wellen.

Mandarinenente (), Wappen des Kuge Takafusa; s. auch S. 104.

Von Insecten, Amphibien, Schalthieren finden sich:

Schmetterling, kommt häufig vor (vergl. Nr. 948–972, 72, 299, 398, 817 u.a.). Ein eigenthümliches Wappen, drei Schmetterlinge mit dem Chrysanthemum, führt die Familie Ōkōchi. Ein ähnliches Wappen, „drei tanzende Schmetterlinge“, die an einem doppelten Chrysanthemum saugen, ist das Wappen des Matsudaira Nagasawa.

Libelle, habe ich nur einmal als Wappenbild gefunden.

Tausendfuss (), selten; s. auch S. 102.

Schildkröte, findet sich oft (vergl. Nr. 497–502). Hierher gehört die so häufige Schildkrötenform, das Sechseck (), Nr. 1169–1181. Auch die am Hintertheil mit Moos bewachsene, mit einem Schwanz dargestellte habe ich im Wappenbilde gefunden.

Schlange (vergl. Nr. 1213). Hierher gehört das häufige , das sogenannte Schlangenauge (s. Nr. 1203 ff. u.a.).

Languste und Krabbe (s. Nr. 1220 und 1221; vergl. auch Nr. 162).

Kammmuschel (s. Nr. 37–42).

Venusmuschel (cytherea meretrix, s. Nr. 126–131).

(turbo cornutus), Wappen der Familie Tsubakii.

(eburna japonica).

(Seeigel). <122>

Pflanzen

Zahlreich sind die Wappenbilder, in denen Pflanzen vorkommen. Ich führe dieselben alphabetisch mit ihrem japanischen Namen sowie mit den chinesischen Zeichen und botanischen Namen auf, soweit ich dieselben finden konnte (s. Nippon Shokubuts’ meii von Matsumura).

Es kommen vor:

, Malve, Althaea rosea, Nr. 973–992; s. auch S. 94 ff.

, Hanf, Cannabis sativa.

, Hirse, Panicum germanicum.

, Musa Bashō Sieb., Nr. 132–137.

, Paeonia Moutan Sieb., Nr. 160–180.

, Wein, Vitis vinifera, sehr selten; so kommt ein Weinblatt als Wappen eines Matsudaira vor.

, Theefrucht, Camelia theifera, Nr. 257–272.

, Gewürznelke, Eugenia caryophyllata, Nr. 227–256.

, Rübe, Raphanus sativus L., Nr. 614–615, auch S. 102.

, Glycinia chinensis, Nr. 901–916 (s. S. 76).

, eigentlich , Aprikosenblatt, Nr. 1182–1186 (s. auch S. 71).

, Stechpalme, Osmanthus aquifolium, Nr. 1224–1231.

, Trapa bispinosa. Die viereckige Frucht hat die Rautenform, daher oder verkürzt , die Raute, Nr. 1233–1258. Vergl. , Wappen des Yonekura, Nr. 91–117. führt Ogasawara. Auch Takeda Shingen hatte dies auf dem Panzer. , Wappen von Ōuchi und Yamaguchi usw.

, Mistel, Viscum album, Nr. 195 u. S. 72.

Lagenaria vulgaris, Schlangengurke.

, Gingko biloba, Nr. 43–72; siehe auch S. 71.

, Reispflanze, Nr. 85–90, Wappen des Ōoka. Ein Inadomi hatte als Wappen und , Klapper zum Verscheuchen der Vögel auf dem Reisfelde.

, Acer palmatum.

, Broussonetia Kajinoki, Nr. 423–438, auch 780.

, Iris laevigata, Nr. 411–416.

= , wörtl. rother Apfel, s. Nr. 718, 722.

, Quercus dentata, Nr. 465–496, auch 777.

, Oxalis corniculata, Nr. 442–464. Wird schon seit alter Zeit als Schmuck an Wagen, Reitzeug usw. gebraucht.

, Hahnenkamm. <123>

, Chrysanthemum, Nr. 1083–1113, auch 968, 969 u.a., s. auch S. 90 ff. Chrysanthemum und Brunnen, Wappen des Egawa.

, Platycodon grandiflorum, Nr. 1146–1168, Wappen des Doki. Beachte Nr. 1158.

, Paulownia imperialis, Nr. 1114–1145, s. S. 90 ff.

, Schnittfläche einer Frucht, Nr. 718–721.

, Nuphar japonicum.

, Gardenia florida.

, Walnuss.

, Melonenblüthe, Nr. 808–817, auch , Cucumis melo, vergl. S. 102. Hierher können die verschiedenen Blüthenformen, wie , z.B. Nr. 118, Nr. 417–422, Nr. 379 ff., Nr. 1172 usw. gerechnet werden.

, Kiefer, Nr. 882–892, kushimats’ „Kammkiefer“, Wappen von Nishio, „tausend Kiefern und Neumond im Rund“, Wappen des Amano. Auch der Kienapfel (, ) findet sich als Wappenbild.

, s. S. 102. Auch häufig an den Griffen von Schiebethüren.

, Ahornart, Acer palmatum, Nr. 1267–1274, auch Nr. 778.

, Zingiber Myōga, Nr. 1187–1196.

, Nelke, Dianthus superbus, Nr. 712–717.

, Eierpflanze, Solanum Melongena.

, , Nandina domestica, Nr. 706–711.

, s. S. 76.

, Wasserwegerich, Nr. 333–358, „Wasserwegerich neben Kreisel“, Wappen des Kinoshita.

, Orchis, Nr. 730–733.

, Lotosblüthe.

, Gentiane, Nr. 323–332.

, Kirsche, Prunus pseudocerasus, Nr. 1037–1059.

, niedriger, breitblättriger Bambus, Nr. 1060–1982.

, Gentiana scabra, Nr. 323.

, Nelke, Dianthus chinensis, Nr. 1293–1297.

, Farnkraut, vergl. Nr. 1197 und S. 130. <124>

, Acorus spurius, Kalmus, Nr. 588.

, Chamærops excelsa, Nr. 1198–1200.

, Cryptomeria japonica, Nr. 1306–1312.

, Veilchen, Viola Patrinii.

, Bandgras, Eularia japonica, Nr. 861.

, kleine Orange, Nr. 622–642.

, Bambus, , Nr. 1145, junger Bambus.

, Clematis florida, Nr. 938–947.

, Cayennepfeffer, Capsicum longum.

, Epheu, Cissus Thunb., Nr. 647–667, 769 u.a.

, Prunus ume, Nr. 734–755, s. auch , Nr. 756–764.

, Adlerfarn, Pteris aquilina, Nr. 393–398.

, Goldnessel, Kerria japonica (s. auch S. 81).

, Artemisia vulgaris, Nr. 588.

, eine Kürbisart.

, gebundene Baumwolle, ähnlich der Figur Nr. 794. Hierher gehören auch die häufigen Figuren der Ranken , .

Bilder aus der Natur überhaupt

Aus der Natur überhaupt sind: Sonne, Mond und Sterne.

Die Sonne habe ich als Wappen des Daimyō Ōmura gefunden. Sie hat im Ganzen acht Strahlenbündel, jedes Bündel besteht aus drei Strahlen, vier davon haben kürzere Strahlen als die anderen. Über die Sonne mit 16 Strahlen auf Flaggen s. S. 111. Ferner findet sich die Sonne ohne Strahlen () öfter auf Fächern; so ist das Wappen der Familie Asaba auf einem Fächer mit zwölf Rippen; das Wappen des Satake war ein Fächer mit fünf Rippen und dem . Siehe auch S. 80 und 86. Ebenso findet es sich auf dem Fächer Nr. 1006, der genannt ist.

Yoichi war der Vorname des berühmten Schützen Nasu-no-Yoichi (um 1185). Es wird erzählt, dass in der Schlacht von Dan-no-ura (1185), die zwischen den beiden Familien Minamoto und Taira ausgefochten wurde, die letztere einen mit der Morgensonne geschmückten Fächer an einer langen Stange befestigte und so die Minamoto herausforderte. Nasu-no-Yoichi, der als guter Schütze bekannt war, schoss auf Aufforderung von Minamoto-no-Yoshitsune (1159–1189) aus weiter Entfernung den Fächer herunter.

Die Morgensonne mit der Krähe findet sich als Wappen des Gottes von Kumano. Eine Sonne mit neun dreifachen Strahlen und einer Krähe darin befand sich an einem Stab über dem kronenähnlichen <125> Kopfputz (dem Gyokkan, den der Kaiser bei der Thronbesteigung und anderen Ceremonien trug (s. Shōzoku zush’ki).

Bisweilen stellt die runde Scheibe den Vollmond () dar. So findet sich dieselbe z.B. mit Wolken im Hintergrund. Der Kreis oben in dem Wappen N. 1266 ist der Mond, denn es ist überliefert, dass das Wappen der Familie Iwaki den Vollmond hat. Die schmale Mondsichel (s. auch S. 69) findet sich ebenfalls allein oder mit anderen Bildern als Wappen (s. Nr. 892). Auch mit dem Sternbild des grossen Bären () kommt sie zusammen vor.

Die Sterne treten stets als Kreise auf, und zwar von zwei bis zu zehn (vergl. Nr. 138–157, s. auch Nr. 1206). Ausdrücke wie sind vermuthlich buddhistischen Ursprungs. Es besteht aus der Verbindung des (der Sonne, Mond und fünf Planeten) sowie den Sternen und , s. aber S. 83. Übrigens wird das Kuyō bisweilen Mond und Sterne genannt. Das Wappen der Familie Īto ist das Jūyō.

Edelstein, Nr. 643–646. Diese eigenthümliche Figur findet sich oft, auch auf dem Gyokkan (s.o.).

Blitzform, Nr. 24–29 (s. auch S. 100).

Wolke, herabsteigende Wolken, Regenwolken, Sterne und Wolken. Merkwürdig ist goheigumo (über gohei s. S. 127).

Wellen, Nr. 724–729.

Wellenförmiger Strand (), Nr. 1300–1305.

Berg, , Berg in der Ferne (), Bergform (), Nr. 856–859, Bergformen aneinandergereiht (); s. auch S. 77.

Schnee, Nr. 362, 365, 1060.

Kohle (), Nr. 1313.

Gegenstände des Handwerks, der Kunst und Wissenschaft

Geräthschaften des Krieges, der Schiffahrt, des Hauses, der Tempel, des täglichen Lebens, Spielzeug usw.

Helm, Nr. 503–508. Hierher gehört auch der genannte Helmschmuck. Über s. S. 113. Erwähnt seien hier auch die Kopfbedeckungen überhaupt, , Bambushut, , Hut aus Binsen, , Kappe, Nr. 1222–1223 (s. S. 117), , Kappe der Musiker beim Bugaku, einem alten pantomimischen Tanze, , Mütze usw.

Köcher, Nr. 751.

Bogen () so: zwei kreuzweis übereinanderliegende u.a.

Pfeil, Nr. 838; Nr. 851, 853, 855; Nr. 839; , s. S. 106; Nr. 841.

Schwert, altjapanisches, Nr. 97, 106, 156 u.a.

Schiff. Eigenthümlich ist ein Schiff mit Segel in der Form eines fallenden geknickten Blattes ().

Segel, Nr. 181–192.

Steuer, Nr. 441. Eigenthümlich ist das Wappen: Steuer im Neumond. <126>

Anker, Nr. 30–36.

Tau, Nr. 33.

Brückenmaterial war ursprünglich das Wappen des Ishio, das er später mit Rund aus Epheu vertauschte. McClatchie erwähnt S. 15 ein ähnliches Wappenbild als redendes Wappen der Familie Hashimoto. Dies habe ich jedoch nirgends gefunden.

Hütte (), , Nr. 1276.

Vorhang ().

Brunnen, Nr. 1–23 (s. auch S. 77).

Gitterwerk () im Rund über zwei Balken, Wappen des Tōyama.

Bambuszaun mit Blumen, Wappen des Hemmi (s. S. 279).

Schlüssel ().

Verschlussthorbalken, Nr. 837.

Kesseluntersatz, Nr. 557–563.

Dreifuss, Nr. 936 und 937. Ein eigenthümlicher hoher Dreifuss, Wappen des Sanami, s. auch S. 277.

Nagelzieher, Nr. 818–825. Auch das Bild unserer Kneifzange findet sich.

Hammer, Nr. 674–681.

Beil, Nr. 870–875.

Metalgriffe, Nr. 446.

Federbesen ().

-Glätter, Nr. 194. Hoi ist Name eines Kleides = .

, getrocknetes Seeohr, das Geschenken hinzugefügt wird, Nr. 794–800.

Schleife, Wappen der drei Familien Fuse, Jimbo und Tange.

Fächer, zusammenlegbare: , Nr. 997–1036; , Fächerpapier, Nr. 1013, 1015, 1018, 1019; , Nr. 1010 und 1011; , Nr. 1000, 1022, 1036. Eigenthümlich ist: , Fächer mit zwölf Rippen, darauf das Sonnenrund, Wappen von Asaba, s. S. 124; nicht zusammenlegbarer: , Nr. 765–785.

Hosen (), s. S. 277.

Spule (mit Garn): , Nr. 359, , . Hierher gehört wahrscheinlich Nr. 803, die eigenthümliche Figur, die nach dem Träger genannt ist; denn eine ähnliche Figur – mit dem Unterschied, dass statt des Kreises ein Viereck ist – wird „eckige Spule“ genannt.

Drehbank, Nr. 802.

= , eine Art Sessel, Wappen des Mutō.

Leiter (), Wappen des Daimyō Makino. <127>

Klammer, hölzerne, Nr. 283–292.

Kanne mit dem Zeichen <> unter einem Balken, Wappen des Kurosaka, s. S. 278.

Krug, Nr. 196–201.

Beutel ().

Maasse, Nr. 876–881.

Gewichte, Nr. 89, 917–923.

Schlagballkelle ().

Federball, Nr. 120–125.

Ball (), Nr. 63, 117.

Kreisel ().

Schachfiguren (). Auf einer befindet sich das Hiraganazeichen <>, auf einer anderen: Drachenkönig.

Essstäbchen, Wappen von Hatano, s. auch S. 82.

, in runde Form gebrachter Klebreis (), Wappen des Yabe, s. auch S. 83.

Kloss (), Wappen der Familie Fushiya.

Steg der Koto (), Nr. 930–935, auch 1115.

Handtrommel, Nr. 682–687, s. auch , Nr. 293–304.

Brief, Nr. 924–927. Eigenthümlich ist das Wappen , Liebesbrief, ein zusammengefalteter Brief, der sich um eine Haarspange schlingt.

Münzen () Nr. 1298, Wappen der Fürstenfamilien Sengoku und Mizuno; Münze von der Rückseite im Rund ist Wappen des Yamanaka, , Vorderseite eines Sen, s. Nr. 1299. Auch mehrere Sen neben einander, Wappen der Daimyō Sanada und Abe. Auch die bekannte ovale Tempō-Münze kommt als Wappen vor.

Tafel, Bild, Nr. 439 und 440.

Brett zum Anschlagen in Tempeln (), Nr. 273–282.

Schelle, Nr. 1314, vor Shintō-Tempeln. Auch die genannte Glocke, die jetzt hauptsächlich bei Bränden geläutet wird, kommt als Wappenbild vor, s. auch S. 76 und 120.

Wahrsagestäbe, Nr. 543.

Opfer für die Shintō-Götter (, , auch , genannt), die aus Papier und Metall gebildet werden, Nr. 202.

Amulett, besonders das des Tempels Gion (), eine eigenthümliche Figur, Wappen des Tachibana, Nr. 893–900.

, Nr. 305–312, s. auch S. 90 und 102.

Gabelung () auf Tempeln, Wappen des Katō.

Tempelthor (), s. S. 75 u.a. <128>

, ein schmales, langes Brett mit Sanskrit-Zeichen, das am Grabe aufgestellt wird. Vier zusammen sind das Wappen des Ōoka.

Hierzu kommen noch:

(Emaille), eigenthümliche Figur, s. Nr. 227.

Schatzknoten, Nr. 616–621.

Ringe verschiedener Art: „Ring am Gebiss des Pferdes“, Nr. 826–835; , Nr. 400–410; , Nr. 860, 861 und oft; , Nr. 143, s. auch Nr. 360–392 und oft.

Wagen, Wagenrad, Nr. 254, 255, 801–807 (s. auch S. 67).

Dreiecke, Vierecke, Sechsecke (s. kikkō), Achtecke, Nr. 527 u.a.

(Augen), (), Nr. 564–567 (s. auch S. 67 u.a.). Auch () 16 und () 12 Augen, Wappen des Nose, kommen vor.

Striche (Balken), vertical (), meist horizontal (, , ). Das wird auch oder genannt und ist ein dicker horizontaler schwarzer Strich im Rund, Wappen des Nitta Yoshisada (1301–1338). Das führte z.B. eine Familie Miura. Ein Mitglied derselben soll die drei schmalen Streifen von den fünf, aus denen sein Maku bestand, gelb, purpurn und roth gefärbt haben. Da ihm dies zu bunt erschien, färbte man sie schwarz. Schwierigkeiten macht die Schreibweise von in der Blasonirung dieser Wappen, dass <> und <> geschrieben wird. Arai Hakuseki (1657–1725) ist der Ansicht, dass es <> zu schreiben sei, das ausser auch gelesen werden kann und dass das und aus den alten Formen für Sonne und Mond entstanden sei.

oder verkürzt , eine sehr häufige Figur (s. Nr. 66, 72, 91, 92, 107, 716, 928, 929, 952 usw.). Es ist ursprünglich die Bezeichnung für ein Gewebe mit erhabenem Muster, dann Name eines bestimmten runden Musters (). Als Muster befand es sich z.B. auf dem Hō der Hofadligen (s. Shōzoku zush’ki, Bl. 1).

Eine Anzahl Wappenbilder besteht ganz oder zum Theil aus chinesischen Zahlzeichen oder chinesischen Zeichen. Verschiedene sind bereits bei den redenden Wappen und sonst erwähnt worden. Das Zeichen 1 im Rund von Glycinien ist Wappen des Shibata, im einfachen Kreise Wappen des Yashiro und Muroga, das Zeichen 1 über drei Sternen Wappen des Mōri, 1 und 2 über einander ist Wappen des Ishibara; über das Wappen des Yamanouchi, das ursprünglich auch das Zahlzeichen 1 war, s. S. 83. Das Zeichen 3 im Viereck mit abgestumpften Ecken Nr. 544, im Viereck über Eck, Wappen des Kōno, 3 über sieben Kiefern, Wappen des Samugawa, <129> 5 in drei Pfeilkerben ist Wappen des Hiwasa, s. auch Nr. 297, 8 findet sich auf einem Fächer, 9 im Rund ist das Wappen eines Katō und Kamomiya (s. auch S. 77), Shimazu hatte das Zeichen für 10 (s. S. 84 u.a.), Nonoyama ebenfalls 10 im Rund; 2 mal 8 auf einer Tafel ist Wappen des Koide. Einer der Vorfahren dieser Familie soll einst 16 Feinden die Köpfe abgeschlagen und dieselben zur Identificirung auf eine Tafel in einem Tempel gelegt haben. Shōgun Tokugawa Ieyasu (reg. 1603–1605) habe ihm darauf befohlen, die Zahlen 2 und 8 in das Wappen aufzunehmen. Vergl. auch S. 88. 3, 10 und 9 mit fliegender Taube ist Wappen des Tokuno.

„Rund“, Wappen des Andō, „vorhanden sein“ im Sechseck Wappen des Asayama; „zweiter Monat im Sechseck unter Sauerklee“ Wappen des Oda; „lange“ in Glockenform, Wappen des Mizumi und Nagao; „lange“ unter 1, Wappen des Fukuya; <> innerhalb fünf sechsen (s. S. 77), „Kind“ Wappen des Miyake; „leben“ im Rund Wappen des Aoki; das Cursivzeichen für <> ist Wappen des Sengoku; <> in Kranichform (s. Nr. 692) „Gewinn“, Wappen des Daimyō Matsdaira in Kameyama; „Lehensmann“ im Rund ebenfalls Wappen eines Matsudaira. Der Daimyō Naitō hatte das alterthümliche Zeichen für Glycinie im Wappen (s. S. 76) u.A.m.

Schliesslich sind noch einige Eigennamen zu erwähnen, welche öfter in der Blasonirung der Wappenbilder vorkommen. Namen wie Hosokawa (Nr. 142), Konoe (Nr. 173), Asano (Nr. 1031) u.a.m. sind Namen von ehemaligen Fürsten oder Hofadligen, die die betreffenden Wappen führten. Bisweilen ist an Stelle des Familiennamens der Name des Clan gesetzt, wie Nagato, Besitzthum der Familie Mōri (Nr. 153, 347); Tosa, Besitz der Familie Yamanouchi (Nr. 472, 493); Sonobe, Besitz der Familie Koide (Nr. 440, 549) usw. Ein Name wie Kashima (Nr. 175) ist Orts- und Tempelname. Einige Namen gehören jedoch Künstlern, wie Kōrin (Nr. 447, 663, 700 u.a.) und Rikyū (Nr. 109, 658 u.a.).

Kōrin, eigentlich Ogata Kōrin (1658–1716), widmete sich unter verschiedenen Lehrern der Malerei, in der er sich bald grossen Ruf erwarb. Ebenso bekannt wie auf diesem Gebiet wurde er durch seine Lackarbeiten, besonders durch seine Schreibkästen und Theegeräthschaften. (Vergl. über ihn und seine Schule auch Anderson’s “Catalogue of Japanese and Chinese Paintings in the British Museum”, S. 404 ff. <130>

Rikyū oder vollständiger Sen-no-Rikyū (1521–1591), auch Sen-no-Sōeki genannt, ist als Chajin, Kenner der ceremoniellen Gebräuche des Cha no yu (Theeceremoniell), bekannt. Er stand bei dem Fürsten Oda Nobunaga (1534–1582) in Dienst und gewann sich auch die Gunst des berühmten Taikō Toyotomi Hideyoshi (1536–1598).

Was die Blasonirung betrifft, so ist sie selbstverständlich in den verschiedenen Sammlungen nicht immer gleich. Nr. 1197 unserer Sammlung wird als „gegen einander geneigte Zweige“ bezeichnet, im Gunsho ruijū wird dieselbe Figur „Rund aus Farnkraut“ genannt. Was in unserer Sammlung (Nr. 564 ff.) heisst, wird in anderen Werken genannt.

Figuren, die von einander etwas verschieden sind, haben in unserer Sammlung bisweilen gleiche Namen, wie Nr. 1 und 7 , Nr. 842 und 852 , Nr. 949 und 954 . Nr. 949 ist im Shoke mon kan „Schmetterling des Daimyō Ikeda“, Nr. 954 genannt. Bei gleichen Figuren ist oft verschiedene Bezeichnung, so steht Nr. 411 , während in den folgenden Nummern diese Blume nur genannt ist. Bei Nr. 500 könnte es statt ebenso gut (s. Nr. 341, 466 usw.) heissen. Oft ist nur aus dem Bilde zu erkennen, was gemeint ist. So könnte Nr. 238 „fünf Gewürznelkenräder“ heissen; die Vergleichung mit dem Wappenbild ergiebt jedoch, dass ein Rad aus fünf Gewürznelken gemeint ist.

Fussnoten

(1) Die Lesung des Familiennamens ist zweifelhaft; habe ich sonst nicht in Namen gefunden. Der Vorname ist wahrscheinlich Satsuno zu lesen. Beides scheint ein neugemachter Name zu sein.

(2) Vergl. Shikigusa: . nennt man nicht nur das Wappen, das man an fünf Stellen an Kleidern anbringt, sondern überhaupt jegliches Muster.

(3) Das Wappen derselben ist jetzt allerdings im Rund (s. Nr. 827, auch 1207, ferner S. 83); im Gunsho ruijū und auf dem im Koji ruien S. 577 angeführten Banner ist dasselbe in der ursprünglichen Form ohne Rund (s. auch S. 279).

(4) , weil von einem Daimyō gesprochen wird.

(5) Vergl. die Abbildungen im Fūzoku g(w)aho Nr. 1, 2 und 4. In der letzteren ist der festliche Zug des Daimyō Uesugi (in Yonezawa) an den Hof des Shōgun im Jahre Ansei 5 (1858) abgebildet.

(6) Ausserdem giebt es noch eine Abtheilung für Orden.

(7) So musste ein kleiner Daimyō warten, bis der Zug eines grossen vorüber war.

(8) Dieses Wappen findet sich im Gunshu ruijū Bl. 124, wird dort aber nur dem zugeschrieben (s. S.278).

(9) sind natürliche Kinder, die man anerkannt hat. Vergl. Bürgerliches Gesetzbuch § 827: .

(10) Eigenthümlich ist, dass in diesen Fällen der Berg nicht bildlich dargestellt wird, was bei uns oft vorkommt (s. das Wappen der Stadt Hirschberg). Der Fuji kommt kommt als Wappenbild im Wappen des Daimyō Aoki vor, wo jedoch keine Beziehung zum Namen vorliegt. Sonst habe ich noch „Berg in der Ferne gefunden“. S. auch Nr. 856–859 , s. auch S. 125.

(11) Eine der sonderbarsten Geschichten erzählt das K(w)anyei shoke keizu den von der Entstehung dieses Wappens. Der Vorfahr der Ii Namens Tomoyasu sei um das Jahr 1000 aus einem Brunnen gekommen, weshalb er das Wappen auf Bannern und Vorhängen führte. Neben dem Brunnen habe eine kleine Orange () gelegen; daher habe er diese zu seinem Kleiderwappen gemacht.

(12) So heisst es im Aoi go mon kō: . Das Familienwappen ist für Hoch und Niedrig sehr wichtig.

(13) Dieses Wappen besteht aus zwei wagerechten Balken. Es ist = (s. S. 67 u.a.). Der Wortlaut der obigen Verfügung ist: <>.

(14) Dies waren Gewänder mit dem Malvenwappen, die die Daimyō dem Shōgun geschenkt und die von diesem wieder an Andere verliehen wurden (s. S. 116)

(15) Dieser Tempel ist die Begräbnisstätte der Kaiser. Dort ist z.B. auch die Mutter des jetzigen Kaisers, die vor einigen Jahren starb, begraben. Der im Folgenden genannte Tempel Hanjūin ist die Begräbnissstätte kaiserlicher Prinzen in Kyōto (s. Miyako meisho zue Bd. 1).

(16) S. Conder, The History of Japanese Costume, Transactions of the Asiatic Society of Japan Bd. VIII; Shōzoku zush’ki Bl. 9; Koji ruien S. 575.

(17) Dies scheint der Sinn des Ausdrucks <> zu sein. In Immermann’s Epigonen spielt ein Portefeuille mit einem Wappen eine Rolle.

(18) ist hier <> statt des üblichen <> geschrieben.

(19) Das wurde unter dem hanfenen Kamishimo getragen und war an fünf Stellen mit dem Familienwappen versehen (s.u. und die Abbildung des Daimyō-Zuges von Uesugi). ist eine Art Krepp.

(20) Kaiserlicher Prinz, der als Priester im Tempel Chionin lebte.

(21) <>.

(22) Kästen, in die man das , das Contobuch, legt; sind lange Kästen, in denen man Kleider und andere Geräthe aufbewahrt.

(23) Abbildungen solcher s. Kotoba no izumi unter , auch Koji ruien S. 569. soll wieder wegen seiner Ähnlichkeit mit dem Bilde dieses die Lesung „Bild des “ erhalten haben.

(24) Der Ausfall des und Contraction des zu kommt oft vor.

(25) Auf einem solchen alterthümlichen von Ochsen gezogenen Wagen wurde noch 1897 die Leiche der Kaiserin-Mutter transportirt.

(26) Vergl. Hagurakō: .

(27) Selten ; vergl. auch die Redensart: „einen Kriegsplan ersinnen“.

(28) Ein fabelhaftes Thier mit dem Kopf eines Affen, dem Körper eines Tigers und dem Schwanz einer Schlange. Eigentlich ist es eine Eulenart, deren Geschrei für unheilbringend gilt.

(29) Einen Krieger in vollständiger Rüstung mit einem solchen von der Form des findet man im Shak(w)aijii unter abgebildet.

(30) Sachūjō ist der Titel des durch seine Treue berühmten Nitta Yoshisada.

(31) Dort sind zwei , „Stange mit Halbmond“ abgebildet. Das , das man dort sieht, ist sehr schmal, zeigt das Malvenwappen, die Blätter schwarz, die Blüthenstempel weiss.

(32) Übrigens gab es auch eine dem unsrigen Steigbügel ähnliche Art, die z.B. heute im Tempel Tōdaiji aufbewahrt ist; s. Kotoba no izumi unter .

(33) <>.

(34) So hatte der Vater Goethe’s aus dem Textor’schen und den drei Leiern ein Wappen combinirt und es im Jahre 1755 beim Umbau seines Hauses über der Thür anbringen lassen.

Wappenabbildungen


<Seiten 131–281: Wappenabbildungen>  s. externer Link Samurai Archives: Crest 1-7


Litteratur

Lange, Rudolf:
Japanische Wappen.
in: Mittheilungen des Seminars für Orientalische Sprachen an der Königlichen Friedrich Wilhelms-Universität zu Berlin. Hrsg. v. Sachau, Eduard. Erste Abtheilung: Ostasiatische Studien. Redigirt v. Lange, Rudolf u. Forke, A. – Berlin : Commissionsverlag v. Georg Reimer 1903, S. 63–281

Anhang

Dendranthema (Chrysantheme)
Diese Gattung aufrechter Mehrjähriger stammt aus Europa und Asien. Zu ihnen gehören auch die wunderschönen Gärtner-Chrysanthemen. Man sieht nur wenige der ursprünglichen wilden Arten in Gärten. Die Gärtner-Chrysanthemen sind sehr variable Hybridsorten, die unter dem Namen Dendranthema x grandiflorum (syn. Chrysanthemum morifolium) zusammengefaßt sind und in China bereits um 500 v. Chr. bekannt waren. Sie wurden über Jahrhunderte gezüchtet, um in gemäßigten Gebieten zu einer der beliebtesten aller Pflanzen werden. Sie werden in Gärten und als Schnittblumen verwendet. Gewöhnlich bilden sie einige kleine Blütenköpfchen pro Stengel. Sogenannte dekorative Sorten entstehen durch Ausbrechen der Seitenknospen. Zurück bleibt ein einzelnes endständiges Blütenköpfchen an jedem Stengel, mit erheblich größeren Einzelblüten, die auch auf Ausstellungen Eindruck machen. Durch Kreuzungen entstanden Blütenköpfchen unterschiedlicher Größe, Gestalt und Anordnung der Einzelblüten. Es gibt zehn Hauptgruppen, die sich in ihrer Blütencharakteristik unterscheiden. Fast alle Pflanzen blühen von Mitte bis Ende Herbst. Dendranthema weyrichii (syn. Chrysanthemum weyrichii) Diese polsterbildende, frostharte Art aus Japan wächst bis 30 cm hoch und 45 cm in die Breite. Sie besitzt fleischige, dunkelgrüne Blätter und im Herbst Blütenköpfchen mit gelbem Zentrum und pinkfarbenen oder weißen Strahlenblüten. Die unteren Blätter sind rundlich und in fünf Lappen geteilt. Die oberen Blätter sind stark reduziert, sie können gefiedert oder ungeteilt und lineal sein.
Malva (Malve)
Zu dieser Gattung gehören 30 Arten ein-, zwei- und mehrjähriger Pflanzen, die in Europa, Nordafrika und Asien beheimatet sind, in einigen Fällen jedoch auch in anderen Ländern eingebürgert wurden. Die Blüten der Pflanzen ähneln denen der verwandten Gattung Lavatera, sind jedoch etwas kleiner. Die weißen, blauen, rosa- oder lilafarbenen Einzelblüten setzen sich aus fünf Kronblättern zusammen. Obwohl nicht ganz so auffällig wie die Blüten der Gattung Lavatera, sehen sie in Rabatten oder wilden Gärten sehr hübsch aus.
Paulownia
Diese Gattung mit 17 Laubbaumarten stammt aus Ostasien. Einige schnellwachsende Arten erreichen im ersten Jahr eine Höhe von 2,5 m und werden 15 m hoch. Durch ihre großen, herzförmigen Blätter spenden die Bäume guten Schatten. Im Herbst erscheinen hübsche Knospen, die sich im Frühjahr zu der fingerhutähnlichen Blütentraube entwickeln; danach folgen die Blätter. Die Früchte sind Kapseln, die geflügelte Samen enthalten. Paulownia tomentosa (syn. Paulownia imperialis) Kaiser-Paulownie, Blauglöckchenbaum. Der Baum, bis 12 m hoch und breit, wird wegen seiner großen, gegenständigen, herzförmigen, bis zu 30 cm breiten Blätter und der aufrechten, duftenden, blaßvioletten Blütentrauben gezogen. Er gedeiht in kühleren und auch wärmeren Klimazonen; die Blütenknospen sind frostempfindlich.
 
Cheers, Gordon (Hrsg.):
Botanica
Das ABC der Pflanzen. 10.000 Arten in Text und Bild. Köln 1998
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